Amtsblatt 1888/10 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. April 1888

2 — sowie in wiederholt veranlaßten Kundgebungen und Informationen wurde auf das Interesse hingewiesen, ebenso der bewaffneten Macht, daß bei dem möglichen großen Bedarfe die zeitgerechte Acquisition entsprechender Elemente für Officiersdienste im Landsturm- thunlichst gefördert werde, als anderseits der zu solchen Diensten sich qualificirenden Landsturmpflichtigen, Hiebei in einer ihrer Eigenschaft ent ­ sprechenden Stellung verwendet zu werden — und wurden jene Wege bekannt gemacht, auf welchen die schon im Frieden nothwendige Designirung zu Officiersdiensten im Landstürme zu erlangen ist, — endlich auch die Betreffenden, welche eine rechtzeitige Bewerbung versäumen würden, darauf aufmerksam gemacht, daß sie sich hiedurch des Anspruches auf Berücksichtigung begeben würden. Die ergiebige Zahl der bereits stattgehabten Desig- nirungen hat auch im Allgemeinen von richtiger Auffassung in den zu Officiersdiensten qualificirtsn Kreisen Zeugniß abgelegt. Jnsoferne indeß die in jeder Weise gebotene Gelegen ­ heit von Einzelnen nicht ergriffen worden sein sollte, um bei vorhandener Qualification — namentlich im Falle früher bekleideter Officiers - Charge — den Intentionen der ergangenen allgemeinen Aufforderung zu entsprechen, kämen die Betreffenden, welche zu Officiers- (Militär-Beamten) Diensten im Landstürme nicht desiqnirt wurden, bei der Einberufung zum Landstürme als Landsturmmänner niederster Soldclasse in Stand zu nehmen. Dies wird infolge h. Statthalterei - Erlasses vom 27. März 1888 Z. 3914/IV zur allgemeinen Verlautbarung bekanntgegeben und sehe ich mich Hiebei veranlaßt, den Herren Gemeinde-Vorstehern eindringlichst nahe zu legen, behufs Gewinnung geeigneter Persönlichkeiten sür Officiers- Stellen im Landstürme mit Aufgebot ihres Einflusses mit- zuwüken. St ehr, am 5. April 1888. Z. 2403. Nn sämiMäie GMemlle-VoHekMgm. Das hohe k. k. Finanz-Ministerium hat mit dem Erlasse vom 27. November 1887 Z. 36.905 der k. k. Finanz- Direction in Linz eröffnet, daß die Eingaben der Gewerbe- Inhaber und Gewerbe-Gehilfen, welche dieselben an den k. k. Gewerbe-Jnspector in Entsprechung eines ihnen zuge ­ kommenen ämtlichen Auftrages des Gewerbe - Jnspectors richten, nach Tarif Post 44 K des Gebührengesetzes vom 9. Februar 1850 Nr. 50 R.-G.-Bl. stempelfrei sind. Dieses wird in Folge hohen Statthalterei-Erlafses vom 18. Februar 1888 Z. 2135/1 zur Verständigung der Genofsenschafts-Obmänner bekannt gegeben. Steyr, am 31. März 1888. Z. 2138. Nn sämmtliche Gememäe - VorsteliMgen Mit k. k. Gmäarmme-AosteiMommMckm. Nach Mittheilungen, welche der k. k. obderennsifchen Landwirthschafts - Gesellschaft von den landwirthschaftlichen Bezirks-Vereinen zugekommen sind, wird auf dem Lande der unerlaubte Vogelfang wieder mit Vorliebe zum Nachtheile der Landwirthschaft gepflegt. Die k. k. Statthalterei fand sich demgemäß unterm 14. v. M. Z. 1745/ll über Ansinnen des Central-Ausschusses der Landwirthschafts-Gesellschaft ver ­ anlaßt, die k. k. Bezirkshauptmannschaften anzuweisen, die Gemeindeämter zu beauftragen, daß selbe das Gesetz vom 30. April 1870, betreffend den Schutz der für die Boden- Cultur nützlichen Vögel (G.- u. V.-Bl. I. 1870 Nr. 24), in geeigneter Weise verlautbaren und Hiebei insbesonders auf die in dem § 9 dieses Gesetzes enthaltenen Straf- bestimmungen hindeuten. Die Uebertretungen dieses citirten Gesetzes sind durch den Herrn Gemeindevorsteher unter Zuziehung zweier Ge ­ meinderäthe der Ahndung zu unterziehen, die Fangwerkzeuge und die gefangenen Vögel, wovon die lebenden freizulaffen sind, zu confisciren, die Geldbußen und Erlöse aber dem Landesculturfonde zuzuführen. Schließlich wird eine nunmehr strengere Handhabung des Vogelschutzgesetzes dringend empfohlen. Steyr, am 28. März 1888. Z- 3794. Än sämmltiäie Oememäe-Aorßl'äMgm. Laut Berichtes des k. k. Bezirkshauptmannes in Tre- bitsch vom 25. Februar 1888 Z. 1923 läßt sich der im Jahre 1864 geborne Schuhmachergehilfe Georg Oliva aus Startsch, der ein arbeitsscheues Individuum ist, unter Simulirung von Krankheiten bei Gemeinden und in Spitä ­ lern verpflegen, wodurch der Heimatsgemeinde bedeutende Unkosten erwachsen. Georg Oliva ist von mittlerer Gestalt, hat ein rundes Gesicht, braune Augen und Haare. Derselbe treibt sich zu ­ meist m Ober- und Nieder - Oesterreich und in Steiermark herum und gibt sich hie und da sür Wilhelm Oliva aus. Infolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz ddto. 23. März l. I. Z. 3423/11 werden die Gemeinde- Vorstehungen auf das genannte Individuum mit der Weisung aufmerksam gemacht, denselben keinesfalls vor ärztlich sicher ­ gestellter Spitalsbedürftigkeit in die Krankenpflege aufzu- nehmen, sondern nach Maßgabe der Umstände der nächsten Sicherheitsbehörde zur entsprechenden Behandlung zu über ­ weisen. Steyr, am 3. April 1888. Z. 1977. Rn sämmlliike Gemimcke - AoHckMgm Mä k. k. GmäLrmem-Posten,-EMMMäm. Josef Ramskogler, 31 Jahre alt, katholisch, ledig, Bauernknecht, von Reichraming gebürtig und ebendahin zuständig, wurde mit hierämtlichem Erkenntnisse vom 5. Jänner l. I. Z. 12.533/87 auf die Dauer eines Jahres, und zwar vom 16. März 1888 bis 16. März 1889 unter Polizeiauf ­ sicht gestellt. Demselben wurden die Ortsgemeinden Ternberg, Losen- stein, Lausa und Reichraming als Ausemhaltsrayon angewiesen. Im Betretungsfalle außerhalb dieses Rayons wäre derselbe in Haft zu nehmen und dem competenten k. k. Bezirksgerichte zur Strafamtshandlung einzuliefern. Steyr, am 28. März 1888.

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