Amtsblatt 1888/16 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Juni 1888
s Seit dem Jahre 1880 fehlen alle Anhaltspunkte über den Aufenthalt Kaindlstorfers. Aus die Ausforschung Jgnaz Kaindlstorfer setzte besten Bruder eine Prämie von 15 fl. Jgnaz Kaindlstorfer ist im Jahre 1835 geboren, ist groß, hat graue Augen, ein Auge etwas kleiner als das andere, dunkle Haare, längliche Nase und wurde aus dem Militär- verbände, in welchem er als Kürassier diente, angeblich wegen des obigen Augenfehlers entlassen. Die Gemeinde-Borstebungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Commanden werden angewiesen, über den Aufenthalt des Genannten sofort eingehende Erhebungen zu pflegen, ferner haben die Gemeinde-Vorstchungcn sich mit den bezüg lichen Pfarrämtern bezüglich des allfälligen Ablebens des selben in's Einvernehmen zu setzen und ist ein positives Resultat bis längstens 1. Juli d. I. anher bekannt zu geben. Steyr, am 26. Mai 1888. Z. 5321. Rn sämMlke Gsmemcke-VorßckMgm Mll k. k. Oemlarmeme-Postm-CommMl^ Infolge h. Statthalterei-Erlasses vom 30. April 1888, Z. 5481/IV, ist die Ausforschung des wehrpflichtigen Rudolf Fischer, geboren den 14. April 1866 in Graz, zuständig nach Pöchlarn im Bezirke St. Pölten, vorzu- nehmen. Der Genannte ist der Sohn der Franziska Fischer, war zuletzt Matrose bei der k. k. priv. Donau-Dampfschiffahrts- Gesellschaft und wurde in Budapest entlassen. Ueber ein positives Resultat ist bis 25. Juni l. I. anher zu berichten. Steyr, am 15. Mai 1888. Z. 5691. Rn sämiMM Gememiü - AorMMiM Mil k. 5. Gmilarmerie-Pchea-EommMM. Laut des h. Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 19. Mai 1888 Z. 6355/11 ist die Einvernahme des am 14. October 1827 zu Warnsdorf geborenen Carl Bartsch, Mechanikers, behufs Entscheidung seines Heimats rechtes dringend erforderlich. Derselbe war in den Jahren 1864 bis 1870, 1872 bis 1878, und 1879 bis 1885 in der Strafanstalt in Garsten (Steyr) inhaftirt und dürfte sich dermal vagirend in Oberösterreich aushalten. Derselbe besitzt keine giltige Reiselegitimation ; eine Personsbeschreibung desselben ist nicht vorhanden. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerle- Posten - Commanden werden angewiesen, in Betreff dieses Carl Bartsch die entsprechenden Nachforschungen allsogleich einzuleiten und im Falle eines positiven Resultates sofort anher zu berichten. Die Gemeinde-Vorstehungen werden speciell beauftragt, denselben im Eruirungssalle über seine Familien- und Heimatsverhältnisse aus das eingehendste einzuvernehmen und das Ergebniß, eventuell unter Vorlage des bezüglichen Einvernehmungs - Protocolles bis längstens 20. Juni 1888 anher bekannt zu geben. Steyr, am 25. Mai 1888. Z. 6064. Rn jamnMAe OEein,l^-VorstckMgm. Auf Grund der im Neichsgesetzblatte Nr. 35 ent haltenen h. Ministerial-Verordnung vom 3. April l. I. betreffend die Anmeldung der Betriebe zum Zwecke der Durchführung des Gesetzes vom 28. December v. I. wurden durch das Amtsblatt Nr. 13 die zweckdienlichen Anordnungen getroffen und den Gemeinde-Vorstehuugen insbesondere auf getragen, dahin zu wirken, daß die bezüglichen Anmeldungen bis 15. d. M- an die k. k. Bezirkshauptmannschaft im Wege der Gemeindeämter gelangen. Damit den hochortigen Intentionen entsprochen werde, daß die sämmtlichen Anmeldungen unfallsversicherungs- bedürsüger gewerblicher Betriebe rechtzeitig und sachgemäß stattfinden und daß die gesetzlichen Ahndungen gemäß der h. Ministerial - Verordnung vom 30. September 1857 bei Unterlassung der Anmeldung entbehrlich werden, finde ich mich bemüßigt, den Gemeindeämtern den citirten Auftrag zur stritten Befolgung in Erinnerung zu bringen und nach Maßgabe der bis nun gemachten Wahrnehmungen speciell zu bemerken, daß denselben es obliegt, genau zu erwägen, ob außer den von hier aus mitgetheilten Daten nicht noch weitere Betriebe bestehen, deren Inhaber unter Ausfolgung von je vier Anmeldesormularien behufs der Anmeldung zu betheilen seien, weil selbe im Sinne der Bestimmungen des erwähnten Gesetzes und der Eingangs bezeichneten Ministerial- Verordnung der Anmeldepflicht unterliegen. Außerdem wird zur Beachtung darauf aufmerksam gemacht, daß in der Spalte 6 lit u des Formulares die Jahreslohnsumme aller Arbeiter, in der Spalte 6 lit d die durchschnittlich täglich gezahlte Lohnsumme, d. i. der durchschnittlich auf einen Tag entfallende Theil der Jahreslohnsumme aller Arbeiter, ferner in die Spalte 7 der durchschnittliche Taglohn eines vollent lohnten Arbeiters der niedersten Lohncategorie eingesetzt werden soll. Steyr, am 5. Juni 1888. Z. 5697. ------------------ Nn sämmtlickk Gememrj^WchckMgm. Laut Mittheilung der k. k. steiermärkischen Statthalterei in Graz ist der im Jahre 1863 geborene, nach Pettau zuständige Siechenhauspfründner Adolf Persatzi aus dem dortigen Siechenhaufe entwichen, um sich neuerdings der Vagabondage hinzugeben. Nachdem der Genannte vor seiner Abgabe in das Siechenhaus zu Pettau fowol in Steiermark als auch in dessen Nachbarländern umherzog und mit Hinweisung darauf, daß er einarmig ist, Gemeinden Reiseunterstützungen heraus- loäte, wodurch seiner Heimatsgemeinde Kosten erwuchsen, so werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge h. Erlasses der k. k. o. ö. Statthalterei vom 12. d. M. Z. 605 1/H auf das genannte Individuum mit der Weisung aufmerksam gemacht, demselben ohne nachgewiesene Nothwendigkeit keine Geldunterstützungen zu gewähren, vielmehr denselben nach Maßgabe der Umstände der nächsten Sicherheitsbehörde zu überstellen. Adolf Persatzi ist von kleiner Statur, hat ein ovales Gesicht, braune Haare und graue Augen, Mund und Nase sind proportionirt. An der linken Wange hat er eine Biß- narbe ; der linke Arm fehlt. Steyr, am 28. Mai 1888.
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