Amtsblatt 1888/7 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. März 1888

Amt8-H^ta1L der k. k. LezirkssMiUmannschafl 8keyr. Ur. 7. Kt-yr, »m 1«. Wär; 1888. Z. 2773. M sämiMcke Gememcke-VorstckMgen. Mit Beziehung auf die unter dem 13. Februar l. I. im kurzen Wege hinausgegebene Kundmachung Sr. Excellenz des Herrn k. k. Statthalters von Oberösterreich ddto. 4. Fe ­ bruar 1888 Z. 1362, IV finde ich gemäß Z 53 der Wehr ­ gesetz - Jnstruclion das Arbeitsprogramm der ambulanten Stellungscommission für den politischen Bezirk Steyr (Land) sestzusetzen wie folgt: 1. Für die Assentstation Weyer (Gasthaus Krenn im Markie Weyer) am Montag den 9. April d. I. Vorführung und körperliche Untersuchung sämmtlicher Wehr ­ pflichtigen der I. und II. Altersclasse des Gerichtsbezirkes Weyer. Am Dienstag den 10. April d. I. Vor ­ führung und körperliche Untersuchung sämmtlicher Wehr ­ pflichtigen der III. Altersklasse, ferner der nach Verlust des Befreiungstitels vorzusührenden (Landwehr-und Ersatzreieroe-) Evidentisten des Gerichtsbezirkes Weyer, dann der fremden, jungen Leute, welche Abstellungsbewilligungen besitzen und deren Stellungslisten-Auszüge der Stellungscommission vor ­ liegen, endlich Verhandlung und Entscheidung der Befreiung von der Landsturmpflicht im Sinne des Z 14 der hohen Ministerial-Verordnung vom 19. Jänner 1887 R.-G.-Bl. Nr. 5. 2. Für die Assentstation Steyr (Gasthaus „Zum goldenen Ochsen", Stadtplatz in Steyr) am Mittwoch den II. April d. I. Vorführung und körperliche Unter ­ suchung sämmtlicher Wehrpflichtigen der I. und II. Alters- classs des Gerichtsbezirkes Steyr. Am Donner st ag den 12. April d. I. Vorführung und körperliche Untersuchung sämmtlicher Wehrpflichtigen der III. Attersclasse, ferner der nach Verlust des Befreiungstitels vorzusührenden (Landwehr- unb Ersatzreserve-) Evidentisten des Gerichtsbezirkes Steyr, der fremden, jungen Leute, welche Abstellungsbewilligungen besitzen und deren Stellungslisten-Auszüge der Stsllungs- Commission vorliegen, endlich Verhandlung und Entscheidung der Bcsreiung von der Landsturmpflicht im Sinne des Z 14 der hohen Ministerial-Verordnung vom 19. Jänner 1887 R.-G.-Bl. Nr. 5. 3. Für die Assentstation Kremsmünster (Gast ­ haus „Zum Kaiser Max" des Thönig in Oberburgfried) am Montag den 16. April d. I. Vorführung und körperliche Untersuchung sämmtlicher wehrpflichtigen Männer der 1. Altersclasse der Gerichtsbezirke Kremsmünster und Neuhofen. Am Dienstag den 17. April d. I. Vor ­ führung und körperliche Untersuchung der Wehrpflichtigen der II. Altersclasse der Gerichtsbczirke Kremsmünster und Neuhofen, ferner Vorführung von 60 Mann der Wehr ­ pflichtigen der III. AlterSelasse derselben Gerichtsbezirke, d. i. bis incl. Los-Nr. 221. Am Mittwoch den 18. April d. I. Vorführung und körperliche Untersuchung des Restes der Wehrpflichtigen der III. Altersclasse der Gerichtsbezirke Kremsmünster und Neuhofen, dann der nach Verlust des Besreiungstilels vorzusührenden (Landwehr- und Ersatzreserve-) Evidentisten, ferner der fremden, jungen Leute, welche Abstellungsbewilligungen besitzen und deren Stellungslisten-Auszüge der Stellungscommifsion vorliegen, endlich Verhandlung und Entscheidung der Befreiung von der Landsturmpflicht im Sinne des Z 14 der h. Ministerial- Verordnung vom 19. Jänner 1887 R.-G.-Bl. Nr. 5. Die Verhandlungen und Entscheidungen über erhobene Begünstigungen in Erfüllung der Wehrpflicht werden in iämmtlicheu Assentstalionen in Gemäßheit des abgeänderten Textes des Z 56:1 der W. - G. - I. , dann des Z 58 ooäem fallweise nach der körperlichen Untersuchung des betreffenden Wehrpflichtigen gepflogen werden und sind daher auch die Besreiungswerber aller drei Altersclassen nach ihrer Los ­ reihe vor die ambulante Stellungscommission vorzuladen. Die Amtshandlung der Affentcommiffion beginnt an jedem Tage präcise 8 Uhr Morgens und hat die Vorführung der Wehrpflichtigen in der Reihenfolge der aufsteigenden Los-Nummern zu geschehen. Die Herren Gemeinde-Vorsteher haben sofort nach Erhalt dieser Kundmachung die Vorladung der Stellungs ­ pflichtigen, insoferne dieselben nicht im Besitze h. ä. Äb- stellungs - Bewilligungen sind, oder von dem persönlichen Erscheinen vor der Stellungscommission enthoben wurden, gegen Empfangsbestätigung unter Hinweis auf die gesetzlichen Folgen des Z 46 W.-G. und mit dem Beisätze zu veran ­ lassen, daß Jeder gewaschen und in ordentlicher Leibwäsche am heimatlichen Assentplatze zu erscheinen habe. In der Stellungsvorladung sind weiters jedem Wehr ­ pflichtigen sein Los-Nr., dann Ort, Tag und Stunde, wo und wann er vor der Stellungscommission zu erscheinen hat, genau bekannt zu geben. Speciell vorzuladen vor die Stellungscommission sind Weilers jene männlichen Angehörigen reclamirter Wehr ­ pflichtiger, von deren commiffionell zu constatirenden Erwerbs ­ unfähigkeit die Entscheidung über das Reclamationsbegehr abhängt. Enthoben von dem persönlichen Erscheinen vor der Stellungscommission sind nur jene Angehörige, welche in 8 54 Punkt 4 8ub n bis o ausdrücklich bezeichnet sind.

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