Amtsblatt 1888/3 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 31. Jänner 1888
Mit Bezug aus die diesfällige Currendirung h. ä. Erlaß vom 2. Juli 1887 Z. 6628 in den Amtsblättern Nr. 19 und 20 ergeht die Weisung, die weiteren Recherchen nach den Nachbenannten einzustellen. Steyr, am 24. Jänner 1888. über die Existenz und eventuell über die Erfüllung der Stellungspflicht des Otto Prokop Josef Heindl einzuleiten und über ein positives Resultat derselben anher bis Ende März 1888 zu berichten. Steyr, am 25. Jänner 1888. sä Nr. 18.433/äs 1887. Verzeichnis;. Nr. des Verzeichnisses Vor- und Zuname Anmerkung 4 Max Banina 17 ___ G ustav Bonaz za 20 __ Alois Buran ello ___ 25 Clemens Castellan 39 Josef Drotina 79 Paul Jarvas 86 Alexander Kanduscher 90 Josef Krämer 92 Ferdinand Krämer 106 Thomas Kovaö 110 ______ Gino Lazzari ____ 132 Joha nn Michelini ___ 134 __ Anton Mossetig 150 Carl Pascolat 215 Johann Roic 223 Jgnaz Sabatti 224 Joses Stabile 227 Anton Sandrin 237 Heomeneg. Sardotsch 255 Victor Scrabogna Z. 866. Nil sämmMe Gememile - Vochckimgm Mll k. k. GelickaMme-Poßeii-Eomman,llm. Zufolge der an das k. k. Landesvertheidigungs Ministerium gelangten Mittheilung des königl. ung. Landes- vertheidigungs - Ministeriums vom 24. December 1887 Nr. 61.234/XIV hat die Jurisdiction des Comitates Bas (Eisenburg) dasselbe um die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 1858 zu Szombathely (Steinamanaer) geborenen Otto Prokop Josef Heindl, Sohnes der Ehe- leute Alois Heindl und der Sidonia, geb. Holler, ersucht. Im Taufscheine sind Graf Prokop Läzär, k. k. Kämmerer, und Gräfin Josefa Zseborski als Pathen verzeichnet. Laut Angabe des genannten königl. ung. Ministeriums war der Vater des in Rede stehenden Jünglings seinerzeit in Ungarn als k. k. Beamter angestellt, ist, nach Auflösung der k. k. Behörden in Ungarn, mit seiner Familie in die diesseitige Reichshälfte gezogen und dürfte hier wieder angestellt worden sein. Zufolge h. Statthalterei-Erlasses vom 9. Jänner 1888 Z. 202/lV ergeht der Auftrag, die geeigneten Erhebungen Z- 867. Nn sämmtlilke Gememlle - VorßckMgm iM k. K. Laut Mittheilung des königl. ung. Landesvertheidiqungs- Ministeriums vom 30. December 1887 Nr. 60.243/XIV hat die Jurisdiktion des Comitates Vas (Eisenburg) um die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 1858 zu Szombathely (Steinamanger) geborenen Wehrpflichtigen Wilhelm Friedrich Anton Rechberger nachgesucht. Im Taufscheine desselben sind Friedrich Köfer, k. k. Beamter, und Tberese Tar als Patben verzeichnet. Der Vater des Genannten, Friedrich Rechberger, war in Ungarn als k. k. Beamter angestellt, ist nach Auslösung der k. k. Behörden im Jahre 1860 mit seiner Familie in die diesseitige Reichshälfte gezogen und dürfte hier wieder angestellt worden sein. Zufolge h. Statthalterei-Erlasses vom 14. Jänner 1888 Z. 572/IV ergeht der Auftrag, die geeigneten Erhebungen über die Existenz und eventuell in Betreff der Erfüllung der Wehrpflicht seitens des Wilhelm Friedrich Anton Rech berger einzuleiten und ein positives Ergebniß bis Ende März 1888 anher anzuzeigen. Steyr, am 25. Jänner 1888. Z. 1051. Rn sämmitillie Gememl^-Vorstcklmgm. Ueber die von einer politischen Landesbehörde zur Entscheidung vorgelegte Frage, ob die Marktfieranten die Gewerbsanmeldung bei der Gewerbsbehörde ihres Wohn sitzes zu erstatten haben, oder ob auch bei anderen Gewerbs- behörden diese Anmeldung erfolgen könne, haben die hohen Ministerien des Innern und des Handels laut des Erlasses des erstern vom 10. d. M. Z. 20.772 nachstehend entschieden. Marktfieranten haben ihr Gewerbe bei der Gewerbs behörde ihres Wohnsitzes anzumelden, nachdem bei diesem lm Umberzieheu von Markt zu Markt betriebenen, einer festen Betriebsstätte entbehrenden Gewerbe der Wohnsitz des Gewerbetreibenden, von welchem aus die Leitung des Geschäftsbetriebes erfolgt und in welchem die zur Aus übung des Gewerbes erforderlichen einleitenden gewerblichen Verrichtungen (wie z. B. das Aus- und Einpacken, Ver wahren, Montiren, Reinigen der Waaren u. s. w.) erfolgen, als der Standort des Gewerbes (§ 144 Gew.-Ordg.) anzu- sehen kommt. Hievon wird den Gemeinde - Vorstehungen infolge h. Statthalterei-Erlasses vom 19. d. M. Z. 565/1 zur Bsnehmungs-Wifsenschast in vorkommenden Fällen die Mit theilung gemacht. Steyr, am 26. Jänner 1888.
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