Amtsblatt 1888/13 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Mai 1888

Amts-Detail der k. k. Rezirkshauplmannschaft 8leyr. Mr. 18. Steyr, am 10. Mai 1888. Z. 4592. Rn, sämiMKe Oememtle-AorsteÜMgm. Die Gemeinde-Vorstehungen werden mit Bezugnahme aus den h. ä. Erlaß vom 16. März l. I. Z. 3152 Amtsblatt Nr. 8 Seite 4 aufgesordert, nachstehende Kundmachung betreffs der Aushebung des Verbotes der Vieheinsuhr aus Oesterreich-Ungarn nach Niederbaiern allgemein zu ver- laulbaren. Steyr, am 4. Mai 1888. Z 5048/V Kundmachung betreffend die Aufhebung des Verbotes der Vichnufuhr aus Oesterreich - Ungarn nach Viedrrbniern. Das königlich-baierische Staalsminist.rium des Innern hat unter dem 18. April 1888 Z. 6030 nachstehende Bekannt ­ machung erlassen: Nach anher gelangten amtlichen Mittheilungen ist die Maul- und Klauenseuche in den an den Regierungsbezirk Niederbaiern angrenzenden österreichischen Gebietstheilen dermalen ziemlich erloschen, mindestens nicht mehr in Besorgniß erregendem Grade vorhanden. Demgemäß wird die Bekanntmachung vom 12. März 1888 (Gesetz- und Verordnungs - Blatt S. 152) hiemil außer Kraft gesetzt und zugleich verfügt, daß an deren Stelle für den Regierungsbezirk Niederbaiern lediglich die Bestimmungen der Bekanntmachungen vom 22. Jänner 1887 (G.- u. V.-Bl. S. 13) beziehungsweise vom 10. Oclober 1885 (G.- u. V.-Bl. S. 583) in Wirksamkeit zu bleiben haben. Dies wirb mit Bezug auf die hierämtliche Kund ­ machung vom 14. März 1888 Z. 3365 zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Uon der k. k. o -o. Statthalterei Linz, den 20. April 1888. Der k. k. Statthalter: Weber w. p. Z. 4650. Rn jammMe Gememile-VorßckMgm Mll k. k. Oelularmerie-Mostm-CommM^ Zufolge des h. Erlasses der k. k. o. ö. Statthalterei vom 15. d. M. Z. 3323/11 sind die mit dem h. ä. Erlasse vom 3. December 1887 Z. 11.697 im Amtsblatte Nr. 34 angeordneten Nachforschungen nach dem Kinde Bertha Brunner einzustellen, da die Leichenüberreste dieses Kindes auf Basellandschaftlichem Gebiete in einem Walde aufgesunden worden sind. Den Spuren nach ist dieses Kind mittelst Schnur, vermuthlich noch am Tage der Entführung, d. i. am 6. August 1887. erdrosselt worden. Die Fahndung nach dem Mörder jedoch ist mit allem Eifer so rtzu setzen und bleibt dessen in der obcitirten h. ä. Ausschreibung gegebene Personsbeschreibung aufrecht. Ueber das geringste positive Ergebniß ist unver ­ züglich eingehend anher zu berichten. Steyr, am 26. April 1888. Z 4889. Rn sämliMilie Gi'memlle-VoHckMgen, Nach einer vom k. und k. Ministerium des Aeußern an das k. k. Ministerium des Innern gelangten Mittheilung zieht es die italienische Regierung vor, neu auszufertigende Reiselegitimationen für ihre in der österr.-ung. Monarchie domicilirenden Unterthanen denselben nickt im Wege der österr. Behörden, sondern durch die betreffende italienische Vertretungsbehörde zukommen zu lassen. Es sind daher italienische Staatsangehörige, welche um Beschaffung von Reiselegitimationen einschreiten, anzuweisen, sich mit ihren Ansuchen an das nächst gelegene italienische Consulat zu wenden, wovon die Gemeinde-Vorstehungen infolge b. Statt ­ haltern-Präsidial-Erlasses vom 26. v. M. Z. 1063 zur Benehmungs - Wissenschaft in die Kenntniß gesetzt werden. Steyr, am 4. Mai 1888. Z. 4735. Ry sämmitilke Gemeint-WHfkMM. Zur Durchführung der diesjährigen Schutzpocken- Jmpfung sind die nöthigen Vorarbeiten unverzüglich in Angriff zu nehmen. Die Zusammenstellung aller Jmps- vflichtigen Hai unter Benützung des Impfausweises lit. k vom vorigen Jahre aus der Rubrik der ungeimpft Ver ­ bliebenen, aus den von den Pfarrämtern abzuverlangenden Matriken der seit der letzten Jmpfperiode Geborenen und aus der Liste der Eingewanderten zu geschehen.

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