Amtsblatt 1887/22 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. August 1887

3 Abfallssalzvorrath unter Einbeziehung der in Rede stehenden noch nicht effectuirten Cumulativ - Bestellung, wenn sie noch giltig ist, in die anderen vorliegenden giltigsn Bestellungen nach Vorschrift zu repartiren sein. Sollte die bei dieser Repartirung auf die fragliche Cumulativ - Bestellung entfallende Abfallssalzmenge wieder nicht übernommen werden wollen, so wird nun diese Cumulativ-Bestellung als ungiltig anzusehen und nicht weiter zu berücksichtigen sein, da eine Erstreckung der Giltigkeit der Certiftcate zum Bezüge von Sudbetriebsabfällen über zwei Monate bei den sich häufenden Bestellungen auf solche Salze unv den geringen Mengen hievon, wegen der daraus voraussichtlich zu gewärtigenden Complicationen und Be ­ schwerden der späteren Besteller, nicht zulässig erscheint. Die in Betreff der Abgabe von Abfällen zu Düngungszwecken über Einzelnbestellung an den Besteller erflofsenen Anordnungen haben auch weiterhin in Geltung zu bleiben. Schließlich wird die Verfügung getroffen, daß in Hinkunft zum Verschlüsse der Säcke mit Sudbetriebsabfällen statt der Plomben, bis auf weitere Wahrnehmungen, Papiervignetten zu verwenden sein werden, welche ähnlich, wie bei der Ver ­ packung des Fabrikssalzes in Gebrauch stehenden, auszu- sühren sind, und welche die Bezeichnung „Salzsudbetriebs- Abfälle" und den Namen der Saline zu enthalten haben. Sollten jedoch durch diesen leichteren Verschluß etwa Mißbräuche mit den Abfällen erleichtert werden, so wird derselbe sofort wieder durch Bleiplomben zu ersetzen sein. Für diesen Verschluß ist von den bezugsberechtigten Parteien eine Gebühr nicht einzuheben. St ehr, am 8. August 1887. -S Konsignation über die von dem Obmanne des landwirthschastlichen Bezirksvereines »u ...................................................................................................................... für die Landwirthe des Bezirkes ................................................................. aus der Saline ........................................................................... cumulativ bestellten Salzsudbetriebs-Abfälle zu eigenen Düngungszwecken. 1. Erklärung ob der Obmann die zugewiesenen Abfälle nur in ganzen Waggonladungen oder jede anrepartirte Menge über ­ nehmen will. Beantwortung- sä I. 2. Ort der Uebernahme der Sendungen von Salzsudbc- triebs-Abfällen durch den Ob- mann. sä 2. 3. Dienststation des nächsten Finauz - Bezirks - Coutrol- Leiters. sä 3.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2