Amtsblatt 1887/19 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Juli 1887
4 gesammten Bewohnern bekannt zu geben, den Kindern den Besuch derselben zu verbieten und die bemittelten Leute zur Heranziehung eines Arztes zu mahnen, den ärmerm die unentgeltliche Behandlung zu versichern und über den Stand der Krankheit an jedem 1. und 15. d. M. einen ziffermäßigen Ausweis anher vorzulegen, wobei von der Abfassung eines Nominativen Ausweises abgesehen wird. Bezüglich der schulhygienischen Maßregeln wird be merkt, daß der Schulleitung die inficirten Häuser bekannt zu geben find, damit alle Kinder aus denselben vom Schul besuche abgehalten werden. Von einem Schluß des Unterrichtes ist unter allen Umständen abzusehen, nachdem die Krankheit dermalen einen so kurzen Verlauf hat, daß schon in der zweiten Woche die Erkrankten wieder vollständig genesen sind und somit eine sehr geringe Schülerzahl nur wenige Tage hindurch vor handen sein wird. Selbstverständlich müßte jedoch ein Schulschluß statt- finden, wenn im Schulhause selbst die Masern auftreten und eine anderweitige Unterbringung der Erkrankten außer halb der Schule nicht möglich ist. St ehr, am 5. Juli 1887. Z. 6705. Un sämmtliche Oemeinäe-VorstekMgm. Da wiederholt die Wahrnehmung gemacht werden konnte, daß weder die Gemeinde-Vorstehung noch die Parteien wußten, wem die Beurtheilung und Untersuchung von Wein und anderen gegohrenen Getränken übertragen werden könnte, so wird auf das Laboratorium der k. k. chemisch- physiologischen Versuchs - Station zu Klosterneuburg, deren Haupt-Aufgabe es ist, sich mit der chemischen Untersuchung und Beurtheilung von Wein und gegohrenen Getränken eingehend zu besassen, hingewiesen und werden die Gemeinde- Vorstehungen angewiesen, dies entsprechend zu verlautbaren. Der diesbezügliche Tarif der UntersuchungSkosten kann hieramts eingesehen werden. Steyr, am 7. Juli 1887. Z. 6627. Rn sämmtlich,' Oememlle-AoHckMgm Mit k. k. Omäarmerie-Poßm-CommMcken. Die Menagerie - Besitzerin, Maria, Witwe Malferthei- ner, geborene Müller, von Kastetruth, politischer Bezirk Bozen, soll über den dermaligen Aufenthalt ihrer zwei Söhne: Ernst Franz Jgnaz Malsertheiner, geb. 1862, und Georg Carl einveronmmen werden, nachdem der erstere wegen un bekannten Aufenthaltes zur Nachbemefsung der Militärtaxe pro 1884 bis 1886 vorgemerkt ist, der letztere aber als Stellungsflüchiling ausgeschrieben werden mußte. Dieselben sollen nicht bei der Mutter leben, sondern es soll sich der ältere, welcher früher Menageriewärter war und als solcher im Jahre 1884 in Leipzig durch den Biß eines wilden Thieres eine Hand verloren hat, in Hannover aufhalten, während aber der Aufenthalt des jüngeren völlig unbekannt ist. Die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Commanden werden angewiesen, in dieser Richtung Erhebungen zu pflegen und über ein positives Resultat derselben anher zu berichten. Auch ist das allfällige Eintreffen der genannten Menegarie-Besitzerin ungesäumt zur Anzeige zu bringen. Steyr, am 7. Juli 1887. Z. 7009. Nn sämmtliche Gememäe-VoHeliMgm Mit k. k. Oenckarmerie-Noffm-CommM^ Am dritten Juni l. I. wurde in der Gemeinde Neustift ein von der Gemeinde-Vorstehung Stadler Antheil, I. Theil am 19. März 1885 ausgestelltes, mit dreijähriger Reisebewilligung der k. k. Bezirkshauptmannschast Schütten- hofen vom 30. April 1885 Z. 624 versehenes Arbeitsbuch des Emanuel Winklbauer, 36 Jahre alt, lediger Fabriks Arbeiter verloren.. Dasselbe ist im Vorkommensfalle einzuziehen und mit Bericht anher vorzulegen. Steyr, am 6. Juli 1887. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschast Steyr. Haas'sche Buchdrnckerei in Steyr.
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