Amtsblatt 1887/32 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. November 1887
der k. k. Mzirkshauptmamischafl 8keyr. Ur. 32. Steyr, am 20. November 1887. Z. 11.034. Rn sämmtticke Oeineilltle-AorstckMgm. Zur Ergänzung der bereits vorgelegten Nachweisung über das Ergebniß der Gemeinde-Voranschläge pro 1886 sind in Folge h. Statthalterei-Erlasses vom 5. November 1887 Z. 13.830/11 auch noch die Abschriften der für dasselbe Jahr (1886) verfaßten Gemeinde-Präliminarien jeder einzelnen Gemeinde zu versassen und bis Ende November l. I. vorzulegen. Diese Präliminars-Abschrift hat die specificirten Einnahmen aus dem Gemeindegute oder Gemeindevermögen, und die specificirten Auslagen, welche die Ortsgemeinde im öffentlichen Interesse zu leisten hatte, zu enthalten, und ist die Nichtigkeit dieser Abschrift durch die Gemeinde - Vorstehung zu bestätigen. St ehr, am 14. November 1887. Z. 10.956. sämMlke GenMcke-AoHckMgm imck li. li. Gmilarmme-Postm-EommM^ Die Direktion der Kremsthalbahn - Gesellschaft in Linz hat unter dem 9. November l. I. hieramts angezeigt, daß Freitag den 4. d. M. Abends auf der Strecke zwischen Netlingsdors und Nöstellach ein Bahnfrcvel in der Art verübt wurde, daß zwischen Xm. 17 0 bis 18 0 die Hekto- mcterfläche und viele Grenzsteine ausgerissen und einige Schritte in's Feld getragen, andere jedoch in die Mitte des Geleises gestellt wurden. Eine Störung im Zugsverkehre wurde hiedurch nicht verursacht. Hievon geschieht zur eifrigen Jnvigilirung nach den Thätern die Verlautbarung mit dem Beisätze, daß die Betriebs-Verwaltung der Kremsthalbahn sür die Namhast- machung des Thäters eine Belohnung von 10 fl. ö. W. zusichert. Ein positives Resultat ist bis Ende dieses Monats anher anzuzeigen. Steyr, am 9. November 1887. Z. 10.667. Nn sämnMKe Gemeinde - Aorstebungen Mll k. k. Gmllarmerie-Ml'DCommM^ Anton Schweröl, 38 Jahre alt, katholisch, ledig, Bäckergehilfe und Tagschreiber von Gewinch, im politischen Bezirke Mährisch-Trübau gebürtig und dahin heimats- zuständig, wiederholt, darunter dreimal vom k. k. Bezirks gerichte Weher wegen Landstreicherei bestraft, wurde mit dem h. ä. rechtskräftigen Erkenntnisse vom 15. Oktober l. I. Z. 8352 gemäß Z 2 des Gesetzes vom 27. Juli 1871 R.-G.-Bl. Nr. 88 aus dem Gerichtsbezirke Weher für immer polizeilich abgeschafft. Hievon geschieht im Allgemeinen zur Kennlnißnahme, sür die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Commanden des Gerichtsbezirkes Weher, aber insbesondere auch mit dem Auftrage die Verlautbarung, den Genannten im Reversionsfalle sofort dem Strafgerichte einzuliefern. Steyr, am 1. November 1887. Z. 10.537. Än sämiMöie Gememcke-Vorstcklmgm. Das Reichsgesetzblatt enthält unter Nr. 97 die Ver ordnung des Handelsministeriums im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern vom 21. Juli 1887, betreffend die Verpflichtung zur Anbringung des Aichstriches und ver Bezeichnung des Fassungsraumes auf Flaschen und Schank- krügen, welche in öffentlichen Schanklocalitäten zum Aus- schanke von gebrannten geistigen Getränken verwendet werden. Aus Grund des Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 19. Oktober 1887 Z. 12.458/1 werden die Gemeinde - Vorstehungen beauftragt, im Sinne des h. ä. Erlasses vom 22. September 1881 Z. uä 5231 (Aenftliches Anzeigeblatt Nr. 10 ox 1881) für die entsprechende Verlaut barung dieser Verordnung Sorge zu tragen. Steyr, am 9. November 1887.
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