Amtsblatt 1888/7 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. März 1888
3 amthandelt, die Fehlanzeigen, dann die von den Ortsschulräthen im eigenen Wirkungskreise ertheilten Verwarnungen wurden zur Kenntniß genommen, an fünfzehn Schulstations - Orten theils Geld bußen, theils Einschließungsstrafen verhängt. Z. 1757. An sämmtlicke Gememlle-AorßckMgm. In Folge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 28. v. M. Z. 826/H wird den Gemeinde-Vorsehungen der Ausweis über die in den öffentlichen Krankenanstalten in Steiermark für das Jahr 1888 bestehenden Verpflegsgebühren zur Kennlnihnahme bekannt gegeben. Steyr, am 26. Februar 1888. Ausweis über die in den öffentlichen Krankenanstalten Steiermark's bestehenden Verpslegstariie per Kopf und Tag. Name der Anstalt I I II. I III. Anmerkung Verpfleqs - Classe fl. l kr. I st. § kr. I st. j kr. ü r österr. Währung Allgemeines Kran kenhaus in Graz 2 80 1 60 70 SAH" SS Gebühr-Anstalt in H- Graz') . . . 2 40 1 50 95 SL L Irrenanstalt am v? LN Feldhof bei Graz ?) 2 1 80 90 -^2 'L Oeffentl. Kranken c^fr ilitü haus: Bruck a. d. Mur . 2 1 20 80 Cilli ...................... Hartberg . . . 2 1 20 72 72 Judenburg . . . 68 Knittelfeld . . . 62 Leoben .... 1 20 65 Marburg . . . 2 1 20 60 Mariazell . . . 65 Mürzzuschlag . . 80 Pettau .... 1 20 72 Radkersburg . . 72 Rann .... 84 Z. 688. An sämiMcke GemeinlLe-BoHelinngen. Manche wichtigeren Vorfallenheiten und Wahr nehmungen werden öfter verspätet angezeigt. Es ergeht demnach an die Gemeinde - Vorstehungen die Anttserinnerung, derartige Rapporte mittelst kurzer, in Notizsorm gefaßter Berichte anher stets thunlichst bald in Vorlage zu bringen. Steyr, am 4. März 1888. Z. 2791. An, sämmMle Gememcke - Vorstellungen. Nachdem die in diesem Winter vorgekommenen Schnee- fälle in einzelnen Waldungen große Verwüstungen angerichtet haben, werden die Gemeinde-Vorstehungen beauftragt, dafür zu sorgen, daß die Waldeigentbümer die durch Schneedruck gebrochenen und abaedrückten Bäume und Aeste, sowie etwa vorhandene Windwürfe oder Brüche bis längstens Mitte Mai aus den Waldungen entfernen. - Steyr, am 6. März 1888. Z- 1957. An sämmMe Gemeinste-Vorstellungen. Laut Erlasses des Herrn k. k. Statthalters vom 9. d. M. Z. 1461/11 hat die k. k. niederösterreichische Siatt- halterei mitqetheilt, vaß im städtischen Einreichungs-Proto- colle des Wiener Magistrates sehr häufig Packete mit Geld oder Geldeswerth per Post einlangen, welche der vorge schriebenen Deklaration entbehren und durch diesen Mangel eine ordentliche Geschäftsführung außerordentlich erschweren, eventuell sogar die Möglichkeit einer unlauteren Gebahrung nach sich ziehen können. Mit Rücksicht hierauf und da ein solcher Vorgang den bestehenden und mittelst des Reichsgesetz« Blattes vom Jahre 1870 8ud Nr. 59 kunvgemachten Vor schriften zuwiderläuft, wird die genaueste Einhaltung der bezüglichen Vorschriften elngeschärft. Dieses wird den Gemeinde-Vorstehungen zur Benehmungswissenschaft eröffnet. Steyr, am 26. Februar 1888. Z. 2421. Nn sümmitillie Gemeinste - Vorstellungen Mit L. k. Genstormerie-Uosten-EommM^ Ferdinand Sibäck, 25 Jahre alt, katholisch, ledig, Taglöhner, wurde mit dem Zwangspasse der Stadtgemeinde- Vorstehung Steyr vom 5. d. M. Z. 1886 angewiesen, sich innerhalb zweier Tage in seine Heimatsgemeinde Ried bei Kremsmünster zu begeben, hat sich aber bis jetzt bei der dortigen Gemeinde-Vorstehung nicht gemeldet. Im Betretungsfalls ist derselbe in Polizeihaft zu nehmen und unverzüglich anher die Anzeige zu erstatten. Steyr, am 28. Februar 1888. Z. 2107. An alle Gemeinste - Vorstellungen. Die nachstehende Kundmachung ist allgemein zu ver- lautbaren, den im Gemeinde-Gebiete wohnhaften Viehhändlern insbesondere bekannt zu geben, und aus die in dieser Kund machung enthaltenen Bestimmungen hinsichtlich der Aus fertigung der mit 1. Juli 1888 geforderten Gesundheits- odsr Ursprungsscheine zur genauen Darnachachtung auf merksam zu machen. Steyr, am 4. März 1888. Z 1904/v Kundmachung betreffend die Viehrinfuhr in die Schweiz. Der schweizerische Bundesrath hat unter dem 14. Ok tober 1887 eine neue Vollziebungs - Verordnung zu den Bundesgesetzen über polizeiliche Maßregeln gegen Viehseuchen erlassen.
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