Amtsblatt 1888/18 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 30. Juni 1888

2 Z. 6389. All sämmitilke Gemeinde-AorstelmiWir. Seine kais. und königl. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 31. Mai 1888 dem von beiden Häusern des Reichsrathes beschlossenen Gesetz- Entwurfe, betreffend die ausnahmsweise Beiziehung von Reservemännern und Ersatzreservisten zur activen Dienst ­ leistung im Frieden die Allerhöchste Sanction allergnädigst zu ertheilen geruht. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen zufolge des h Erlasses der k. k. Statthalterei vom 9. Juni 1888 Z. 7079/IV mit dem Bemerken in die Kenntniß gesetzt, daß die Kundmachung dieses Gesetzes und der zur Durch- sübrung desselben erlassenen Verordnung des hohen k. k. Ministeriums für Landcsvertheidigung vom 4. Juni l. I. durch das Reichsgesetzblatt Nr. 77 und 78 bereits erfolgt ist. Ferner werden die Gemeinde - Vorstehungen ange ­ wiesen, auf die Bestimmungen dieses Gesetzes und der Durchsührungs » Verordnung ein besonderes Augenmerk zu richten und für die allgemeinste Verlautbarung dieser Bestimmungen durch öffentlichen Anschlag oder auf andere Weise Sorge zu tragen. Steyr, am 20. Juni 1888. Z. 6773. All sämmtMe Gemeinde - AorßckMM. Die k. k. Militär-Verpflegs-Magazins-Verwaltung in Linz hat über Auftrag der k. k. Intendanz des II. Corps ein Arrendirungs - Bedingnißheft und ein Usancenheft betreffend die Beistellung und die zu effectuirenden Käufe von Militär - Verpflegs Artikeln zur Einsicht für die Kreise der betreffenden Interessenten anher gesendet, weiters anher mitgetheilt, daß das Arrenbirungs-Bedingnißhest um 28 kr., das Usancenheft um 8 kr. von Jedermann bei jedem k. k. Mllitär-Verpstegs Magazine bezogen werden kann. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen mit dem Auftrage in die Kenntniß gesetzt, dies mit dem Beisügen öffentlich kund zu machen, daß je ein Exemplar der besagten Hefte zu Jedermanns Einsicht hieramls aufliegt. Slevr, am 23. Juni 1888. Z. 6338. Nil sämMiiüe Oimemlle - AorsteliMgen, Mit k. k. GeMrmme-Posten-EommamliM. Abschaffungen. Die Zigeuner Lorenz oder Roulanz Daniel, 27 Jahre alt, dessen Concubine Gertrude, 36 Jahre alt, und deren Kinder Carvlina, 16 Jahre alt, Maria 1 i/s Jahre alt und Veronika 6 Monate alt, Juliana Daniel, 30 Jahre alt und deren Sohn Michael, I Jahr alt; Eva Daniel, 20 Jahre alt und deren Sohn Josef, 1 Jahr alt; Marianne Daniel, 44 Jahre alt, deren Kinder Martin, 18 Jahre alt, Katharina, 16 Jahre alt und Elisabeth, 14 Jahre alt; Katharina Daniel, 21 Jahre alt und deren Tochter Hedwig, I Jahr alt; Johann Daniel, 19 Jahre alt; Georg (Juro) Daniel, 60 Jahre alt, dessen Concubine, Magdalena, 62 Jahr« alt, deren Kinder Mag- dalena und Johann (Zwillinge) 12 Jahre alt und Michael, 3 Jahre alt; Eleonora Daniel, 60 Jahre alt; Kleschka Daniel, 39 Jahre alt, dessen Concubine Elisabeth, 44 Jahre alt, deren Kinder Paul, 16 Jahre alt, Jacob, 3 Jahre alt, Katharina, 7 Jahre alt und Magdalena, 4 Monate alt; Rupert Daniel, 26 Jahre alt, dessen Concubine Hedwig, 25 Jahre alt, deren Kinder Maria, 1 '/- Jahre alt und Franziska, 6 Monate alt, wurden mit h. ä. rechtskräftigem Erkenntnisse vom 16. Juni 1888 Z. 6338 aus Grund des 8 2 des Gesetzes vom 27. Juli 1871 (R.-G.-Bl. Nr. 88) für immer aus dem politischen Bezirke Steyr abgeschafft. Steyr, am 17. Juni 1888. Z. 6608. Ag sämmtlilke Oememcke-AlliKckMgm. Laut des Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Görz vom 8. Mai 1888 Z. 6555 an die k. k. Statthalterei in Trieft, pflegt der zur Gemeinde Gargaro, Bezirk Görz, zuständige Josef Cerne, geboren im Jahre 1841, schon seit mehreren Jahren beschäftigungslos herumzureisen und aus Rechnung seiner Heimatgemeinde Reiseunterstützungen in verschiedenen Provinzen aufzunehmen, wodurch der Gemeinde bedeutende, dem Armenfonde zum Nachiheile der wirklich Bedürftigen und Armen in Anspruch nehmende Auslagen verursacht werden. Infolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 10. d. M. Z. 7136/11 werden demnach die Ver ­ waltungen der Krankenanstalten und die Gemeinde - Vor ­ stehungen aufmerksam gemacht, daß diesem erwerbsfähigen, jedoch arbeitsscheuen Individuum keine Unterstützungen auf Rechnung der Heimatgemeinde verabfolgt werden, sondern daß derselbe im gegebenen Falle nach dem Schubgesetze behandelt werde. Steyr, am 21. Juni 1888. Z. 6745. An sämmtlllke OMeülcke-AorMllllgm Mit k. k. GeilllalMme-Postell-EommM Es ist die Ausforschung des im Jahre 1866 zu Göriach, Gemeinde Turnau, politischen Bezirk Liezen in Steiermark, als der außereheliche Sohn der nach Lunz im Bezirke Scheibbs zuständigen Maria Rusitzka geborenen Alois Rusitzka, welcher bisher bei keiner Stellung erschienen ist, vorzunehmen. Die Erhebungen haben blos ergeben, daß Marie Rusitzka mit ihrem Sohne Alois vor Jahren von Lunz nach Steiermark gezogen ist und sich im Jahre 1873 in Türnau aufgehalten hat. Seit dieser Zeit ist über den Auf ­ enthalt des Alois Rusitzka nichts bekannt und blichen auch die durch die k. k. Statthalterei in Graz gepflogenen Erhebungen resultatlos. Die Gemeinde - Vorstehungen haben die bezüglichen Nachforschungen insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem der Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgesührt erscheint, seiner Stellungs ­ pflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist, in welch'

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