Amtsblatt 1887/26 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. September 1887

Amts-KOkatt der k. k. VezirkchauplmaMschast 8leyr. Ur. 26. Steyr, am 20. September 1887. Z. 1198/B.-Sch.-R. Un fämmMe Ortssäiuträtäe Mll KMt- leÜMgm. In dem letzten Sessions - Abschnitte des Reichsrathes hat ein Redner im Abgeordnetenhause über die mangelhafte Erfüllung der erziehlichen Aufgabe der Volksschulen Klagen erhoben. Nach diesen Ausführungen werde in manchen Gegenden die zarte Schuljugend in Branntweinläden gelockt und an den ihren Körper und Geist arg schädigenden Alkoholismus gewöhnt. Es komme auch häufig vor, dah die Schul- und reifere Jugend bis nach Mitternacht herumvagiere und in der Nacht in's Wirthshaus geführt, daß dieselbe auf die Tanzböden, in die Theater-Vorstellungen und Comödien u. s. f. mitgenommen werde, wo die Kinder wenig Gutes sehen können und wo ihnen die moralisch kurzsichtigen Eltern oft noch Branntwein und Bier zutrinken. Auch werden nicht selten Kinder der Volksschulen angetroffen, welche Cigarren rauchen. Die Schulaufsicht sei oft sehr problematischer Natur und es oürfe dann nicht Wunder nehmen, wenn trotz der colossalen Auslagen für das Schulwesen und der kostspieligen Schulbauten die Verrohung und Verwilderung sich immer mehr und mehr bemerkbar mache. Dieses wird den Ortsschulräthsn und Schulleitungen in Folge Erlasses des h. k. k. Cultus- und Unterrichts- Ministeriums ddto. 20. Juli d. I. Z. 14.684 (Jnlimat des k. k. Landesschulrathes vom 17. August d. I. Z. 1884) mit der eindringlichen Mahnung eröffnet, der Erziehung der Schuljugend im vollsten Maße die pflichtgemäßige Obsorge nachhaltig zuzuwenden und dem Verhallen der schulpflichtigen Kinder auch außerhalb der Schulräume und Unterrichtszeit scharfe Aufmerksamkeit zu widmen. K. k. Bezirksschulrats) Steyr am 11. September 1887. Z. 8268. Kli sämmMe KMumrlügen, Pfarrämter, aa lüe Gemeinde-WrstckMgea Mit k. k. Omckarmme-Posten-Commamtm. Unter Beziehung auf den vorstehenden, an sämmtliche hierbezirklichen Ortsschulräthe und Schulleitungen gerichteten Auftrag des k. k. Bezirksschulrathes vom heutigen Tage Z. 1198 werden die hochw. Pfarrämter eingeladen, ihren gewichtigen Einfluß zur Behebung der Klagen über das überhandnehmende Branntweintrinken und Herumoagiren der Schuljugend nachdrücklichst zu üben und dieser Angelegen ­ heit das stete Augenmerk zuzuwenden. An die Gemeinde-Vorstehungen ergeht die Weisung, behufs der Eczielung besserer diesbezüglicher Zustände nicht nur ohne Verzug die geeigneten Maßregeln zu treffen, sondern auch durch die unterstehenden Organe den Orts- schulräthen und Schulleitungen zur Bekämpfung der in Rede stehenden bedauerlichen Unzukömmlichkeiten eifrigste Unterstützung zu bieten. Die k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden werden auf ­ gefordert, mißliebige Wahrnehmungen in der genannten Richtung den mit der Handhabung der Localpolizei betrauten Gemeinden schriftlich zur Kenntniß zu bringen und hierüber in den Vorfallenheiten-Rapporten anher zu berichten. Steyr, am 11. September 1887. Z. 8581. Na fämnMäie Oemeiacke-AorstckMgm. Laut der Kundmachung des Herrn k. k. Statthalters in Mähren vom 6. August 1887 Z 20.924 wurde aus Grund des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 20. April 1887 Z. 6470 das von der Stadtgemeinde Neu- titschein neuerbaute „Rudolsspital" als eine allgemeine öffentliche Krankenanstalt im Sinne der Ministerial-Verord- nung vom 4. December 1856 Z. 26.641 — 26.855 anerkannt und hat der mährische Landesausschuß im Einvernehmen mit der k. k. Statthalterei die Verpflegstaxe in diesem Krankenhause per Kopf und Tag für die I. Classe mit 1 fl. 50 kr., für die II. Classe mit 80 kr. festgesetzt, wobei für die nach Neutitschein Zuständigen und für die Ange ­ hörigen jener Gemeinden, von welchen Beiträge aus ihren Contributionsfonds zur Erweiterung des Krankenhauses geleistet worden sind, der Nachlaß in der bisher festgehaltenen Höhe von 10 kr. und zwar ohne Unterschied der Verpflegs- classe und ohne Unterschied ob für Zahlende oder nicht Zahlende, bis auf Weiteres festgesetzt. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen zufolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 23. d. M. Z. 10.402/11 in Kenntniß gesetzt. Steyr, am 26. August 1887.

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