Amtsblatt 1887/27 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 30. September 1887

4 diessällige Pränumerations-Erklärung wolle daher unter gleichzeitiger Vorlage des Pränumerations-Betrages, welcher auch für das Jahr 1888 mit 1 fl. 70 kr. für ein Exemplar des ganzen Jahrganges festgesetzt wurde, längstens bis Ende October d. I. anher gesendet werden. Steyr, am 19. September 1887. Z. 9226. ------------------ Rn säinmllilke OememAVarjickMM Mit k. k. GmMrmme-Poßen-EommMltm. Die h. ä. Currendirung des Ferdinand Bicz im Amtsblatte Nr. 21 Z. 7690 wird widerrufen, nachdem der Genannte in Folge Eröffnung der h. k. k. o. ö. Statrhalterei Linz ddto. 6. Stptember 1887 Z. 11.391/1V am 8. Fe ­ bruar 1869 in Wien gestorben ist. Steyr, am 20. September 1887. Z. 8888. ------------------ Rn sämmMe Gemeint-WHcklmgm. Die Gemeinde-Vorstehungen werden ausgefordert, die dortigen Aerzte auf die „Anleitung zur Desinfection" auf ­ merksam zu machen, welche im Landesgesetz- und Verord- nungs-Blatte 1887 Stück XIV Nr. 23 erschienen ist. Bei dem Umstände, als Dampfmaschinen in der Industrie- und Landwirthschaft vielfach in Verwendung und Destillir - Apparate auch im Gebirge zahlreich vorhanden sind, wird es nach dem Dafürhalten des Herrn k. k. Bezirks- Arztes den Herren Lccalärzten stets möglich sein, im Bedarfsfalls die Desinfection mit heißen Dämpfen, in geschlossenen Holzkästen zu improvisiren und allenthalben durchzuführen. Steyr, am 19. September 1887. Z. 9424. ------------------ Un sämmllUe Gememlle-VockckMgen imck k. k. GeMMme-Postm-ComiMNlLm. Die aus dem Krankenhause in Sierning entwichene geisteskranke Barbara Häuser wurde in Traunstein in BUern zu Stande gebracht und ist bereits am 17. Sep ­ tember l. I. in Sierning wieder eingetroffen. Hievon geschieht zum Widerrufe des h. ä. Erlasses vom 27. Juli l. I. Z. 7683 im Amtsblatts Nr. 21 die Verlautbarung. Steyr, am 21. September 1887.- Z. 9483. ------------------ An sämmtMe Gememäe-VorMlmgm. In Gemäßheit des h. Statthaltern-Erlasses vom 17. September 1874 Z. 5283 ist die summarische Nach- weisung der Hauptergebnisse der Gemeinde-Voranschläge für das dem Berichtsjahre vorhergegangene Kalenderjahr bis 31. October an die k. k. Statthaltern vorzulegen. Es ergeht daher der Auftrag, die Summar-Nach- weisung des Gemeinde-Voranschlages pro 1886 nach vor ­ geschriebenem Formulare ohne Termins-Ueberschreitung b j s 10. October anher vorzulegen. Steyr, am 23. September 1887. Z. 9290. Kn llie JaflrmaiMereMglm GememäM ller OmlAsbeMe Urem8müBer Mll Rmäofm. Die Gemeinde - Vorstehung Wartberg ist bittlich geworden zu bewilligen, daß sowol Heuer als auch für die Zukunft, wenn der Simpnüag auf einen Freitag fällt, der Kirchtag am darauffolgenden Sonntag, 30. October, abge- halten werden darf. Allsällige Einwendungen hiegegen sind bis 10. Oc ­ tober l. I. hieramtS anzubringen. Steyr, am 26. September 1887. Z. 9419. ------------------ In sämmtliche Gemeinde - Aorstehungen. Laut der vom Landesausschusse des Königreiches Böhmen an die k. k. Statthalter« in Prag gelangten Anzeige des Gemeinde-Vorstandes in Hohenelbe vom 4. August 1887 Z. 1021 sucht der im Jahre 1850 geborene, nach Hohenelbe Nr. 193 zuständige, vagirende Müllergehilfe Josef Mahrle, welcher als ein kräftiges, aber arbeits ­ scheues Individuum in seiner Heimatsgemeinde bekannt ist, schon seit vielen Jahren unter Vorspiegelung von Krank ­ heiten sowol öffentliche, als Privat-Krankenanstalten in der österreichisch-ungarischen Monarchie auf, und fristet in dieser Weise sein Fortkommen. In Folge des Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 13. d. M. Z. 11.183/11 werden die Gemeinde- Vorstehungen und die Verwaltungen der Privat-Kranken ­ häuser auf das Vorkommen des genannten Simulanten, welcher zum Nachtheile des Landesfondes, beziehungsweise der Heimatsgemeinde laut eines vorgelegten Ausweises seit dem Jahre 1873 in einer ganzen Reihe öffentlicher und privater Krankenhäuser verpflegt wurde, mit der Weisung aufmerksam gemacht, denselben vorkommenden Falles nicht vor ärztlich sichergestellter Spitalsbedürftigkeit und Unab- weislichkeit in die Krankenpflege auszunehmen, demselben ohne nachgewiesene Nothwendigkeit auch keine Geldunter ­ stützungen zu gewähren; im Falle der Bestimmungs- und Ausweislosigkeit aber der nächsten Sicherheitsbehörde zur entsprechenden Behandlung zu überweisen. Steyr, am 22. September 1887. Z. 1283/B.-Sch.-R. Nn SlsMMngm. Mit Beziehung auf die hohe Ministerial-Verordnung vom 8. Juni 1883 Z. 10.618 und den Erlaß des k. k. Landesschulrathes vom 16. Juli 1883 Z. 1632 ergeht an die Schulleitung die Aufforderung, jene bis nun noch nicht mit dem Lehrbesühigungs-Zeugnisse versehenen Unterlehrer und Unterlehrerinen, welche die Ablegung der Lehrbesähigungs- Prüsung im heurigen November-Termine vorhaben, anzu- weisen, im Wege der Vorgesetzten Schulleitung die diessälligen Gesuche verläßlich bis 10. October d. I., behufs rechtzeitiger Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung, anher ein- zusenven. K. k. Bezirtsschulrath Steyr am 26. September 1887. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmanuschakt Steyr. — Haas'sche Buchdrucker« in Steyr.

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