Amtsblatt 1888/4 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Februar 1888

2 Marionettentheaters in Baiern, Böhmen, Sachsen, Preußen und Mähren umber, wo er sich aber nirgends länger als einen oder zwei Tage ausgehalten haben soll. Mitte Juni 1887 verließ Knechtl den Director Wagner, weil dieser ihn schlecht behandelte und reiste dann einige Zeit in Böhmen herum, worauf er nach Oberösterreich ging und im Gemeindegebiete Engerwitzdorf wegen Ausweislosig- keit beanständet wurde. Knechtl will nie eine Schule besucht und nur etwas lesen und schreiben von dem Director der Sckauspieiertruppe gelernt haben, besitzt aber sactisch eine ziemlich ausgebildete Handschrift. Die bisher gepflogenen Erhebungen über die Identität und Provenienz dieses Individuums führten zu keinem positiven Resultate. Die Personsbeschreibung lautet Wie folgt: Statur: groß und schlank, Gesicht: länglich!, Haare: braun, Nase: spitzig. Mund: gewöhnlich, Augen: braun, besondere Kennzeichen: keme. Er spricht deutsch im Dialecte, wie an der böhmisch-sächsischen Grenze gesprochen wird, und ist bekleidet mit einem dunkelbraunen, schwarz gestreiften, mit schwarzen flachen Beinknöpfen versehenen Sacco, dunkel ­ braunem schwarz gestreiftem Gilet mit flachen Beinknöpfen, weißem zerrissenem Hemde und schwarzem steifen niederen Filzhute mit schwarzem Bande. Fußbekleidung besaß er keine. Die vorstehenden Angaben dieses Vaganten über seinen Namen und seine Herkunft sind wahrscheinlich falsch ; übrigens ist auch die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß der angebliche Heinrich Knechtl sich wirklich bei einer Theaterspiel - Unter ­ nehmung in Böhmen (Marionetten- oder Ringlspiel rc.) befunden habe, dessen Director sich Josef Wagner genannt hat. Durch die hierüber gepflogenen Erhebungen wurden folgende Theaterunternehmer in Böhmen ermittelt: 1. Jofes Wagner, welcher eine von der Bezirks- hauptmannschast Teplitz ausgestellte Concession besitzt und sich im Monate Jänner 1887 in Lengenfeld, Bezirk Aussig, ausgehalten hat, ferner 2. Veronika Wagner, welche eine von der Bezirks ­ hauptmannschaft Schlukenau ausgestellte Concession besitzt und sich im Frühjahre 1887 in Kulm ausgehalten und von dort nach Kramel bei Aussig abgererst sein soll, endlich 3. eine Theaterspielergruppe Knechtl: nämlich Anton und Franziska Knechtl, welche nach Dauba in Böhmen zuständig sind und sich gegen Ende 1886 in dem Bezirke Tetschen zu Biala, Pfaffendors und Niemes befunden haben und laut des Berichtes des Bürgermeisteramtes Dauba vom 2. November 1887 damals in Schönau bei Wernstadt als Theaterspieler donncilirten. Bei der Truppe Knechtl soll sich auch ein Friedrich Knechtl befunden haben, welcher im Jahre 1865 geboren wurde. Nach Aeußerung der Gemeinde Dauba ist der angebliche Heinrich Knechtl in der Gemeinde Dauba gar nicht bekannt. Zufolge des h. Erlasses der k. k. o. ö. Statthalterei vom 19. Jänner l. I. Z. 15.242/11 weroen die Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden angewiesen, über die Identität und Provenienz dieses aus- weislosen Vaganten, sowie dessen allsällige frühere Auf- greifungen und Abstrafungen die eingehendsten Erhebungen zu Pflegen und über ein etwaiges positives Resultat bis 10. März l. I. anher zu berichten. Zugleich ist der Aufenthalt der drei oben erwähnten Theaterspielgesellschaften auszuforschen und im Eruirungsfalle behufs deren ent ­ sprechender Vernehmung sogleich anher Bericht zu erstatten. St ehr, am 7. Februar 1888. Z. 1118. Än, sämmtliche Oememäe-AoHeliMgm unä Ortsschulrätäe. Mit der im Verordnungsblatte des k. k. Landesschul- rathes für das Erzherzogthum Oesterreich ob der Enns vom Jahre 1888 I. Stück Nr. 1 und 2 erschienenen Verordnung vom 27. December 1887 Z. 3284/L.-Sch.-R. wurde die mit dem Erlasse des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 16. August 1887 Z. 20.662 ex 1886 (Statthalterei- Erlaß vom 30. August 1887 Z. 11.061/V) hinausgegebene, und im Gesetz- und Verordnungsblatte für das Erzherzog- ibum Oesterreich ob der Enns vom Jahre t887 XIV. Stück Nr. 23 veröffentlichte Anleitung zum Desinfectionsverfahren bei ansteckenden Krankheiten als Anhang zu der Verordnung des k. k. Landesschulrathes vom 11. Februar 1885 Z 315 (Verordnungsblatt des Landesschulrathes Stück II Nr. 4), bann zur Statthalterei - Verordnung vom 26. März 1887 Z. 3662, betreffend die Hintanhaltung der Verbreitung ansteckender Krankheiten in den Schulen zur Darnachachtung verlautbart. Hieraus werden über specielles bei der Sitzung am 23. v. M. von dem k. k. Bezirksschulrathe gestelltes Ansinnen die Gemeinde-Vorstehunqen und Ortsschulräthe ausdrücklich besonders mit dem Bedeuten aufmerksam gemacht, daß die Erhebungen und Amtshandlungen in Epidemie-Angelegen ­ heiten, gleichviel, ob dieselben in Folge einer Anzeige einer Schulleitung oder einer Gemeinde - Vorstehung oder eines Arztes eingeleitet wurden, lediglich von der Bezirkshaupt- mannschast zu pflegen sind, daher Anzeigen über Jnsections- Krankheiten in Schulen jedesmal rechtzeitig der Bezirks- hauptmannschafl zugemittelt werden sollen, welche in ihren Maßnahmen wegen Durchführung der bestehenden Normen mit den betreffenden Schulbehörden das Einvernehmen pflegen wird. Desgleichen wird bemerkt, daß die Desinficirung inficirter Schulgebäude nicht den Schulleitungen überlasten werden darf, sondern stets unter ärztlicher Leitung und Ueberwachung durchzuführen sein wird. St ehr, am 8. Februar 1888. Z. 1261. Rn sämmtliche Oememäe-AoHeäMgm. Die k. k. Statthalterei hat mit dem Erlasse vom 26. d. M. Z. 16.122/V ox 1887 und Z. 558/V ex 1888 bekannt gegeben, baß der o. ö. Landtag in der 16. Sitzung der letzten Session am 15. December 1887 aus Anlaß mehrerer Petitionen um Gewährung von Subventionen den Beschluß gefaßt hat, den Landesausschuß zu ermächtigen, im Jahre 1888 in besonders rückstchtswürdigen Fällen Subventionen zur Anstellung von Gemeindeärzten unter den vom Landtage in der 17. Sitzung am 11. Jänner 1886 festgesetzten Bedingungen zu bewilligen. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen in Kenntniß. Steyr, am 31. Jänner 1888.

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