Amtsblatt 1887/34 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Dezember 1887
3 Rücksichten zeitlich befreiten oder vorzeitlich entlassenen Land sturmpflichtigen — letztere, da sie zu Ersatzzwecken für Heer und Landwehr reservirt werden müssen, nicht mitzählen. Die bezüglichen Verzeichnisse sind ohne Termins- Ueberschreitung bis 10. Jänner vorzulcgen. Steyr, am 3. December 1887. Z. 11.716. An sämmMl« O«mste-Vorstelmngm. Mit Bezug aus Artikel 27 uä 2 lit. d der h. Ministerial- Verordnung vom 19. Jänner 1887 R.-G.-Bl. Nr. 5 ergeht der Auftrag, alle jene Wehrpflichtigen, welche bei der dies- jähngen Stellung in das k. k. Heer, die Ersatzreserve oder Landwehr eingereiht worden sind, woferne nicht inzwischen bereit» deren Entlassung erfolgt oder ihnen nachträglich die zeitliche Befreiung zuerkannt worden ist, aus den Sturm- rolle, zu löschen. Ueber den Vollzug hat sich die Gemeinde - Vorstehung bis Ende December l. I. auszuweisen. oteyr, am 3. December 1887. Z. i t.683. litt smmMike Gememile-VorstellMgek. Das h. k. k. Ministerium für Landesvertheidigung hat laut de« Erlasses vom 15. November 1887 Nr. 18.392/1018 II a nach gepflogenem Einvernehmen mit dem h. k. k. Reichs- kriegö-Ministerium anzuordnen gefunden, daß pro 1888 an die im Sinne des Erlasses des erstgedachten k. k. Ministeriums vom 6 Jänner 1882 Nr. 11.079 Il u ox 1881 (hierämt- lbber Erlaß vom 24. Februar 1883 Z. 1338) alljährlich vom 20. bis Ende Jänner durchzuführende Pferdezählung ßä> unmittelbar die Classification der Pferde (Tragthiere) nnznfchließen habe und diese Classification der Pferde (Trag- «hin, > längsten« bis 15. Mai 1888 durchgesührt sein müsse, endlich, daß zugleich mit der vom 20. bis Ende Jänner 1888 durchzusühreuden Pferdezählung auch die Zählung der Fuhr werke staltzusinde» habe und bis Ende Jänner 1888 voll ständig durchzniühren fei. Dies wird in Folge hohen Statthalterei-Erlasses vom 27 November 1887, Z. 14.62I/IV, zur sogleichen orts- Üblichen Verlautbarung mit dem Beisätze veröffentlicht, daß die mit den hierämtlichen Erlässen, Z. 460 ox 1882, dann ngini im Amtsblatt« Nr. 35 vx 1884 bezüglich der Pferde- nnd Fnhrwerkszählung gegebenen Directiven auch für die stghlnng im Jahre 1888 maßgebend bleiben. Die Pferdezählungsoperate sind in änplo , die Fuhr- wokoz.chlnngsoperate nur in einem Paare anzufertigen nun ohne Terminsüberschreitung mit 1. Februar 1888 anher vorzulegen. tue erforderlichen Drucksorten, und zwar Form. 2 für nn ßterde- und Form. für die Fuhrwerkszählung werden neu Oiemeinde-Vorstehungen nachträglich rechtzeitig zuge- srndet werden. Bezüglich der Zählung der Fuhrwerke wird ausdrücklich .Unuerl, daß nur bespannte Fuhrwerke auszuweisen, daß nie Persvnenwägen nur die zum Personen-Transporte allein a Ugwten eigens hiezu construirten Wägen, daß dagegen alle übrigen Wägen als Lastwägen anzusehen und als solche in den Ausweis aufzunehmen, daß aber in jenen Fällen, wo mehr Wägen als Bespannungen in einem Besitze sich befinden, in erster Linie die bespannten zum Lasten- Transporte und erst dann die zum Personen-Trans porte geeigneten bespannten Wägen zu zählen find. Schließlich werden die Herren Gemeinde-Vorsteher für die genaue Durchführung der Pferde- und Fuhrwerks- Zählung in dem gegebenen Termine persönlich verantwortlich gemacht und zur entsprechenden Verlautbarung erinnert, daß gemäß ß 18 der hohen Stattbalterei-Verordnung vom 1. August 1873, R.-G.-Bl. Nr. 136, wider Pferdebesitzer, welche die rechtzeitige Anzeige ihres Pferdestandes oder die Vorführung ihrer Pferde (vor die Classifications-Commission) unterlassen, ohne sich genügend zu rechtfertigen, nach ersolgter Anzeige die Strafamtshandlung nach der hohen Ministerial- Verordnung vom 30. September 1857, R.-G.-Bl. Nr. 198, wird eingeleitet werden. Steyr, am 2. December 1887. Z. 11.669. An sämmllilüe Oenmnlle - Vorstellungen mist k. k. Genstnrmerie-Nosten-Comilmnst^ Stefanesko Victor, Steuereinnehmer von Lespedile in Rumänien, 36 Jahre alt, mittelgroß, mit grauen Augen, rothen Haaren, etwas kahlköpfig, rothem bartlosen Gesichte, deutsch, polnisch und französisch sprechend, wurde Mitte des vorigen Monates nach Unterschlagung von 30.000 Francs mit der Absicht flüchtig, sich nach Amerika zu begeben. Ueber Erlaß des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 19. v. M., Z. 19.999, sind nach dem Genannten eifrigst Nachforschungen zu pflegen und ist ein etwaiges positives Ergebniß derselben bis 18. d. M. anher anzuzeigen. Steyr, am 2. December 1887. Z. 11.342. U u u il m a öi u u g. Mittwoch, den 28. December d. I., 10 Uhr Vor mittags, wird die pachtweise Sicherstellung der Civil- und Militärvorspannen für die k. k. Strafanstalt in Garsten pro 1888 im bezirkshauptmannschastlichen Amtsgebäude vorgenommen werden. Unternehmungslustige werden durch gegenwärtige Kundmachung hiezu eingeladen. Die Herren Gemeinde-Vorsteher von Aschach, Garsten, Gleink, Ternberg, St. Ulrich, Thanstetten, Losensteinleithen und Sierning haben dies zu verlautbaren und den Vollzug bis 24. December l. I. anher anzuzeigen; gelegentlich des nächsten Amtstages am 5. Jänner 1888 werden sich die Genannten über das Ergebniß dieser Kundmachung zu äußern haben. Steyr, am 22. November 1887.
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