Amtsblatt 1887/23 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. August 1887

der k. k. Rezirkshauptmannschafl 8leyr. Ur. 33. Steyr, am 20. August 1887. Z. 1047/V.-Sch.-R. Ku säiiimiliisle Orissikulrätke Mit Zlüut- leitungen. Die mit dem Erlasse des k. k. Landesschulrathes vom 17. Februar 1887, Z. 1677 — 2464 vom Jahre 1886, ent. halten im Verordnungsblatts des k. k. Landesschulrathes Stück II Nr. 3, vorgeschriebenen Musterheste für die all- mälich einzusührenden gleichsörmigen Schreib- und Zeichen- Theken sind nunmehr fertig gestellt. Die Ortsschulräthe werden angewiesen, für ,e eine Musterkollektion der 16 Hefte den Betrag von je 40 kr. bis Ende dieses Monats anher zu senden ; den Schulleitungen wird es obliegen, die ihnen übermittelt werdende Muster ­ kollektion in Verwahrung zu nehmen und dieselbe jederzeit dem Herrn k. k. Bezirks - Schulinspector zur Einsicht vorzu- legen; diese Einsichtnahme aber auch über Verlangen der Eltern der schulbesuchendsn Kinder, dann den Verkäufern und Erzeugern solcher Requisiten zu gestatten. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 18. August 1887. Z. 8149. Nn sämmllilke Oememüe-AoiKckMgm. Den neuesten Nachrichten zu Folge sind in Neapel, Gaöta und Resina choleraverdächtige Fälle beobachtet worden, woraus zu entnehmen ist, daß die Choleraseuche nach Norden vorzuschreiten beginnt. Obgleich bereits im h. ä. Erlasse vom 28. v. M. Z. 7501 A.-Vl. Nr. 21 den Gemeinde - Vorstehungen namentlich in Hinsicht auf die Beobachtung der Reisenden aus Italien die entsprechenden Weisungen zu Theil wurden, so finde ich mich zu Folge Auftrages der h. k. k. Statt ­ halterei vom 8. d. M. Z. 10.142/V weiter veranlaßt, die Gemeinde-Vorstehungen nochmals auf das Nachdrücklichste zu erinnern, daß im Sinne des Z 17 der Cholera-Instruktion alle aus Italien anlangenden Personen bezüglich ihres Gesundheitszustandes einer dreitägigen ärztlichen Beob ­ achtung und die etwa mit Exkrementen bedenklich ver ­ unreinigten Effecten derselben einer Desinfektion und Reinigung unterzogen werden müssen, wobei jedoch jedwede Beschränkung der persönlichen Freiheit oder der Reise-Dis ­ positionen der Betreffenden zu vermeiden sein wird. Die vorerwähnte Ueberwachung der Reisenden aus Italien hat sich nicht blos auf die Gasthöse, wo dieselben das Absteigequartier nehmen, zu erstrecken, sondern ist auch auf Privatwohnungen auszudehnen. Den Gemeinde-Vorstehungen wird die genaueste Beobachtung dieser Anordnung zur strengsten Pflicht gemacht, indem von der genauesten Durchführung derselben in erster Linie die Hintanhaltung der Einschleppung, beziehungsweise Verbreitung der Seuche abhängt. Von Seite der h. k. k. Ministerien des Innern und des Handels wurde das Nöthige eingeleitet, daß auf den mit Italien communicirenden Eisenbahnlinien die Des ­ infektion der Aborte der Eisenbahnwaggons und der Bahn ­ höfe nach den diesbezüglichen im Vorjahre erlassenen Vor ­ schriften vorgenommen werde. Insbesondere finde ich den Gemeindeämtern nahe ­ zulegen, daß eine genaue Befolgung der Meldungs - Vor ­ schriften stattfinde, die Reinhaltung des Bodens, der Straßen, Plätze und Gebäude, die öftere Entleerung der Senkgruben und deren Desinfektion, die Wegschaffung der schädlichen Abfälle bei Haushaltungen und der gewerblichen Betriebs ­ anlagen geschehe, eine sorgfältige Ueberwachung des Ver ­ kehrs mit Nahrungsmitteln und der sanitären Verhältnisse der Insassen überhaupt erfolge. Steyr, am 12. August 1887. Z. 8202. An sämiMiüe Oememcke-AoiMMM Mll k. k. OeMrmmeHostm-CommM Mit dem h. Erlasse vom 6. August 1887, Z. 9867/IV, hat die k. k. Statthalterei in Linz anher die Mittheilung gemacht, daß von den in den Amtsblättern Nr. 19 und 20 sud Z. 6628 currendirten Nachstellungspflichtigen der Stadt Trieft die sub 2, 55, 161, 228 und 237 benannten un ­ bekannten Wehrpflichtigen Franz Antnich, Andreas Jamsek, Johann Rsmschuß, Gregor Zwetan und Cäsar Zonta be ­ reits ausgesorscht wurden. Es wird daher die Jnvigilirung nach den vorbe ­ zeichneten Postnummern widerrufen. Steyr, am 16. August 1887.

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