Amtsblatt 1888/4 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Februar 1888

3 Z. 1590. An sämmllicke Oememlle-AorstckMgen. Seine k. und k. Apostolische Majestät haben die Eröffnung der XXV. Staatslotterie für Civil-Wohlthätig- keits-Zwecke der diesseitigen Reichshälste anzubefehlen und mit Allerhöchster Entschließung vom 9. Oclober 1887 aller- gnädigst zu bestimmen geruht, daß der Reinertrag dieser Lotterie dem Erzherzogin - Sophienspitale in Wien, dem Spitale der barmherzigen Schwestern in Lemberg, dem Unterstützungssonde für Witwen und Waisen der Tiroler und Vorarlberger Kaiserjäger und Landesvertheidiger, dem Convent der barmherzigen Brüder in Wien, dem Vereine zum Wohls entlassener Züchtlinge in Prag, dem Armen- Badespitale zn Hall in Oberösterreich, dem See-Hospitz zu Grado, dem Bezirks-Krankenhause zu Gnigl, dem unter der Leitung der barmherzigen Schwestern des heil. Vincenz de Paula stehenden Wohlthätigkeits-Institute sür arme Mädchen zu Volosca und dem Central-Krippenvereine in Wien zugewendet werde. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen infolge h. Statthalterei-Präsidial-Erlasses vom 1. d. M. Z. 367 mil der Einladung in die Kenntniß gesetzt, diesem Unter ­ nehmen die möglichste Unterstützung angedeihen zu lasten, da die Erreichung der von Sr. k. und k. Apost. Majestät angestrebten, so überaus wohlwollenden Absichten nur dann ermöglicht wird, wenn sich das Unternehmen einer ein ­ greifenden Mitwirkung von Seite aller Behörden zu erfreuen hat. Ich mache Hiebei aufmerksam, daß es sich in dem vorliegenden Falle um ein von der k. k Regierung in's Werk gesetztes Unternehmen handelt, dessen Reinerträgniß einer gewiß wohlthätigen Anstalt unseres Kronlandes theil- weise zu Gute kommen soll. Pränumerations - Erklärungen auf solche Lose werden h. a. bis 12. März d. I. entgegengenommen. St ehr, am 8. Februar 1888. Z. 1492. An sämmtlilke Oelneinlle-VorMnngen. Laut Erlasses der h. k. k. o. ö. Statthalterei vom 28. Jänner 1888 Z. 346 wurde die Verpflegstaxe in den k. k. Krankenanstalten in Wien sür die Verpflegung und Behandlung von Kranken nach der III. Classe für das Jahr 1888 mit den gleichen Beträge», wie sie im Jahre 1887 bestanden hat, und zwar in folgender Weise festgesetzt: a) sür Auswärtige per Kopf und Tag 95 kr.; b) sür zahlungsfähige Wiener per Kopf und Tag 45 kr. ; v) sür zahlungsunfähige Wiener per Kopf und Tag 18 kr. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen in Kenntniß gesetzt. St ehr, am 6. Februar 1888. Z. 1285. An sämnMlke Gemeincke-Vorstcknngen. Ueber Ersuchen der k. k. Bezirkshauptmannschast Gmunden vom 23. d. M. Z. 12.998 werden die Gemeinde« Vorstehungen beauftragt, den Schleifer Johann Kowaska auszusorschen und im Betretungsfalle denselben einzuver- nehnien, zu welcher Gemeinde er zuständig oder im Besitze eines giltigen Heimatscheines oder Reisedocumentes sei. Dessen Protocollar - Aeußerung ist anher vorzulegen, nachdem es sich um Hereinbringung von Verpflegskosten für seinen Sohn gleichen Namens handelt. Steyr, am 31. Jänner 1888. Z. 1308 An, sämnMcke Gememlle-Aorßcknngen. Im Einvernehmen mit dem k. k. Staatshengsten- Depot-Commando in Stadl wurden sür die Licenzirung der Privatbeschälhengste im Jahre 1888 gemäß dem Gesetze vom 23. November 1883 G.- u. V.-Bl. Nr. 28 hierlands fünf Köhrungs - Commissionen bestellt, welche u. zw. : in Braun au am 20. Februar, in Ried am 21. Februar, inSchärding am 22. Februar, in Wels am 23. Februar, in Linz am 24. Februar, jedesmal um 9 Uhr Vormittags, die Amtshandlung beginnen werden. Zu dieser Zeit sind die angemeldeten Hengste der Köhrungs - Commission vorzusühren. Dies wird in Folge h. Statthalterei-Erlasses vom 25. Jänner 1888 Z. 1040/1 behufs allgemeiner Verlaut ­ barung bekannt gegeben. Steyr, am 1. Februar 1888. Z. 1629. An, sämnMcke Oemeincke-Aorstelmngen. Laut des Erlasses vom 28. Jänner 1888 Z. 1724/242 II a hat das hohe k. k. Ministerium sür Landesvertheidigung im Einvernehmen mit dem k. k. Reichs - Kriegsmintsterium sür die Stellung im Jahre 1888 nur in Galizien und Krain die Beibehaltung der vierten Altersclasse anzuordnen, dagegen in Schlesien die vierte Altersclasse aufzulassen befunden. Sonach bleibt die vierte Altersclasse für Oberöster ­ reich im Stellungsjahre 1888 außer Betracht. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 5. Februar 1888 Z. 1583/IV mit der Weisung verständigt, sofort die entsprechende Verlautbarung zu verfügen, damit die etwa in dortiger Gemeinde im Aufenthalte befindlichen Stellungs ­ pflichtigen der vierten Altersclaste aus den Kronländern Galizien und Krain hievon in Kenntniß gelangen und sich zur Abstellung bereit halten. Steyr, am 9. Februar 1888.

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