Amtsblatt 1888/4 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Februar 1888
Ämt8-HcÄl'atL der k. k. HezirkshauplmamWafl 8kiM. Nr. 4. bteyr, am 10. Februar 1888. Z- 878. An, sämmttiläe Gememäe - VoHMngm, Ori8sMrätlle nnä an äie äoläwüräigm Pfarräinter. Mit Genehmigung des k. k. Reichs-Kriegsministeriums wird im Laufe dieses Monates die Karte der öster- reichischen-ungarischen Monarchie mit dem Occupationsgebiete im Maße 1:900.000 zur Aus gabe gelangen. Diese Karte wurde in sechs Blättern lithographisch in Farben hergestellt. Die Redigirung und Technik derselben ist nach Grund sätzen ourchgeführt, welche vor Allem deren Benützung als Wandkarte zulassen und bei Hinweglassung aller entbehrlichen Details dennoch dieselbe sowol für den Militär, als auch für die verschiedenen Behörden und schließlich auch sür manche Schulen als praktisch erscheinen lassen. An Stelle der Schraffirung wurde die Darstellung des Terrains in hypsometrischer Manier durchgeführt, welche die Structur der Orographie im Großen gut charakterisier und dadurch die Plastik übersichtlicher zur Anschauung bringt, als dies durch Schraffirung möglich wäre. Das Communicationsnetz schließt sich rn den Eisen bahnen fast vollständig und im Straßen- und Wegnetze generalisirend an die officiellen Kartenwerke an. Die politische Eintheilung wurde auf Grund der neuesten Daten berichtigt und wird dieselbe sowol in dieser Richtung, wie in den Communicationen, speciell „Eisen bahnen" periodisch evident geführt werden. Der Kostenpreis beträgt für die Angehörigen der k. k. Armee, sür die k. k. Civil-Behörden und sür die Schulen: 4 fl. 50 kr. per Exemplar (6 Blätter); das Auf spannen als Wandkarte (Tableau) mit Stäben 4 fl. , ohne Stäbe 2 fl. 50 kr. Dies wird in Folge vorliegender Subscriptions - Ein ladung des k. k. militär-geographischen Institutes in Wien vom 5. Jänner 1888 mit dem Bemerken bekanntgegeben, daß etwaige Bestellungen unter genauer Angabe, ob auf gespannt oder nicht, bis 20. Februar l. I. hieramts entgegengenommen werden. Steyr, am 28. Jänner 1888. Z. 1400. An sämmtliche Gemeinste-Vorßeälmgen, unä k. k. OenänMerie-Moßen-Commancken. Die k. k. Landesregierung in Salzburg hat unter dem 25. Jänner 1888 Z. 351 nachstehende Kundmachung erlassen : Da nach den ämtlichen Berichten die Maul- und Klauenseuche im Stadtbezirke Salzburg bereits gänzlich erloschen und im Amtsbezirke der k. k. Bezirkshauptmann schaft Salzburg am zwei isolirte Höfe (Gemeinde Gnig! und Hallwang) beschränkt ist, wird das mit Kundmachung vom 14. December 1887 Nr. 8927 erlassene Verbot der Vieh märkte wieder ausgehoben. Das Hausiren mit Klauenvieh bleibt jedoch bis auf Weiteres untersagt. Steyr, am 5. Februar 1888. Z. 1522. An sämmtliche Gemeinäe-AorMMgm Mlt k. k. GMarmerie-Postm-Commanä^ Laut des Wiener Central-Polizeiblattes vom 29. De cember 1887 Nr. 73 Artikel 4651 ist in der oberöster reichischen Gemeinde Engerwitzdorf, politischen Bezirkes Linz, ein aänzlich ausweisloser Vagant internirt. Derselbe gibt an Heinrich Knechtl zu heißen, circa 18 Jahre alt zu sein. Er wisse jedoch nicht, wo er geboren wurde, welcher Consession er angehöre, und weiß auch seinen Heimatsort nicht anzugeben. Er führt weiters an, er sei der Sobn seiner außerehelichen Mutter Johanna Knechtl und war dieselbe zur Zeit seiner Geburt Mitglied bei einer wandern den Schauspielertruvpe, deren Director Josef Wagner hieß. Mit dieser Truppe zog sie, ihren Sohn mit sich nehmend, in Böhmen, Mähren, Sachsen und Baiern, die Kirchtage und Jahrmärkte besuchend, herum. Als Heinrich Knechtl 6 Jahre alt war, starb seine Mutter, wann und wo weiß er nicht. Nach dem Tode seiner Mutter blieb er noch immer bei dieser Schauspielertruppe und zog mit dieser herum. Der schlechten Geschäfte wegen löste sich diese Gesell schaft vor circa vier Jahren auf und zog der Director dann, den Genannten bei sich behaltend, als Inhaber eines
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