Amtsblatt 1888/3 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 31. Jänner 1888

4 anläßlich eines Dislocationswechsels des Regiments oder des Ersatz - Cadres, den betreffenden Benützern nicht abge ­ nommen d. h. vertragsmäßig bei ihnen belassen werden. In einem solchen Falle wird das k. k. Reichs-Kriegs- Ministerium über die Dtandesbehandlung dieser Pferde jeweilig verfügen. Dies wird in Folge Zuschrift des k. k. Dragoner- Regiments-Commandos Nr. 3 in Wels vom 25. Jänner l. I. mit Bezug auf die h. ä. Verlautbarung Z. 12.515 im Amtsblatte Nr. 36/1887 behufs Verständigung der Betheiligten bekannt gegeben. St ehr, am 27. Jänner 1888. Z. 107/B.-Sch.-R. Un lüe KMMimgm im GmMs- beMe Meyer. Laut Anzeige der Zweiglehrervereins-Vorstehung Weher zu Reichraming wird am 11. Februar l. I. eine Conferenz loco Großraming stattstnden und aus diesem Anlässe den Mitgliedern dieses Zweigvereines für diesen Tag Urlaub ertheilt. K. k. Bezirksschulrat!) Steyr am 28. Jänner 1888. Z. 11.466. Un, sämmitilke Oemeilllle-VorstckMgen. Seine k. und k. Apostolische Majestät haben mit Aller ­ höchster Entschließung vom 2. November 1887 dem von beiden Häusern des Reichsrathes beschlossenen Gesetz-Ent ­ würfe, womit die Aushebung der zur Erhaltung des stehenden Heeres (Kriegsmarine) und der Ersatzreserve erforderlichen Recruten - Contingente im Jahre 1888 bewilligt wird, laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 10. November v. I. Z. 19.151/1063 II u die Allerhöchste Sanction aller- gnädigst zu ertheilen geruht. Die Verlautbarung dieses Gesetzes wurde unter Einem im Reichsgesetzblatte und in der Wiener Zeitung veranlaßt. Da die im Jahre 1888 aus den im Reichsrathe ver ­ tretenen Königreichen und Ländern für das stehende Heer (Kriegsmarine) und die Ersatzreserve zu stellenden Recruten- Contingente die gleichen sind, wie für das Jahr 1887, so bleiben auch diese Recruten - Contingente in den einzelnen Verwaltungsgebieten für das Jahr 1888 die gleichen, wie im Jahre 1887. Ebenso bleibt der Minimal-Ergänzungsbedarf der Landwehr (Landesschützen) in den einzelnen Verwalrungs- gebieten sür das Jahr 1888 der gleiche, wie für das Jahr 1887. Die sür das Jahr 1888 auf Oberösterreich ent ­ fallenden Contingente betragen sonach: u) für das stehende Heer 1916 Mann, d) sür die Ersatzreserve 191 Mann, o) sür die k. k. Landwehr als Minimal-Ergänzungsbedars 353 Mann. Dies wird den Gemeinde - Vorstehungen aus dem hiehergelangten Erlasse der h. k. k. Statthalterei vom 20. November 1887 Z. 14.394/IV vorläufig bekannt gegeben. Die den Gemeinde - Vorstehungen bereits zurück ­ gesendeten und theilweise beanständeten Verzeichnisse der zuständigen Siellungepflichtigen haben die Gemeinde - Vor ­ stehungen nach vorausgeganqener Ihunlichster Berichtigung sofort in der bezüglichen Gemeindekanzlei durch acht Tage zur allgemeinen Einsicht auslegen zu lassen und dies durch Anschlag an der Amtstafel und sonstige übliche Verlaut ­ barung mit dem Beisätze bekanntzumachen, daß Jedermann, der eine Auslastung oder unrichtige Eintragung anzuzeigen hat, oder gegen die Reclamanon eines Stellungspflichtigen oder gegen besten Ansuchen um eine Begünstigung in Erfüllung der Wehrpflicht Einsprache erheben will, berechtigt ist, diese Anzeige (Einsprache) bis 14. Februar d. I. hier- amts einzubringen. Die Gemeinde - Vorstehungen haben ferner mit aller Genauigkeit die in den besagten Verzeichnissen constatirten Anstände zu beheben und unter Angabe der Gründe für die vorgenommenen Berichtigungen diese Verzeichnisse sammt den übrigen dahin gelangten Stellungs ­ acten zuverlässig bis 10. Februar d. I. anher in Wiedervorlage zu bringen. Die Losung sämmtlicher im Jahre 1868 gebornen, einheimischen Stellungspflichtigen findet am Montag den 20. Februar 1888, 9 Uhr Vormittags, im Gasthause „Zum goldenen Ochsen" in Stadt Steyr (Stadtplatz Nr. 35, I. Stock) statt. Für die nicht persönlich erscheinenden Stellungs ­ pflichtigen wird das Los durch einen Stellvertreter gezogen werden. Zur Losung haben sämmtliche Herren Gemeinde- Vorsteher oder deren gesetzliche Vertreter rechtzeitig zu erscheinen. Eine Vertretung durch den Gemeindebeamten ist unzulässig. Steyr, am 27. Jänner 1888. Z. I04M. An sämnMiüe Oememcke-AolMlmgm. Im Anschlüsse werden mit diesem Amtsblatts die h. a. verfaßten Konsignationen über den Zuwachs und Abgang der eigenen und fremden Landwehrmänner des Assentjahres 1875 und 1877, welche mit 31. December 1887 in Abgang gekrackt, beziehungsweise in Zuwachs genommen wurden, zur Vormerkung zugefertigt. Steyr, am 30. Jänner 1888. Nr. 1191. U m i 8 bemerkung. Die Maul- und Klauenseuche in Sierning und Sierninghofen werden mit heutigem Tage als erloschen erklärt. Steyr, am 31. Jänner 1888. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschait Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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