Amtsblatt 1887/28 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Oktober 1887

3 Bei Officieren ist das militärärztliche Zeugniß, bei Invaliden die Patental - Verpflegs - Urkunde beizuschließen. Die Bewerber um eine derlei Unterstützung haben ihre Gesuche bis längstens 1. November l. I. bei der zuständigen Evidenz-Behörde einzubringen und können später einlangende Gesuche nicht mehr berücksichtigt werden. Steyr, am 23. September 1887. Z. 9225. An sämmtliche Gemeinde - Worsteßungen. Das hohe k. k. Reichskriegs-Ministerium hat mit dem Erlasse vom 25. Juli 1887 Abthg. 8 Nr. 2032 sämmtlichen k. k. CorpS-Commanden und dem k. k. Militär-Commando zu Zara anläßlich vvrgekommener Zweifel über Einvernehmen mil den beiderseitigen Ministerien für Landesvertheidigung bekannt gegeben, daß die Kosten der Reinigung sowol der Koch- und Sparherde im Sinne des Erlasses des hohen k. k. Retchskriegs - Ministeriums vom 20. September 1884 Abthlg. 8 Nr. 3142 als auch der Ofen- und Rauch ­ rohren in den auf Grund der Einquartierungs - Gesetze beigestellten Unterkunft-Objecten seitens der Benützer, also des Militär-Aerares zu tragen sind, während die Reinigung der Rauchfänge den Beistellern der bezüglichen Unterkunfts ­ Objecte obliegt. Dieses wird in Folge Statthalters-Erlasses vom 7. September 1887 Z. 9999/IV zur Kenntnißnahme und entsprechender Belehrung die Quartierträger im Falle vor- kommrnder Anstände verlautbart. Steyr, 19. September 1887. Z. 9714. An sämmtliche Gemeinde - Worstehungen u. lr. k. Gendarmerie-Msten-Gommanden. Dem Schmiedgehilfen Eduard Klinger, 1860 ge ­ boren, zuständig nach Hochburg-Ach, politischer Bezirk Braunau am Jnn, kann wegen unbekannten Aufenthaltes das Militärtox - Bemessungs - Erkenntniß nicht zugestellt werden, und sind alle bisherigen Nachforschungen nach dem Genannten resultatlos geblieben. Auch seine in Burghausen in Baiern wohnhafte Mutter Maria Klinger vulKo Alt ­ bauern Marie kann weiter nichts angeben, als daß Eduard Klinger vor drei Jahren bei ihr war und damals erklärte, nach Bosnien zu gehen, seit jener Zeit habe sie nichts mehr von ihm erfahren. Die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Commanden werden sonach angewiesen, bezüglich des Aufenthaltes des Genannten Erhebungen zu pflegen und über ein positives Resultat bis 25. October anher Bericht zu erstatten. Steyr, am 6. October 1887. Z. 9376. M sämiMHe Oememiü-AorsteäMgm. Jenen Gemeindeämtern, aus deren Gebiete Gesuche um Ausstattungen aus der Haas von Längenfeld'schen Stiftung hieramts eingebracht wurden, werden diese Ein ­ schreiten sammt Beilagen zur Ausfolgung an die Bitt- stellennen mit dem schriftlichen Bescheide zugefertigt, daß tont Mittheilung der k. k. n. ö. Statthalterei vom 12. Sep ­ tember d. I. Z. 45.914 diese Ausstattungen für das Jahr 1887 durch das Los anderen Mädchen zugefallen sind. Steyr, am 29. September 1887. E.-Nr. 792/LW. An sämmtliche Gemeinde - Worsteyungen. Jene Recruten, welche pro 1887 zur Landwehr assen- tirt wurden und der Controls-Versammlung 1887 nicht beiwohnten, haben behufs Abholung ihrer Landwehr-Pässe sich hieramts beim k. k. Bezirks - Feldwebel unter Vor ­ weisung des Wldmungsscheines zu melden. Steyr, am 8. October 1887. Z. 1323/B.-Sch.-N. Nn sämmtliche OrtsschulrMe unä Schulleitungen. In Fällen der Ernennung eines Lehrers oder Unter ­ lehrers an den öffentlichen Volksschulen hat nach Vorschrift des H 10 des die Regelung der Rechtsverhältnisse des Lehr- standes betreffenden Landesgesetzes vom 23. Jänner 1870 die Einführung der neuen Lehrpsrson in den Schuldienst durch den Vorsitzenden des Ortsschulrathes zu erfolgen, wenn der k. k. Bezirksschulrath eine derartige Verfügung erläßt. In neuerer Zeit ist es wiederholt vorgekommen, daß diese Anordnung nicht befolgt wird und die vorerwähnte Einführung in den Schuldienst durch irgend ein Mitglied der Gemeinde-Vorstehung stattfand. Der k. k. Bezirksschul ­ rath fand sich demnach bei der Sitzung am 26. v. M. ver ­ anlaßt, den Herren Ortsschulraths-Obmännern die genaue Befolgung der vorerwähnten Bestimmung mit dem Beisätze einzuschärfen, daß die Einführung einer Lehrpsrson in den Schuldienst stets in angemessener Weise vorzunehmen und zu derselben der Herr Ortsschul-Jnspector beizuziehen sei. Zufolge weiteren Beschlusses des k. k. Bezirksschulrathes wird den Schulleitungen eröffnet, daß denselben sämmtliche bei der Revision der Schüler-Bibliotheken ausgeschiedenen Bücher unter Bezeichnung des Titels, Vsrlagsortes, Verlegers und der Auflage demnächst werden bekannt gegeben werden und daß bis dahin mit der Anlage eines neuen Kataloges zugewarlet werden soll. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 8. October 1887. Z. 9832. An sämmtliche Gemeinde-Worstehungen n. k. k. Gendarmerie-Wsten-Gommanden. Die Gemeinde-Vorstehungen werden in Folge Z 22 des Gesetzes vom 7. November 1880 L.-G. und V.-Bl. Nr. 4/81 betreffend die provisorischen Maßregeln zur Hebung der Fischerei in den Binnengewässern angewiesen, die Be ­ stimmungen der ZZ 2, 4, 6, 7, 11, 13, 14 und 15 dieses Gesetzes, dann der auf diese ZZ bezüglichen Bestimmungen der Durchführungs - Verordnung, G.- und V.-Bl. Nr. 5/81 durch ortsübliche Verlautbarung sogleich bekannt zu geben. Steyr, am 8. October 1887.

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