Amtsblatt 1887/31 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. November 1887
2 Jahre 1883 im allgemeinen Krankenhause zu Klagenfurt gestorben ist. Nach Aussage der außerehelichen Tochter Maria Koch- gruber hatte ihre Mutter im Ganzen sieben uneheliche Kinder, von denen jedoch alle bis auf sie und eine circa acht Jahre alte Schwester Namens Anna unbekannt wo gestorben sein sollen. Die bezüglichen Erhebungen bei den Pfarrämtern in den Verwaltungsgebieten von Körnten, Steiermark, Tirol und Salzburg ergaben jedoch nur ein negatives Resultat. In Folge h. Statthalterei-Erlasses vom 11. October 1887 Z. 12.749/IV sind nun die bezüglichen Nachforschungen und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem der Verzeichnisse der Stellungs pflichtigen einer Gemeinde des Bezirkes ausgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebniß dieser Nach forschungen ist bis 28. November 1887 anher zu berichten. Steyr, am 27. October 1887. Z. 10.759. An sämmiMe Oememcke-AorMMgm. Es ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß sich bei Ansuchen um Erneuerung von Jagdkarten von Seite mehrerer Gemeinde - Vorstehungen nicht im Sinne des h. ä. Erlasses vom 1. Februar d. I. Z. 1303 (Amtsblatt Nr. 4) benommen wird. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher angewiesen, die von den Parteien beim Gemeindeamte mündlich gestellten Ansuchen um Erneuerung von Jagdkarten, worüber kein Protocoll aufzunehmen ist, sowie die mündlich gestellten Ansuchen um Neuausstellung von Jagdkarten zu behandeln und deren Ausfertigung mittelst eines förmlichen Berichtes h. a. nachzusuchen. Den bisher von mehreren Gemeinde-Vorstehungen eingehaltenen Vorgang, wornach lediglich auf den erloschenen Jagdkarten deren Erneuerung unter Bestätigung des Erlages der Jagdkartentoxe nachgesucht wurde, finde ich als unge nügend zu bezeichnen. Steyr, am 2. November 1887. Z. 10.536. Rn sämuMKe Gemeinste - Normungen Mil k. k. Genltarmerie-Posten-Eommanlten. Unter Bezugnahme auf den hierämtlichen Erlaß vom 29. August 1887 Z. 8308 Amtsblatt Nr. 25 wird eröffnet, daß der Militärtaxpflichtige Max Maier aus Aspach bereits ausgeforscht wurde, wonach es von der weiteren Jnvigilirung nach dem genannten Taxpflichtigen abzukommen hat. Steyr, am 27. October 1887. Z. 1434/B.-Sch.-R. An, ltie HMleitimgen im OerMskezirke Meyer. In Folge Ansuchens der Zweig - Lehrer - Vereins - Vor- stehung in Neichraming wird den Mitgliedern dieses Vereines, welche am 12. d. M. an der loco Großraming anberaumten Versammlung theilzunehmen gedenken, für diesen Tag der Urlaub ertheilt. K. k. Bezirksschulrats) Steyr am 5. November 1887. Z. 10.448. Rn sämmttilke Gemeincke-Nochelumgen. Josef Cnnsthaler, 41 Jahre alt, Müller- und Bäckergehilse, ist zufolge Berichtes seiner Zuständigkeits Gemeinde Ebelsberg ein arbeitsscheues Individuum, welches die Krankenhäuser von Oberösterreich, Salzburg und Steier mark sehr stark srequentirl, wodurch seiner Zuständigkeits Gemeinde bedeutende Auslagen erwachsen. Ueber das Einschreiten der k. k. Bezirkshauptmann- schast Linz hat die h. k. k. Statthalterei mit Erlaß vom 13. October l. I. Z. 12.077/11 angeordnet, die Verwaltungen der öffentlichen und Privatspitäler und die Gemeinden auf dieses Individuum aufmerksam zu machen, daß demselben nur bei wirklich ärztlich constatirter Nothwendigkeit die Auf nahme in eine Krankenanstalt gewährt werden solle. Steyr, am 29. October 1887. Z. 10.500. M sämmtMe Gemeinsle-AoHetumgen. Kundmachung. Nachdem mit 1. Jänner 1888 das bestehende Pacht verhältniß hinsichtlich der Gemeindejagd in Ternberg beendet ist, finde ich gemäß Z 1 und 2 der Ministerial-Verordnung vom 15. December 1852 N.-G.-Bl. Nr. 257 die Wieder- Verpachtung dieser Jagd im Wege des öffentlichen Anschlages zu bewilligen. Die Pachtdauer wird auf sechs Jahre, beziehungsweise auf die Zeit bis 1. Jänner 1894 angesetzt und hat als Ausrufspreis der im Licitationswege zu vergebenden Jagd der dermalige Jagdpachtschilling jährlicher siebenundsünfzig Gulden ö. W. zu gelten. Bewerber, welchen kein gesetzliches Hinderniß im Wege steht, haben als Vadium den Ausrufspreis per 57 fl. ö. W. vor Beginn der Licitation zu erlegen. Die übrigen Bedin gungen können hieramts etngefehen werden. Die öffentliche Licitation findet am Donnerstag den 24. November, 10 Uhr Vormittags, im hiesigen Amtsgebäude, II. Stock, 2. Thüre rechts, statt. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen zum Zwecke der entsprechenden Verlautbarung in die Kenntniß gesetzt. Steyr, am 6. November 1887. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2