Amtsblatt 1888/14 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. Mai 1888
2 Das mit h. ä. Kundmachung vom 25. Jänner l. I. Z. 351 erlassene Hausirverbot mit Klauenthieren bleibt unberührt. 7. Die im Sinne der h. ä. Kundmachung vom 10. Juni 1886 Z. 2299 einqebrachten Schweinetransporte nach dem Amtsgebiete der k. k. Bezirkshauptmannschast und der Stadt Salzburg dürfen nur in den Stationen Hallein, Salzburg und Straßwalchen ausgeladen und mittelst Wägen an ihren Bestimmungsort geliefert werden. Sämmtliche Borstenvieh- Transporte der Station Salzburg, außer die Sendungen von kleinen Futter-Ferkeln unbedenklicher Provenienz, sind in die Borstenviehstallung des städtischen Schlachthoses abzuführen. 8. Jede unter den Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen eintretende Erkrankung, welche auch nur den Verdacht des Vorhandenseins der Maul- und Klauenseuche erregt, ist sogleich anzuzeiqen und werden die Viehbesitzer, welche sich eine Unterlassung der Anzeigepflicht oder eine Uebertretung der übrigen Seuchenvorschristen zu Schulden kommen lassen, nach Z 44 des Thierseuchengesetzes und des Gesetzes vom 24. Mai 1882 R.-G.-Bl. Nr. 51 gestraft. Dies wird im Nachhanqe zu der hierämtlichen Kund machung vom 12. April 1888 Z. 4638 zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Von der k. k. o-S. Statthalterei Linz, den 29. April 1888. Der k. k. Statthalter: Weber na. p. Z. 5252. Än sämmiMe Gmmule - VorMlmglm unst k. k. OmMMme-Dostm-CommMllm. Zufolge Mittheilung des k. k. Staatsforsttechnikers der politischen Verwaltung sind die gelegentlich der jüngsten Bereifungen wahrqenommenen Sckneedruckschäden, insbe sondere in den Waldungen ver Mittellage ortweise von solcher Ausdehnung, daß diese Theile kaum passirbar sind. Um der Verbreitung des Borkenkäfers vorzubeugen, ist es unerläßlich, daß die Schneebruchhölzer in den beschädigten Waldungen ehestens und zwar mit Aufgebot aller Kräfte aufgearbeitet werden. Im Nachhange zum h. ä. Erlasse vom 6. März l. I. Z. 2791 (Amtsblatt Nr. 7) werden die Gemeinde - Vor- stehungen daher beauftragt, die Waldbesitzer durch Verlaut barung oder in sonst geeigneter Weise hievon in Kenntniß zu setzen. Etwaige säumige Waldbesitzer, die obiger Weisung nicht nachkommen, sind unverzüglich anher zur Anzeige zu bringen, um gegen dieselben mit aller Strenge das Amt handeln zu können. Steyr, am 13. Mai 1888. Z 5177. Än slMlMlke OellMlule - VorstckMgm anst k. k. Laut des Schreibens der Landeszwangsarbeitshaus- Vsrwaltung Laibach vom 5. Mai 1888 Z. 649 ist der mit dem Erlasse der k. k. o. ö. Statthalterei vom 1. September 1886 Z. 8998 und 9725/11 notinirte, seit 16. Juni 1887 in der Zwangsarbeilsanstalt in Laibach detenirte, 20 Jahre alte, nach Steinerkirchen a. d. Traun im politischen Bezirke Wels zuständige Zwängling Johann Dickinger, am 1. Mai von der in Loitsch - Gereuth beschäftigten Zwänglings - Ab theilung entwichen. Derselbe war bekleidet mit Zwänqlingsmontur u. zw. Zwilch-Rock, -Hose, --Weste, Hemd, Gatie, ohne Schuhe und Kopfbedeckung. Dickinger Johann ist mittlerer Statur, von schwäch lichem Körperbau, hat längliches Gesicht, blonde Haare, blonde Augenbrauen, blaue Augen, proportionirte Nase, ovales Kinn, regulären Mund und gute Zähne. Dies wird zufolge des h. Erlasses der k. k. o. ö. Statthalterei vom 8. d. M. Z. 5882/11 mit der Weisung verlautbart, die Rückkehr dieses Individuums nach Ober österreich zu überwachen, und im Aufgrerfungsfalle sofort anher Bericht zu erstatten. Steyr, am 11. Mai 1888. Z. 5064. ------------------ ÄN sämiMlke Gemeinste - Vorstellungen unst k. li. Genstnrmerie-Posten-Commansten. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Commanden werden angewiesen, »achbenannte im Landsturmoperate des Jahres 1868 in der Gemeinde Pola verzeichnet gewesenen fremden Wehrpflichtigen, welche in Pola nicht mehr eruirt und in Folge dessen auch zur Stellung 1888 nicht herangezogen werde» konnten, aus- zuforschen: 1. Benedikty Paul Gustav des Gustav und Caro- line Zwilkovsky, Maschinist aus Budapest; 2. Boico Jdelbrand des Paul und Filomena, Sanitätsbeamte, in Trieft geboren; 3 Rusconi Ermino, Johann, Peter des Ambro- sius und Margherita, Tischler, in Trieft geboren; 4. Gunhold Josef seliger Joses und Anna Pupola, angeblich nach Baden zuständig; 5. Martinovich Victor seliger Anton und Elisa Udorich, in Trieft geboren; 6. Podobnik Carl, ein Triester Findelkind; 7. Ratzky Anton, unehelicher Sohn der Orsola, in Trieft geboren; 8. Bidrich Jacob Josef des Jacob und der Katha rina, in Trieft geboren. Ueber ein positives Resultat der diesbezüglichen Erhebungen ist bis 15. Juni d. I. anher zu berichten. Steyr, am 11. Mai 1888. Z. 5287. An sämmtkiche Gemeinde - Worstestungen u. k. k. Gendarmerie-Wosten-Gommanden. Laut der Anzeige der Landeszwangsarbeitshaus-V,er- waltung Laibach vom 3. Mai 1888 Z. 648 wurde der aus dieser Anstalt entwichene Oberösterreicher-Zwängling Josef Biermaier laut der Note des k. k. Bezirksgerichtes Aussee vom 26. April 1888 Z. 482 dort aufgegriffen und dessen Rückeinlieferung sofort veranlaßt. Dies wird zufolge h. Erlasses der k. k. o. ö. Statt- halterei vom 7. d. M. Z. 5813/11 zum Widerrufe des h. ä. Erlasses vom 25. April l. I. Z. 4649 im Amtsblatts Nr. 12 hiemit verlautbart. Steyr, am 14. Mai 1888.
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