Amtsblatt 1888/2 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. Jänner 1888
4 karte auch des Waffenpafses, und es ist zur Ausstellung desselben für sie nach der Verordnung des Reichs-Kriegs- Ministeriums vom 23. Juni 1873 (Erlaß des Ministeriums des Innern vom 10. Oktober 1873 Z. 14.637, Statlhalterei- Erlaß vom 21. Oktober 1873 Z. 9446 ex 1873), sowie zur Ausstellung der Waffcnpässe für die der Jagd obliegenden activ dienenden, jedoch der Militärgerichtsbarkeit nicht unter stehenden und für die nicht activen Militärbeamten die Civilbehörde kompetent. Auch die Personen des Mannschastsstandes und die in keine Rangsclasss eingereihten, Gage beziehenden Per sonen des Heeres sind von der Nothwendigkeit, zum Zwecke der Jagd nebst der Jagdkarte auch den Waffenpaß zu besitzen, nickt befreit, zu dessen Ausstellung hinsichtlich der Militär-Personen dieser Kategorien die Militär- oder die Civilbehörde berufen ist, je nachdem dieselben activ sind oder nicht. Z- 761. An MmWl' Gememcke-AolMungen. Unter Beziehung auf das Landesgesetzblatt Nr. 4 vom Jahre 1881 sinke ich den Gemeinde-Vorstehungen behufs einer nachhaltigen Ueberwachung in Erinnerung zu bringen, daß nach Z 14 des Fischereigesetzes vom 7. November 1880 während des ganzen Jahres nachfolgend benaynte Fisch- und Krebsgattungen nicht feilgeboten und auch nicht in den Wirthshäusern verabreicht werden dürfen: a) Bärschlinge und Bodenrenken (Ridlinge, Kröpflinge) unter 15 Cenlimeter; b) Forellen, Aschen, Saiblinge, Renken (Rheinanken), Rutten, Schleien, Zingel, Seider (Frauennörfling) und Barben unter 20 Cenlimeter; o) Huchen, Lachse (Seeforellen, Lachsforellen), Welse, Aale unter 40 Cenlimeter; ck) roihscherige Krebse unter 12 Cenlimeter Länge und Steinkrebse unter 6 Cenlimeter Länge. Steyr, am 17. Jänner 1888. Z. 685. An sämmtlilke Oememlle - Aorßckimgm Mll an lü« äoäuu. Pfarrämter. Das h. k. k. o. d. e. Stalthalterei-Präsidium hat mit dem Erlasse vom 7. d. M. Z. 9 der Vorstehung des katho lischen Waisenhauses in Linz die Bewilligung ertheilt, zu Gunsten dieser Anstalt eine Sammlung milder Gaben in Oberösterreich während der Jahre 1888, 1889 und 1890 in der Weise vornehmen zu dürfen, daß im Jahre 1888 diese Sammlung in den Städten Linz und Steyr und in den Amtsgebieten der k. k. Bezirkshauptmannschaften Linz, Steyr, Kirchdorf und Wels, >m Jahre 1889 in den politischen Bezirken Freistadt, Perg, Rohrbach und Schärding, und im Jahre 1890 in den Sprengeln der politischen Bezirke Gmunden, Vöcklabruck, Braunau und Ried durch- gesührl werbe. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und die hochw. Pfarrämter mit dem Bemerken in die Kenntniß gesetzt, daß der Herr Bürgermeister von Linz unter Einem ermächtigt wurde, den mit der Vornahme der Sammlung betraut werdenden Personen im Namen des h. k. k. Statt- Halterei-Präsibiums die Sammlungs-Eertificate auszufertigen. Steyr, am 17. Jänner 1888. Z. 10.543. All sämmMe Oememäe-AorMallgell unck k. k. GmäaMkne-Postell-CoiM^ Die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Commanden werden angewiesen, bezüglich des der- maligen Aufenthaltes der in dem nachstehenden Verzeichnisse angeführten Militärtax-Rückständler eingehende Erhebungen zu pflegen und im Falle eines posiliven Resultates bis 1. März d. I. anher Bericht zu erstatten. Steyr, am 19. Jänner 1888. Verzeichnis;. Name, Geburtsjahr, Beschäftigung Zuständigkeits- Gemcinde Letzt bekannter Aufenthalt Alois Ramser geb. 1863, Hausknecht Sierning Wien Peter Geistberger geb. 1861, gewesener Bauerngulsbesitzcr, derzeit Bauernknecht Thanstetten Ried Leopold Wagner geb. 1858 Bauernknecht Gleink Garsten Gustav Windischbauer geb. 1862 Fleischergehilfe Bad Hall Wien Carl Deschermair ^Mühljunge Neuhofen Reisenberg Eduard Wohlmutheder geb. 1856, Gärtner Kremsmünster (Land) Steyr ! Johann Sieböck g^b. 1861, Knecht Sipbachzell Piberbach . Johann Kranabetleitner geb. 1863 Knecht Kremsmünster (Land) Losenstein- leithen Josef Estermair geb. 1860 Knecht _______ Ried Grünburg Mnss Ganalbauer geb. 1856 Knecht Bad Hall Wien Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Bachdruckerei in Steyr.
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