Amtsblatt 1887/19 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Juli 1887
Amts-HKkatt der k. k. Rezirkshauptmannschafl Steyr. Ur. 19. Steyr, am 10. Juli 1887. Z. 6928. Nn sämmMle Oememlle-UorstekMgm. Es sind in neuerer Zeit wiederholt Fälle vorgekommen, daß bei der k. k. Statthalterei in Brünn aus verschiedenen Kronländern Gesuche um einmalige Unterstützungen aus dem mähr. Kaiser Franz Josef - Invaliden - Stiftungsfonde eingebracht wurden, in welchen sich die Gesuchsteller auf eine in der in Wien erscheinenden Zeitschrist der „Pilger" (Nr. 3 vom 29. Jänner 1887) enthaltenen Notiz berufen haben. Diese bei der k. k. Statthalterei in Brünn eingesehene Notiz ist derart undeutlich und unverständlich abgefaßt, daß sie, wie es sich auch thatsächlich gezeigt hat, geeignet ist, Angehörige des Jnvalidenstandes irre zu führen. Bei der genannten Stiftung besteht nämlich ein Fond für einzelne Unterstützungen überhaupt nicht und wird im Falle des Freiwerdens eines mit einem lebenslänglichen jährlichen Stistungsgenusse verbundenen Stiftungsplatzes h. a. jedesmal der Concurs ausgeschrieben, worauf dann die Verleihung je nach der relativen Würdigkeit der Bitt steller, jedoch, nach den Bestimmungen des Stiftbriefes, stets nur an nach Mähren zuständige Invalide erfolgt. Dies wird zu Folge h. Statthalterei - Erlasses vom 22. Juni 1887 Z. 7744/IV mit dem Auftrage verlautbart, in geeigneter Weise die betheiligten Invaliden auf Vor stehendes aufmerksam zu machen, um selbe vom kostspieligen und zwecklosen Competiren abzuhalten. St ehr, am 4. Juli 1887. Z. 6452. Rn sämmtticke OiMemcke-AochckMgm. Aus Anlaß vorgekommener Anfragen über die Zu- lässigkeit und die Voraussetzungen der Enthebung der Apotheker und ihres Hilfspersonales vom Landsturmdienste, haben sich das hohe k. k. Ministerium des Innern und das hohe k. k. Ministerium für Landesvertheidigung in der Anschauung geeinigt, daß die Enthebung der Apotheker vom Landsturmdienste, als im öffentlichen Interesse gelegen, zwar im 8 2 des Landsturmgesetzes begründet, jedoch auf die Apotheken-Chefs (Eigenthümer oder Pächter) zu be schränken, das Hilfspersonale im Allgemeinen von der Enthebung auszuschließen und diese ausnahmsweise Provisoren, in dem Falle, wenn der Apvthekenchef zur Leitung der Apotheke unfähig und der Provisor verant wortlicher Leiter der Apotheke ist, zuzugestehen ist. Nach diesen Grundsätzen ist demnach vorkommenden Falles vor- Mgehen. Nur in den äußersten und besonders wichtigen Fällen könnte wegen Unentbehrlichkeit und Unersetzlichkeit sonstiger Apotheker - Hilfspersonen (Assistenten) auf deren Enthebung vom Landsturmdienste angetragen werden. Dies wird in Folge h. Statthalterei - Erlaffes vom 13. Juni 1887 Z. 7518/IV verlautbart, und haben die Gemeinde - Vorstehungen, in deren Gebiete sich Apotheken befinden, die Leiter derselben hievon speciell zu verständigen. Steyr, am 4. Juli 1887. Z. 6868. Rn sämmllilke Oemeimlst-AaHekMgm Mtl k. k. OenckaMme-Nosim-CommMck^ Katharina Nether aus Gleink wurde mit rechts- krästtgem Urtheile des k. k. städt. beleg. Bezirksgerichtes Steyr vom 28. Juni l. I. Z. 1205 wegen der Uebertretung des 8 6 deö Gesetzes vom 24. Mai 1885 R.-G.-Bl. Nr. 89 zu acht Tagen strengen Arrest verurtheilt. Hievon geschieht zum Widerrufe des h. ä. Erlasses vom 8. Juni l. I. Z. 5998 die Verlautbarung. Steyr, am 3. Juli 1887. Z. 6628. Un sämnMcke Oememtle - VorstckMgm Mil k. k. Gmckarmme-MeMommMllm- In Folge h. Statthalterei - Erlaffes vom 10. Juni 1887 Z. 7339/IV sind die in nachstehender Consignation verzeichneten, im Jahre 1867 in dem Gebiete der Stadt Trieft geborenen, gänzlich unbekannten Wehrpflichtigen, sämmtliche katholischer Religion, auszuforschen und ist ein positives Ergebniß bis 15. August l. I. zu berichten. Steyr, am 2. Juli 1887.
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