Amtsblatt 1887/17 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. Juni 1887
Amts-HMkatt der k. k. Lezirkshauptmannschast 8leyr. Ur. 17. Steyr, am 20. Irmr 1887. Z. 6004. Rn sättmEe GenUMiLe-Vocheliungen. Mit Beziehung auf den h. ä. Erlaß vom 2. Jänner 1887 Z. 10.485 un Amtsblatte Nr. 1 des l. I. bringe ich nachstehende Kundmachung r>er h. k. k. Statthalterei zur allgemeinen Kenntniß. Steyr , am 12. Juni 1887. Z 6987/v Kundmachung. Die k. k. Landesregierung in Salzburg hat unter dem 28. Mai 1887 Z. 3930 nachstehende, die tierärztliche Controle des baierischen Weideviehes betreffende Kund machung erlassen: Nachdem zu Folge Entschließung des kgl. barer. Staats- Ministeriums des Innern vom 21. Mai l. I Z. 7285 und Mittheilung der kgl. Regierung für Oberbaiern in München vom 25. Mai l. I. Z. 16.643 die tierärztliche Untersuchung des salzburgischen zum Auftriebe auf baierische Alpen gelangenden Weideviehes und die Einhebung von Vieh- Bestchtigungs - Gebühren für die Dauer des seuchensreien Zustandes in den österr. Grenzbezirken zu entfallen hat, sieht sich die k. k. Landesregierung auf Grund des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 6. Mai 1887 Z. 7516 im Wege der Gegenseitigkeit veranlaßt, deßgleichen auf die Dauer des seuchensreien Zustandes in den baierischen Grenzbezirken ausnahmsweise zu gestatten, daß von der tierärztlichen Untersuchung des baierischen, auf salzburgische Alpen getrie benen, mit den vorschriftsmäßigenViehpässen gedeckten Weideviehes, sowie von der Ein hebung einer Beschaugebühr (Punkt 2, 3, 4 und 5 der h. ä. Kundmachung vom 10. December 1886 Z. 3719) Umgang genommen werbe und dabei der Uebertrieb solchen Viehes auch aus keine bestimmten Tage beschränkt sei. Dies wird unter Bezugnahme auf die h. ä. Kund machung vom 20. December 1886 Z. 16.538 allgemein verlautbart. Uon der k. k. o. S. Stattholterei Linz, den 4. Juni 1887. Der k. k. Statthalter: Ueber m. p. Z. 5972. All sämmitilsle GeilUmcke-VoHcklmgm. Zufolge Zuschrift des k. k. 2. Corps-Commandos in Wien ddto. 5. Juni 1887 Z. 7433 finden in Oberösterreich nachstehende praktische Uebungen der Infanterie-Kadetten - schule in Wien statt: u) Uebungs-Mappirung seitens des IV. Jahr ganges in der Zeit vom 15. bis 28. Juli d. I., seitens des III. Jahrganges in der Zeit vom 28. Juli bis 10. August d. I. und zwar: in und bei Kremsmünster mit3 — 4Officierenund circa 20 Frequentanten „ „ » St. Florian „ 3 4 „ „ „ 20 „ „ „ „ Nenhosen „ 2 „ „ „ 10 „ „ „ „ Sierning „ 2 „ „ „ 10 „ " „ „ Steter „ 2 „ „ „ 10 „ b) Excursion des IV. Jahrganges mit dem Aus- . gangspunkte Sieyr, wo sich am 29. Juli circa 3 Officiere : und 65 Frequentanten (Diener) versammeln, und am selben Tage nach Hieflau abrücken. Sowol bei der Uebungs-Mappirung, wie während der Excursion werden die Frequentanten vereint an den von der Uebungsleitung in Gasthäusern sichergestellten Mahl zeiten theilnehmen. Die Quartiergeber brauchen für die Durchzugs-Verpflegung keinerlei Vor sorgen zu treffen. Die betheiligten Gemeinden werden beauftragt, bezüglich Sicherstellung der Unterkünfte und der allenfalls angefor derten Marschbedürfnisse das Nothwendige entsprechend zu veranlassen. Steyr, am 8. Juni 1887. Z- 5484. Nil sämmttiiüe GMemlle-AochckMgm. Im Landesgesetz- und Verordnungsblatte für Ober österreich ist im Stück IX vom 31. Mai sud Nr. 17 eine Kundmachung der k. k. Statthalterei in Linz vom 8. Mai l. I. Z. 5810, betreffend das Vorgehen und die Vorsichten bei außerämtlichen Leichenöffnungen und bei gewissen Operationen an Leichen, veröffentlicht worden, aus welche die Gemeinde - Borstchungen mit dem Auftrage aufmerksam gemacht werden, das dortige ärztliche Personal behufs genauer Darnachachtung sofort in Kenntniß zu setzen. Steyr, am 14. Juni 1887.
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