Amtsblatt 1887/21 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 30. Juli 1887
2 Z. 835/B.-Sch.-R. An OriMutrMi' uml Zlsmiteitullgen. In Folge Erlasses des k. k. Landesschulrathes vom 5. v. M. aä Z. 741 wurden sämmtliche k. k. Bezirksschul- behöcden auf Grund des landesschulräthlichen Sitzungs- beschlusses vom 3. Juni l. I. und der Bestimmungen des H 3 des o. ö. Lanossgesetzes zur Regelung der Rechtsver hältnisse des Lehrstandss angewiesen, die Concurs-Aus- schreibungen erledigter Dienstesstellen außer in der ämtlichen Linzer Zeitung und in der Zeitschrift des o. ö. Lehrer- vereines bis auf Weiteres auch in der ämtlichen Salzburger Landeszeitung und im Tiroler-Boten zur Verlautbarung zu bringen. Dieses wird zur Kenntnißnahme und weiteren Benehmung bei Zusendung der Jnsertionsnoten aus Anlaß der Concurs-Ausschreibungen zur Besetzung erledigter Stellen eröffnet. K. k. Bezirksschulrats) Steyr am 28. Juli 1887. Z. 7533. sämmMe Gememl^-WrßckMlM imlt k. k. GsickarmerieHojim-Comnmnllen. Im Nachhange zu dem h. ä. Erlasse vom 28. April 1887 Z. 4570 A.-Bl. Nr. 12 werden die Gemeinde-Vor- stehunqen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden in die Kenntniß gesetzt, daß die mit dem Erlasse des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 28. März 1887 Z. 2272 der 8ooi6ts unou^mo äs Navigation LolAS - ^msrieuink (ksä - Stur - l^ino) zur Eröffnung des hierländigen Geschäfts betriebes bewilligte dreimonatliche Frist unter Aufrechthaltung der im bezogenen Erlasse für den Fall des fruchtlosen Ablaufens der Frist bezeichneten Folge mit dem Erlasse vom 30. Juni 1887 Z. 10.690 dieses h. Ministeriums bis 28. August 1887 verlängert wurde. Steyr, am 27. Juli 1887. komme, zu prüfen, ob nach Maßgabe der dortlands bestehen den Directiven eine weitere Verschiebung zulässig sei. Da nämlich der Schub in Baiern nach den diesfälligen baierilchen Normen in viel seltenen Fällen als in Oesterreich, nämlich nur in dringenden Ausnahmsfällen, z. B. nach voraus gegangenen Abstrasungen, oder bei Gemeingefährlichkeit des betreffenden Individuums zur Anwendung zu kommen hat, und somit nur dann die Wsiterverschiebung der Schüblings von der baierischen Grenze weg zu gewärtigen ist, so wollte durch obige Anordnung dem Uebslstande einigermaßen ab geholfen werden, daß Schüblings baierischerseits gleich nach der Uebernahme wieder aus freien Fuß gesetzt und ihnen in solcher Weise die Möglichkeit verschafft werde, in kürzester Zeit nach Oesterreich zurückzukehren. Zu Folge h. Erlasses der k. k. o. ö. Statthalterei vom 30. Juni l. I. Z. 3881/lI werden die Schubstations- Gemeinden anläßlich einer von der Schubstations-Gemeinde Raab erhobenen Beschwerde gegen die häufige Rückkehr der über die österreichisch - baierische Grenze bei Schärding nach Baiern überstellten, dem Deutschen Reiche angehörigen Schädlinge nach Oesterreich auf die Eingangs erwähnten Erlässe behufs genauer und unausgesetzter Beobachtung neuerlich aufmerksam gemacht und bei diesem Anlässe zugleich ausgefordert, die von der Gendarmerie oder den Gemeinde- Polizeidienern ausgegriffenen und eingelieferten Vaganten, wenn dieselben der Landstreicherei verdächtig sind, jederzeit der strafgerichtlichcn Behandlung zuzuführen. Steyr, am 27. Juli 1887. Z. 7604. Nn sämiMlke Oememcke-WHckMM Mll k. k. Omllamme-Postm-CoWM Widerruf. Der am 3. d. M. von seinen Eltern entwichene 17jährige Hammerschmied-Lehrling Wilhelm Rams- kogler ist am 21. d. M. wieder zu seinen Eltern nach Reichraming zurückgekehrt, weßhalb der h. ä. Erlaß vom 19. d. M. Z. 7162 A.-Bl. Nr. 20 widerrufen wird. Steyr, am 27. Juli 1887. Z. 7218. Rk sämmMie KlkMatimg - Oememllm. Mit dem h. Erlasse der k. k. o. ö. Statthalterei vom 22- Jänner 1876 Nr. Z38 — den Schubstations-Gemeinden intimirt mit dem h. ä. Erlasse vom 29. Jänner 1876 Z. 558 — wurde in Folge der Weisung des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 31. December 1875 Z. 17.552 angeordnet, daß die österreichischen Schubbehörden auf dem Schubpaße jedes über die österreichisch - baierische Staats grenze zu befördernden Schüblings die zur Charakterisicung des Schüblings erforderlichen Bemerkungen und zwar namentlich den Grund der Abschiebung, allfällige vorausgegangene Abstrasungen und den Grad seiner Gemeingefährlichkeit ersichtlich zu machen haben, damit die übernehmende königlich baierische Behörde in die Lage Z. 7648. Rn sämmtlNe Gbmmulls - UüHcklmgen Mkl k. k. Die am 25. April 1887 im Gemeindegebiete Mitter- Arnsdorf angeschwemmt ausgefundene Leiche wurde als die des gewesenen Fiakers Leopold Pichler aus Linz, welcher am 7. Februar 1887 im geistig gestörten Zustande sich in die Donau gestürzt hatte, agnoscirt, weßhalb es von dem h. ä. Erlasse vom 17. Mai 1887 Z. 5339 A.-Bl. Nr. 14 sein Abkommen findet. Steyr, am 27. Juli 1887.
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