Amtsblatt 1887/18 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 30. Juni 1887
Amts-KMkatt der k. k. Rezirkshauplmannschafl Steyr. Ur. 18. Steyr, am 30. Juni 1887. Z. 871/B.-Sch.-R. An sämmMu' Ortssckulräisu'. Laut einer Note des k. k. 2. Corps - Commandos in Wien ddto. 2. Juni d I., M. A. Nr. 5258, haben die Bestimmungen betreffend die Einberufung oer Militärdienst pflichtigen Lehrer zur militärischen Ausbildung und periodi schen Waffenübung (Kundmachung des oberösterreichischen Landesschulrathes vom 16. Februar 1877, Z. 537, Ver ordnungsblatt Nr. 7) durch die neue Jnstruclion zur Aus führung der Wehrgesetze und durch die neue Evidenz-Vor schrift mehrere Abänderungen erfahren und werden Letztere nach ersolgter Prüfung und Zusammenstellung im Ver ordnungswege zur Verlautbarung kommen. Nach dem letzten Absätze des Z 38:6, beziehungsweise nach den Punkten 1, 2 und 5 des § 42 der Evidenz-Vor schrift 1. Theil, sind die Einrückungsperioden innerhalb der Zeit vom 1. April bis Ende September von den Evidenz behörden zweiter Instanz bleibend festzusetzen. Die Ergänzungs-BezirkS-Commanden erhielten von dem erwähnten Corps-Commando den Auftrag, die EinberufungS- tage im Einvernehmen mit den politischen Bezirksbehörden (Bezirksschulräthe) sestzusetzen und unter allen Verhältnissen für jede Schule einen Einrückungstag bleibend zu verein baren, keineswegs aber darauf einzugehen, daß dieser Tag von Jahr zu Jahr erst bestimmt werde. Nachdem an allen Volksschulen des Bezirkes mit Ausnahme von Kremsmünster die Ferien in 2 Abtheilungen getheilt werden, 4 Wochen im Sommer vom 16. Juli bis 15. August und 2 Wochen unmittelbar nach Neujahr, vom 1. bis 15. Jänner oder dafür 2 Wochen im Herbste, ge wöhnlich in der zweiten Hälfte des Monates September, letzteres bei den Schulen in St. Marien, Pucking, Ried, Weißkirchen, so ergeht an sämmtliche Ortsschulräthe zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrathes vom 15. Juni 1887, Z. 1284, die Aufforderung, bis längstens 10. Juli l. I. anher zu berichten, ob selbe mit der Beibehaltung der Zeit der Hauptferien wie bisher sich einverstanden erklären, oder eine Abänderung derselben verlangen, da später einlaufende Wünsche nicht mehr berücksichtiget werden könnten. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 27. Juni 1887. Z. 6436. Rn sämmtMk Oi'MMLe-Aorjickimgl'sl. Es sind zur hierämtlichen Kenntniß Fälle gekommen, daß neuestens bissige Hunde aussichtslos herumlaufen. Da hiedurch nicht nur Passanten belästigt werden, sondern auch eine Beschädigung von Menschen zu besorgen ist, so werden die Gemeinde - Vorstehungen neuerlich aufge fordert, den eigenen Polizei-Organen die sorgfältige Ueber- wachung bissiger Hunde nahezulegen, den Hundebesitzern gegenüber aber aus die Durchführung der gesetzlichen Maß regeln zu dringen. Bissige und zornige Hunde sind alldort, wo sie) ent behrlich erscheinen, an Ketten zu legen und im Allgemeinen so zu bewahren, daß Niemand durch sie beschäsigt werden kann. Steyr, am 19. Juni 1887. Z. 6454. Rn sämmitilke Gememcke-VorstckMgm. Laut der an die k. k. Bezirkshauptmannschast in Caslau erstatteten Anzeige des Bürgermeister-Amtes in CaSlau wurde Johann Tvrdik aus Caslau, geboren den 5. December 1849, im Verlaufe der letzten drei Jahre in nachstehenden Krankenhäusern verpflegt: Im Jahre 1884: Am 23. Juni in Waidhofen. Am 26. November in Graz. Im Jahre 1885: Am 9. Jänner in Mariazell. Am 25. Jänner in Bruck a. d. M. Am 23. April in Hartberg. Am 10. October in Caslau. Am 25. November in Prag. Am 29. November in Pilsen. Im Jahre 1886: Am 17. März in Egenfeld in Baiern. Am 16. August in Linz. Am 31. Juli in Zell am Ziller. Im Jahre 1887: Am 21. März in Bruck a. d. M. Da sich Johann Tvrdik als arbeitsscheuer Vagant und notorischer Kranken - Simulant herumtreibt, werden die Gemeinde-Vorstehungen und die Vorstehungen der Privat- spitäler zufolge Auftrages der h. k. k. Statthalterei in Linz
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