Amtsblatt 1888/5 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. Februar 1888
Amts-WK kalt der k. k. NezirkchauplmaniWafl 8Ieyr. Nr. S. Steyr z am 20. Februar 1888. Z. 145/B.-Sch.-N. M ftinmili'ske Ortsslsiulräibe. Die Gestehungskosten für die zum Gebrauche der Ortsschulräthe und öffentlichen Volksschulen für das Jahr 1887 übersendeten Verordnungsblätter des k. k. Landes- schulrathes für Oberösterreich entfallen mit 17 kr. per Exemplar. In Folge anhergelangten Erlasses des k. k. Landes- schulrathes vom 4. d. M. Z. 114 ist dieser Betrag von den Ortsschulräthe« unverzüglich einzuheben und daher von denselben sowol für das eigene als auch für das den Schul leitungen zugekommene Exemplar behufs der Begleichung der bezüglichen Buchdruckerrechnung bis Ende dieses Monats hieher zu senden. K. k. Bezirksschulratl) Steyr am 15. Februar 1888. Z- 1972. Tu sämmililke Oememlle-AoHckMgm mul k. li. GeMrimme-Nostm-Co^ In Stadt Steyr wurden in einem Kaufladen Tiegel mit der Aufschrift „Nattentod" und „Mäusetod" seilgeboten, deren Inhalt laut der chemischen Analyse des Herrn k. k. Bezirksarzles im Wesentlichen nichts als ein Gemenge von Fetten mit reichlichem Arsenikgehalt war. Als Erzeuger erscheint die Firma Trimmet in Wien, VII. Bezirk, welche diese Artikel durch Agenten als ganz giftfreie und anderen Thieren unschädliche Geheimmittel in den Handel bringt. Es dürfte kaum zu zweifeln sein, daß auch im Landbezirke Steyr solche Waaren abgesetzt wurden. Nachdem der Verkauf von Arsenhältiger Waare schon an sich durch das Strafgesetz verboten ist und auch im hiesigen Bezirke Niemand eine Concession zum Gifthandel hat, überdies solche Artikel nur gegen h. ä. Bezugschein könnten gekauft werden dürfen, so ergeht hiemit der Auf trag, zu eruiren, ob und welche Kaufleute oder Krämer solche Artikel am Lager führen. Falls sich Derartiges findet, ist die Waare sofort zu confisciren und behufs Veranlassung der Untersuchung ein Probetiegel hieher vorzulegen. Zugleich haben die Gemeinde - Vorstehungen sämmtlichen Handels leuten das bestehende Verbot des Handels mit aller Art von Geheimmitteln oder gisthältigen Substanzen in Erinnerung zu bringen. Ueber den Vollzug dieses Auftrages ist bis Ende dieses Monats Bericht zu erstatten. Steyr, am 16. Februar 1888. Z. 1927. Än sämmtMe KMKstaÜMS - GeMmM. Unter Hinweisung auf den im Amtsblatte Nr. 21 vom Jahre 1887 enthaltenen h. ä. Erlaß vom 27. Juli 1887 Z. 7218 werden die Vorstehungen der Schubstations- Gemeinden zu Folge Weisung der h. k. k. o. ö. Statthalterei vom 3. d. M. Z. 10.397/11 neuerdings aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, daß aus dem Schubpasse jedes über die österreichisch - baierische Staatsgrenze zu befördernden Schüblings die zur Charakterisirung des Schüblings erforder lichen Bemerkungen und zwar namentlich der Grund der Abschiebung, dann allfällige vorausgegangene Abstrasungen wegen Verbrechen und Uebertretungen rc. und der Grad seiner Gemeingefährlichkeit ersichtlich gemacht werden. Uebrigens versteht es sich auch von selbst, baß bei jeder Verschiebung von Ausländern Sorge zu tragen ist, daß die legalen Nachweise der Heimat und beziehungsweise die Anerkennungsschreiben der betreffenden Behörden, welche a» die Gemeinde-Vorstehungen immer zugleich mit den Abschiebungs-Erkenntnissen hinaus gelangen, dem Schubpasse beigelegt werden. Steyr, am 16. Februar 1888. Z. 1756. Rn sämmitilke Oememcke-Norstcklmgm. Laut der an die k. k. o. ö. Statthalterei gelangten Mittheilung der k. k. mährischen Statthalterei in Brünn ddlo. 4. Jänner 1888 Z. 189 hat dieselbe im Einvernehmen mit dem mährischen Landesausschuffe die Verpflegstaxe in der öffentlichen Krankenanstalt in Ung.-Hradisch für das Jahr 1888 auf siebzig (70) Kreuzer per Kopf und Tag für olle Pfleglinge ohne Unterschied festgesetzt. Steyr, am 16. Februar 1888.
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