Amtsblatt 1888/1 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Jänner 1888

4 Z. 256. Rn sämmlliiüe Gemeinde - Vorstekungen Mll an äii' liollimäräigen, Pfarrämter. Das h. k. k. o. d. e. Statthalterei-Präsidium hat laut Erlasses vom 3. d. M. Z. 43 d n Schwestern Maria Bernarda Eminowicz und Maria Rosalia Zagrabimka der Cvngregation der Felicianerinen in Krakau, welche sich mit der Versorgung von Waisenkindern, der Pflege armer Kranker und der Erhaltung und Leitung von Kinderbewahr- anstalten besaßt, die Bewilligung ertheilt, in Oberösterreich milde Gaben bei bekannten Wohlthätern mit Ausschluß der Sammlung von Haus zu Haus bis 3. April 1888 sammeln zu dürfen. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen und die hochwürdigen Pfarrämter mit dem Bemerken in die Kennt ­ niß gesetzt, daß den geaannten Ordensschwestern unter Einem das Sammlungscertificat ausgesertigt wurde. Steyr, am 5. Jänner 1888. Z. 12.002. Rn, sämmttilüe Geineuule-VoHckMgm. Laut Eröffnung der h. k. k. Statthallerei vom 6. De ­ cember 1887 Z. 15.048 hat das hohe k. k. Ministerium des Innern mit dem Erlasse vom 28. November 1887 Z. 20.573 die nach Z 9 des Gesetzes vom 10. Juni 1869 (R.-G.-Bl. Nr. 113) von den Gemeinden für das Reichs ­ gesetzblatt zu leistende Vergütung für den Jahrgang 1888 auf den Betrag per 2 fl., d. i. zwei Gulden Oe. W. per Exemplar festgesetzt. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen mit der Aufforderung in die Kenntniß gesetzt, diesen Betrag unter genauer Beachtung der mit dem hierämtlichen Erlasse vom 23. Februar 1881 Z. 415 in Betreff der Beibringung der Gegenscheine erhaltenen Weisung längstens bis Ende d. M. anher zu senden. Steyr, am 5. Jänner 1888. tabellarischen Nachweisungen recht genau nach den bereits früher ergangenen bezüglichen Anordnungen zu verfassen hat, gemäß herabgelangten Erlasses der k. k. Statthalterei vom 17. v. M. Z. 15.517/V spätestens Ende April d. I. in Vorlage bringen zu können, werden die Gemeinde - Vor ­ stehungen angewiesen, die hiezu erforderlichen Ausweise und Berichte, ohne Betreibungen abzuwarten, bis 10. Fe ­ bruar d. I. anher einzusenden. Bei der Abfassung der Nachweisungen ist wie bisher vorzugshen (Amtsblatt Nr. 1 sx 1887) und ist in dem Verzeichnisse über den Stand der Hausthiere auch anzugeben, ob eine Ab- oder Zunahme desselben und aus welchem Grunde anzunehmen sei, auch ist die diessällige Differenz im Verzeichnisse ersichtlich zu machen ; hinsichtlich der Vieh- und Fleischbeschau sind außer den Fleischbeschauern auch noch die Namen, Wohnorte und Charaktere der im Sinne des Absatzes 4 der Durchführungsverordnung zu Z 8 des Thier- seuchengesetzes bestellten Sachverständigen namhaft zu machen. Die erforderlichen Drucksorten zu den Ausweisen sind in der Haas'schen Buchdruckerei zum Kaufe vorhanden. Jene Gemeinden, welche im Vorjahre über die im Lause des Jahres im Gemeindegebiete zum Zwecke des Consums geschlachteten und gestochenen Hauslhiere ein ­ schließlich der Pferde eine Nachweisung gleichzeitig mit dem Veterinärberichte vorzulegen hatten, werden aufgefordert, sich auch Heuer in derselben Weise zu benehmen. Schließlich wird Nachstehendes eröffnet: Das hohe k. k. Ministerium des Innern hat die in den eingelangten Landes - Veterinärberichten für das Jahr 1886 enthaltenen Daten, wie in den vorausgegangenen Jahren, in einen Gesammtbericht zusammenzustellen, diese in Druck legen und im Verlage der k. k. Hof- und Universitäts - Buchhandlung Alfred Hölder, welche den Verkaufspreis mit 1 st. 64 kr. berechnet, erscheinen lassen. Die k. k. Hof- und Universitäts-Buchhandlung Alfred Hölder (Wien I., Rolhenthucmstraße 15) hat sich bereit erklärt, den k. k. Behörden, Landesausschüssen, landwirth- schaftlichen Gesellschaften für ein Exemplar dieses Berichtes den ermäßigten Preis von 1 st. 20 kr. unter der Voraus ­ setzung zu gewähren, daß ihr der für die benöthigte Anzahl von Exemplaren entfallende Betrag direct mittelst Post- Anweisung eingesendet wird. Steyr, am 8. Jänner 1888. Z. 13/B.-Sch.-R. M sämmMie MlMtimgen,. Laut Anzeige der Zweig-Lehrervereins-Vorstehung in Steyr wird am 19. Jänner l. I. eine Conferenz loco Steyr stattfinden und aus diesem Anlässe den Mitgliedern dieses Zweigvereines für diesen Tag Urlaub ertheilt. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 7. Jänner 1888. Z. 12.602. Rn sämmMe OeMmile-VorstckMgm. Um den Veterinärbericht pro 1887, welchen der Herr Amtsthierarzt eingehend, sachgemäß und rücksichtlich der Z. 1676/B.-Sch.-R. Rn sämmMze Zljmlleitlmgm. Aus Anlaß eines vorgckommenen Falles, daß von einer Schulleitung am Tage der Neligions-Prüfung ohne zureichen ­ den Grund eine Urlaubsgewährung stattfand, hat sich der k. k. Bezirksschulrath bei der Sitzung am 19. d. M. mit einhelligem Beschlusse bestimmt gefunden, den Schulleitungen zur künftigen Darnachachtung zu eröffnen, daß eine Urlaubs- Ertheilung nur dann Platz greifen soll, wenn der Leiter der Schule eine derartige Bewilligung mit Rücksicht auf die bestehenden Vorschriften zu verantworten vermag. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 31. December 1K87. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmanuschast Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei iu Steyr.

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