Amtsblatt 1888/20 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. Juli 1888
2 Der k. k. Bezirksschulrath findet sich laut des heutigen Sitzungsbeschluffes nach Kenntnißnahme von dem citirten bezirkShauptmannschaftlichen Erlasie bestimmt, den Ortsschul- räthen und Schulleitungen auszutragen, daß dieselben diesen Erlaß bei der Gemeinde-Vorstehung einsehen und ein mehr einheitliches Vorgehen mit dem ärztlichen Personale und den Gemeindeämtern zur Abwehr so gearteter Jnsectionen anbahnen sollen; insbesondere dürfte der statthabende Ver kehr zwischen der Schulleitung und dem Localarzte dem Lehrpersonale Gelegenheit bieten, auf die geeignetste und kürzeste Art über den jeweiligen Standort der Erkrankungen instruirt zu sein und hiedurch verläßliche Daten zu gewinnen, um durch Belehrung und in sonst geeigneter Weise zum Schutze der Gesammtheit und des Einzelnen thunlichst bei- zutragen. Für den Laien wie für das ärztliche Personale gilt es hier, das köstlichste Gut, welches wir besitzen, — die Gesundheit — zu wahren. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 16. Juli 1888. Z. 7664. An sämmtMe Gememcke-VorstckMgm. Den Gemeinde - Vorstehungen wird hiemit die Vor lage u) der Nachweisung über die Hauptergebnisse der Gemeinde-Voranschläge und b) der abschriftlich«« Prä liminarien der Gemeinden pro 1887 bis 20. k. M. auf getragen. Hinsichtlich der snb a genannten Nachweisung wird bemerkt, daß dieselbe genau nach dem unterstehenden Formulare verlaßt sein soll und daß in den Rubriken: Grundsteuer, Gebäudesteuer, Erwerb- und Einkommensteuer außer dem Umlagspercente, welches für alle diese Steuer gattungen gleich groß sein muß, auch noch die einzelnen Steuerbeträge, welche in der Ortsgemeinde pro 1887 für jede dieser Steuergattungen vorgeschrieben worden sind, und in der Rubrik „Anmerkung" überdies die Gesammtsumme aller obbenannten directen Steuern einzutren sind. Der sud b erwähnte abschristliche Voranschlag pro 1887 hat die specificirten Einnahmen aus dem Gemeinde- Vermögen oder Geme>ndegute und die specificirten Aus lagen, welche der Gemeinde erwachsen sind, zu enthalten. Der Jagdpachtzins ist unter die Einnahmen nur dann zur Einstellung geeignet, wenn die Grundbesitzer der Gemeinde znr Verwendung des Pachtzinses für Gemeindezwecke ihre ausdrückliche Zustimmung ertheilten. Die Cultusauslagen sind, als die religiösen Zwecke des Psarrsprengels betreffend, von der Ausnahme in den Voranschlag ausgeschlossen. Die in der 8ub a genannten Nachweisung in den Rubriken „eigenes Einkommen, Ersorderniß, Uoberschuß oder Abgang" eingesetzten Beträge müssen mir den in den ent sprechenden Rubriken des Voranschlages enthaltenen Beträgen ganz und gar übereinstimmen. Die Nachweisung 8ub u ist gehörig zu datirsn und zu unterfertigen, die Richtigkeit des abschriftlich«« 8ub b bezeichneten Voranschlages durch die Gemeinde-Vorstehung zu bestätigen. Steyr, am 17. Juli 1888. Formular zu der Nachweisung der Hauptergebnisse des Voranschlages der Gemeinde Bedeckung der vorkommenden Abgänge erforderlichen Sleuer- pro 1887 und der zur Z. 782/B.-Sch.-N. Rn sämmttilke OrissMrMe. Der Herr Minister für Cultus und Unterricht hat aus Tagesbiättern entnommen, daß eine bei L. Bergmann und Comp. in Wien gedruckte und anläßlich der Enthüllung des Maria Theresia - Denkmales erschienene Festschrift, betitelt: „Kaiserin-Königin Maria Theresia, Gedenkschrift zur Enthüllung des Monumentes der großen Habsburgerin", von der gedachten Buchdrucksrei aus im Wege der Post an zahlreiche Schulleitungen versendet wird. Da die erwähnte Festschrift, welche im Ganzen der jugendlichen Auffassungs gabe überhaupt nicht angepaßt ist, in ihrem Texte mehrere, nach verschiedener Richtung hin anstößige Stellen enthält, so erscheint dieselbe zur Verbreitung unter der Schuljugend durchaus ungeeignet. Hievon werden die OrtSschulräthe zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrathes vom 7. Juli 1888 Z. 1799 mit der Weisung in die Kenntniß gesetzt, einer etwa aus solche Art versuchten Verbreitung dieser Schrift mit Entschiedenheit entgegenzutreten. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 16. Juli 1888.
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