Amtsblatt 1888/21 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 31. Juli 1888
der k. k. Lezirksfiaupsmannschasi 8!eyr. Ur. 31. Steyr- am 31. Juli 1888. Z. 7656. All alle Oememcke - VoHellMgen, zur allgemeinen Kennlnißnahme und Verlautbarung der nachstehenden Kundmachung. Steyr, am 24. Juli 1888. 3 9001/v Kundmachung. Ueber Veranlassung der k. k. Landesregierung in Salzburg wurde auf den Salzburger Wochen - Schlachtvieh- Märkten ein Marktzeichen, — bestehend in den Buchstaben 8. N., — welches jedem Thiere mittelst einer Blechpatrone aus die rechte Beckenseite applicirt wird, eingeführt. Dies wird zufolge der Mittheilung der genannten Landesregierung vom 4. Juli 1888 Z. 4949 zur allge meinen Kenntniß gebracht. Uo« der k. k. o.-ö. Statthalters» Linz, den 13. Juli 1888. Der k. k. Statthalter: Weber ur. p. Z. 7851. An, sämnMHe Oememäe - Vorstellungen unck an lüe kolkm. Pfarrämter. Das h. k. k. Statthallerei - Präsidium in Linz hat laut Erlasses vom 19. d. M. Z. 1804 den vom Kinder-Asyl- Vereine in Wien betrauten Vereinssammlerinen Agnes Ribi 1 sch und Wilhelmine Polazek die Ermächtigung ertheilt, die unterm 11. d. M. Z. 1747/?iü8. zu Gunsten des Kinder-Asy's St. Josef in Breitensee bewilligte Samm lung milder Gaben in Oberösterreich bei bekannten Wohl thätern nut Ausschluß der Sammlung von Haus zu Haus und mit Ausschluß der Curorte Gmunden und Jschl in der Zeit vom 15. Juli bis 14. Oktober l. I. durchzuführen, wovon die Gemeinde - Borstehungen und die hochw. Pfarr ämter in die Kenntniß gesetzt werden. Steyr, am 23. Juli 1888. Z. 5752. Au sämmtlNe Oemeinäe-Vorstellungen. Unter Beziehung auf die im Gesetz- und Verordnungs blatte vom Jahre 1873 Nr. 18 enthaltene hierländige FenerpoOzeiordnung vom 2. Februar 1873 werden die Gemeinde - Borstehungen, in deren Gebieten bisher der Bestand freiwilliger Feuerwehren nicht vorhanden ist, zur Gründung von derlei Feuerwehren hiemit aufgesordert und den Herren Gemeinde-Vorstehern die ihnen diesbezüglich speciell obliegende Verpflichtung, jährlich einen Ausruf zur Gründung solcher Feuerwehren zu erlassen, in Erinnerung gebracht. Bis Ende Octoder d. I. wird anzuzeigen sein, welche einleitenden Schritte zur Errichtung einer Feuerwehr seitens der Gemeindeämter unternommen und welche Ergebnisse Hiebei erzielt wurden. Allen Gemeinde-Borstehungen gehl aber die Weisung zu, bis dahin zu berichten, wann Heuer unter Zuziehung der hiezu berufenen Persönlichkeiten im ganzen Ortsgemeinoe- gebiele die vorgeschriebene Feuerbeschau vorgenommen wurde, und mit dieser Anzeige unter Einem ein ordentliches Ver- zeichniß über sämmtliche vorhandenen, der Octsgemeinde gehörigen Löschgeräthschasten, d. i. Fahr- oder Tragspritzen, Leitern, Fenerhacksn, Wasserwagen und Eimer rc rc. anher in Vorlage zu bringen. Steyr, am 24. Juli 1888. Z. 5844. An, sämmMle Gemeinste - Vorstellungen. Die Nachstellung in Linz wird von nun an nicht mehr, wie bisher, im Gasthose „Zum goldenen Kreuz" am Pfarrplatze, sondern im Prunerstüte, Fadriksstraße Nr 10 in Linz, 1. Stock, Thür Nr. 81 und 82, abgehalten werben. Hievon werden die Gemeinde-Borstehungen zufolge des h. Erlasses der k. k. Statthallerei in Linz vom 26. Mai 1888 Z. 6510/IV in die Kenntniß Gesetzl. Steyr, am 21. Juli 1888. Z. 7825. Au sämmtlistle Gemeinste-Vorstellungen. Nachstehende Kundmachung, betreffend die Einsuhr des Schlacht- und Weideviehes über die österreichische Grenze aus dem baierischen Amtsbezirke Berchtesgaden, ist zur Kenntniß zu nehmen und allgemein zu verlautbaren. Steyr, am 26. Juli 1888. 3 9055/v Kundmachung. Die k. k. Landesregierung in Salzburg hat unter dem 11. Juli 1888 Z. 5236 nachstehende, die Einsuhr von Klauenthieren aus Baiern nach Salzburg betreffende Kund machung erlassen:
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