Amtsblatt 1887/20 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. Juli 1887
3 Z. 7338. An sLmnMcke Gssmemcke-Vorstcklmgen, unst st. k. Oenilari^me - Posten - Commansten. Laut Erlasses der k. k. Stalthalterei in Linz vorn 9. d. M. Z. 8565/V wurden in Wolfsberg in Körnten angeblich aus der Zuckerwaarensabrik der Firma Gellner und Austerlitz in Brunn stammende, auch in Wien in Verkehr qesetzre Tragant-Trompetchen, welche ein tongeben- des Mefsingplättchen einschließen, confiscirt und der fach männischen Beurtheilung des n. ö. Landessanitätsrathes unterzogen. Nach dem Gutachten dieses Fachrathes besteht hin sichtlich dieser genießbaren Kinderspielwaare die Gefahr, daß sich das scharfrandige Mefsingplättchen in Folge der allmäligen Erweichung und Aufsaugung der Traganthülle bei Ver wendung des Spielzeuges im kindlichen Munde aus seiner Verbindung lösen und unversehens verschluckt, die Gesund heit der Kinder gefährden könnte. Außerdem wurde erwiesen, daß die gelben Sorten der Probeexemplare mit chromsaurem Blei, die rothen mit Fuchsin, die rosasärbiqen mit dem Theerfarbstoffe Ecsin, die blauen hingegen mit Ultramarin gefärbt sind, welche Farben vermöge ihrer giftigen Eigen schaften zu den verbotenen gehören. Nachdem die Verwendung von Giftfarben und gesund heitsschädlichen Präparaten bei verschiedenen Gebrauchs- Gegenständen und der Verkauf derselben bereits in den Bestimmungen der h. Ministerial - Verordnung vom 1. Mai 1866 R.-G.-M. Nr. 54 enthalten sind, und hinsichtlich der Art und Form dieses Verkehrsgegenstandes die Bestimmung des H 6 hinsichtlich der Färbung jene des ß 1 der citirten Verordnung auf denselben die volle Anwendung findet, so entfällt die Nothwendigkeit eines besonderen Verbotes hin sichtlich dieses Gegenstandes, ebenso wie hinsichtlich oller ähnlichen zur Aufnahme in den Mund der Kinder bestimmter Spielwaaren, von denen sich in Folge des Einflusses der Mundseuchtigkeit Theile loslösen können, durch deren Ein dringen in die Verdauung»- oder Athmungswege die Gesund heit oder selbst das Leben gefährdet werden kaun, da alle derlei Gegenstände selbstverständlich durch die Verbots- bestimmungeu der angeführten Verordnung getroffen werden. Es wird daher nothwendig sein, bei den dortigen ! Verkäufern von Zucker werk, insbesonders bei den betreffenden Marktfteranten anläßlich der Jahrmärkte und Kirchtage aus das Vorkommen des erwähnten Spielzeuges ein wachsames Auge zu haben und im Betretungssalle den gesammten Vvrrath sofort zu constsciren und unter amtlichen Verschluß zu legen, hierüber aber umgehend anher Bericht zu erstatten. Gegen die Verkäufer wird sodann nach Maßgabe der Bestimmungen der h. Ministerial-Verordnung vom 30. Sep tember 1857 R.-G.-M. Nr. 198 die StrafamtShandlung «ingeleitet werden, St ehr. am 17. Juli 1887. Z. 7194. An sämmtlicke Gemeinste-Vockcknngen. Laut der Berichte der Gemeinde-Vorstehung Gries- kirchen und der Bezirkshauptmannschasl Wels verursachte der Schuhmachergehilfe Franz Enzelmiitter 1859 zu St- Marienkirchen geboren, und nach Grieskirchen in Ober österreich zuständig, seiner HeimatSgemeinde schon seit Jahren dadurch bedeutende Auslagen, daß er von den Gemeinden Vorschüsse zur angeblichen Heimreise auf Rechnung seiner Heimatgemeinde herauslockt, und Hiebei mitunter Krankheit vorzuschützen pflegt. Derselbe wurde schon mehrfach wegen Landstreichern, Bettel und Subsistenzlosiqkeit abgestrast und schubpolizeilich behandelt. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen zu Folge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 30. v. M. Z. 6731/11 mit der Weisung in die Kenntniß gesetzt, aus dieses Indi viduum ein aufmerksames Auge zu haben und eventuell zu veranlassen, daß dieser Vagant beim Vorhandensein der gesetzlichen Bedingungen der schubpolizeilichen und eventuell der strafgerichtlichen Behandlung zugesührt werde. St ehr, am 12. Juli 1887. Z- 7162. An sämnMHk OfMlstnsti'-VorstMngen. Entwichen. Der 17 jährige Hammerschmiedlehrling Wilhelm Ramskogler aus Reichraming ist am 3. Juli l. I. ohne Documente von seinen Eltern Namens Peter und Theresia Ramskogler in Reichraming heimlich entwichen. Der Genannte ist mittelgroß, hat lichtblonde Haare, graue Augen, lichte Augenbrauen, gesunde Zähne, ovales Gestüt, blaffe Gesichtsfarbe, Nase und Mund proportionirt. Bei seinem Entweichen trug derselbe eine dunkelqraus Hose, mit einem grünen Tuch pastpoilirt, ein weißes Hemd, einen dunklen Rock und Weste, einen grünen Filzhut und als Fußbekleidung Stiefletten. Die Gemeinde-Vorstehungen werden angewiesen, über den Aufenthalt des Genannten Erhebungen zu Pflegen und im Falle eines positiven Resultates anher Bericht zu erstatten. Steyr, am 19. Juli 1887. Z 6841. Nn stmmMk Gemeinste - Vorstellungen. Laut Berichtes des königl. Gouverneurs von Fiume vom 2. April l. I. Z. 439 läßt sich der unterstandslose, nach Fiume zuständige Schneider Johann Plattner. 42 Jahre alt, rüm.-kath., verheiratet, unter Vorspiegelung verschiedener Krankheiten in verschiedenen Spitälern ver pflegen, wodurch der Krankenfond seiner Zuständigkeits Gemeinde in ungebührlich hohem Maße belastet wird. In Folge dessen hat das königl. ungansche Ministerium des Innern unterm 20. Mai l. I. Z. 23.440 um die Ver fügung ersucht, daß der Vorgenannte bei allfälliger An meldung zur Spitalsbehandlung einer genauen ärztlichen Untersuchung unterzogen und falls sich Herausstellen sollte, daß derselbe eine Krankheit simulirt, abgewiesen und nur in solchen Fällen ausgenommen werde,, in welchen eine Spitalsbehandlung unumgänglich nothwendig erscheint.
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