Amtsblatt 1888/16 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Juni 1888
der K. k. LezirkslMplmamWafl äteyr. Nr. 16. Steyr, am 10. Juni 1888. Z 6029. N kl sämnMcke Gemeinde - Uorstellungen. Ich bringe nachstehende Kundmackung zur Kenntniß der Gemeinde-Vorstehungen behuss der Verlautbarung. Steyr, am 4. Juni 1888. Z 6751/v Kundmachung betreffend die Aufhebung des Verbotes der Vicheiusuhr aus Salzburg. Nachdem laut einer Mittheilung der k. k. Landes- Regierung in Salzburg vom 28. Mai 1888 Z. 4000 die Maul- und Klauenseuche im Gebiete der Stasi Salzburg erloschen, auch das Erlöschen dieser Seuche im politischen Bezirke Salzburg in Kürze zu gewärtigen ist, und neue Sencheuausbrüche in letzterer Zeit nicht mehr vorgekommen sind, findet die k. k. Statthalterei das unter dem 7. Mai 1888 Z. 5824 erlassene Verbot der Einfuhr von Wieder käuern und Schweinen aus dem Gebiete der Stadt und des politischen Bezirkes Salzburg auszuheben. Dies wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Uon der k. k. o -ö. Statthalterei Linz, den 1. Juni 1888. Der k. k. Statthalter: Weber m. p. Z. 512/B.-Sch.-R. Na sämiMcke KMteÜMgm. Mit dem hohen Erlasse vom 24. April l. I. Z. 223 hat der Herr k. k. Minister für Cultus und Unterricht die Abhaltung eines landwirthschaftlichen Bürgsrschul-Lehrcurses von zweimonatlicher Dauer an der k. k. Lehrerbildungs- Auflalt in Linz für das Jahr 1888 genehmigt. Der Landesschulrath hat in der Sitzung vom 4. Mai l. I. die Abhaltung dieses Curses in den Monaten August und September l. I. anberaumt. Um den Lehrkräften Oberösterreich's die Theilnahme an diesem Curse zu ermöglichen und eine entsprechende Frequenz desselben zu sichern, hat der Herr k. k. Minister ausnahmsweise für Unterstützung der Curstheilnehmer einen Pauschalbetrag von vierhundert (400) Gulden bewilligt und der Landesschulrath hat, nachdem der o. ö. Landesausschuß auch seinerseits zur Erhöhung der Subvention an die Theil- nehmer des Curses den Betrag von 160 fl. bestimmt hat, aus dem zur Verfügung stehenden Gssammtbetrage von 560 fl. für Unterstützungen 16 Stipendien ü zu 35 fl. gebildet, welche an Lehrpersonen, die sich zur Theilnahme am Curse verpflichten, durch den Landesschulrath verliehen werden. Gesuche um Verleihung einer Staatssubvention zum Zwecke der Theilnahme an dem landwirthschaftlichen Lshr- Curse sind unter Beischluß des Lehrbefähigungs-Zeugniss.s oder des Reifezeugnisses bis spätestens den 20. Juni l. I. beim Bezirksschulrathe einzubringen, welcher dieselben mit einer gutächilichen Aeußerung des k. k. Bezirks-Schul - Inspektors bis 1. Juli l. I. dem Landesschulrathe vorzu- legen hat. Lehrpersonen, welche ohne Inanspruchnahme einer Subvention den Curs besuchen wollen, haben die Anmeldung zur Theilnahme spätestens bis 1. Juli an die Direktion der k. k. Lehrerbildungs - Anstalt in Linz gelangen zu lassen. Die k. k. Bezirksschulräthe werden ermächtigt, den Lehrpersonen, welche zur Curstheilnahme zugelassen werden, erforderlichen Falles Urlaub zu gewähren. Der landwirthschastliche Lehrcurs ist nach den Be stimmungen der h. Ministerial - Verordnung vom 31. Juli 1886 Z. 6032, womit ein Statut für Bürgerschul-Lehrcurse erlassen wird, eingerichtet; die Hörer des Curses erhalten am Schlüsse desselben Frequentations-Zeugnisse. Hievon werden die Schulleitungen infolge h. Erlasses des k. k. Landesschulrathes vom 13. Mai 1888 Z. 550 u. 1102 mit dem Austrage in die Kenntniß gesetzt, das etwa unter stehende Lehipersonale zu verständigen und zur Theilnahme an diesem Curse aufzufordern. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 28. Mai 1888. Z. 5690. Kn sämmMle Gememcke-Vorstelilmgm Mll k. k. Omltarmerie-Nostm-Eomm^ Jgnaz Kaindlstorfer, Bruder des Bauers Franz Kaindlstorser zu Hörston, Gemeinde Langacker im Bezirke Perg, entfernte sich aus seiner Heimat im Jahre 1871 mit dem Vorhaben sich nach Wien zu begeben.
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