Amtsblatt 1887/36 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 31. Dezember 1887
Amts-KOkatt der k. k. Nezirkshauplmannschafl 8keyr. Ur. 3«. Steyr» am 31. December 1887. Z. 12.377. Rn sämmMe Gemeincke-VorsteliMgen. Die Regierungen der österr. - ungar. Monarchie und der schweizerischen Eidgenossenschaft sind durch Austausch gleichlautender Erklärungen vom 28. October 1887 und vvm 21. October 1887 übereingekommen, bezüglich der Uebernahme Auszuweisender den Grundsatz zur Anwendung zu bringen, daß jeder der contrahirenden Theile sich ver pflichtet, auf Verlangen des anderen Theiles seine Ange hörigen wieder zu übernehmen, auch wenn dieselben die Staatsangehörigkeit nach der inländischen Gesetzgebung bereits verloren haben, soferne sie nicht dem anderen Lande nach dessen eigener Gesetzgebung angehörig geworden wären. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge des h. Erlasses der k. k. o. ö. Statthalterei vom 10. De cember 1887 Z. 14.325/11 mit dem Beisügen in die Kenntniß gesetzt, daß die Kundmachung dieses Uebereinkommens durch das Reichsgesetzblatt bereits veranlaßt wurde. St ehr, am 20. December 1887. Z. 11.635. Än sämlMAe Oememcke-Vorßeliimgm. Der Landesausschuß des Herzoglhumes Salzburg hat mit Zustimmung der dortigen k. k. Landesregierung auf Grund der rechnungsmäßigen Nachmessungen über den Kostenaufwand im dortigen St. Johanns-Spitale zufolge Beschlusses vom 3. November 1887 Z. 7902 die Verpflegs- taxe für zahlende Patienten und fremde Kronländer mit 96 kr. per Kopf und Tag und für ein Extrazimmer mit 1 fl. 60 kr. für das Jahr 1888 festgesetzt. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen zufolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 17. v. M. Z. 14.248/11 in Kenntniß gesetzt. Steyr, am 20. December 1887. Z. 11.634. Nn sämmMe OeMmcke-Vorstckimgm. Laut Berichtes der k. k. Bezükshauptmannschast St. Johann an die Landesregierung in Salzburg vom 14. October d. I. Z. 10 970 zieht der beschäftigungslose Taglöhner und Schreiber Johann Krall aus St. Martin im Lammerlhale in verschiedenen Gegenden Salzburg's und den angrenzenden Kronlänvern herum und läßt sich von den Gemeinde-Vorstehung-n, bald dies, bald jenes Nersezrel vvrschützend, sehr häufu Reisevorschüsse auf Kosten seiner Heimatsgemeinde verabfolg- , wodurch dieser bei der mitunter beträchtlichen Höhe dresr Beträge bereits namhafte Kosten erwachsen sind. Hievon werden zufolge Erlast» s der h. k. k. Statt halterei vom 17. v. M. Z. 13.758/11 die Gemeinde-Vor stehungen mit der Aufforderung in die Kenntniß gesetzt, auf dieses arbeitsscheue Individuum dahin Acht zu haben, daß demselben künftighin nur im Falle der erwiesenen dringendsten Noth eine Unterstützung verabreicht werde. Steyr, am 20. December 1887. Z. 12.430. Rn, Gememlü-Aorstcklmgm. Zu Folge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 15. d. M. Nr. 2406 kräs. IV intimirt mit dem h. Stallhalterei-Erlasse vom 18. December 1887 Z. 15.745/IV werden die Gemeinde-Vorstehungen beauftragt, zur Förderung der Deckung des Bedarfes an Landsturm-Officieren jene mit 31. December 1887 aus der Dienstpflicht tretenden Cadeten, Feldwebel, Oberjäger, Wacht meister, Feuerwerker, Nechnungs-Unterofficiere 1. Elaste und aus Einjährig-Freiwilligen hervorgegangenen Unterofficiere, welche den im Punkte 79 4:k) der Vorschriften, betreffend die Organisation des Landsturmes, aufgestellten Bedingungen in Bezug auf Bildung und Lebensstellung entsprechen, bei Gelegenheit der Ausfolgung der Abschiede zur Einbringung ihrer Gesuche um Designiruug für Officiersstellen im Land stürme aufzusordern. Eine gleiche Aufforderung ist in Gemäßheit des Punktes 84 :d) der erwähnten Vorschriften auch an die ehemaligen Officiere des Soldatenstandes, Militär- oder Landwehr-Aerzte und vorbezeichneten Personen des Mannschaftsstandes, welche schon früher aus dem Verbände des Heeres oder der Land wehr ausgetreten, beziehungsweise entlassen worden und noch nicht für Öfficiers- (Aerzte-) Stellen im Landstürme designirt sind, zu richten.
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