Amtsblatt 1887/16 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Juni 1887
3 Z. 5821. An sämmMe Gememcke-VorMMgm imck k. k. Omllarmeme - Posten - Commamtm. Am 8. Mai l. I. wurde knapp oberhalb der Ueber- fuhr von Au (Gemeinde Strengberg) nach Rappoltenkirchen die Leiche eines neugebornen Kindes weiblichen Geschlechtes an das rechte Donauufer angeschwemmt; die Leiche dürfte nach dem Gutachten des Sections-Protocolles 8 — 10 Tage im Wasser gelegen sein, und waren die Gesichtszüge zufolge der weit vorgeschrittenen Verwesung unkenntlich; Spuren äußerer Verletzungen waren nicht wahrnehmbar. Da, wie die Section ergab, das Kind vollständig ausgetragen und lebensfähig war, auch durch die Lungenprobe constatirt wurde, daß es geathmet hat, so liegt zweifellos eine ver brecherische Handlung vor. Hievon geschieht in Folge Erlasses der k. k. Statt halterei vom 24. v. M. Z. 6348/11 mit der Aufforderung die Verständigung, den an diesem Verbrechen betheiligten Personen nachzuforschsn und etwaige Resultate anher zu berichten. Steyr, am 2. Juni 1887. Z. 5924. Rn sämmtMe Gememlle-AorstckMgm. Mit Note vom 25. Mai 1887 Nr. 6423 hat die k. k. 2. Corps-Intendanz in Wien die Nachweisungen des beiläufigen stationsweisen Erfordernisses an Natural-Ver- pflegs- und Service - Artikeln, welches behufs Deckung durch Arrendirung und durch Kauf nach kaufmännischer Usance in der Sicherstellungsperiode 1887/8 in den Verpflegs- Bezirken der Militär-Verpflegs-Magazine Wien und Linz zur Ausschreibung gelangen wird, mit dem Ersuchen über mittelt, schon derzeit die Landgemeinden und Producenten hievon zu verständigen und dieselben einzuladen, sich bei den seinerzeitigsn durch jeweilige Kundmachungen verlaut- barten Sicherstcllungs - Verhandlungen durch Offertstellung zu betheiligen, da auf die Deckung des Naturalien-Bedarfes durch die Landgemeinden und Producenten sowol im Arrendirungswege, sowie durch Kauf seitens der Heeres- Verwaltung das größte Gewicht gelegt wird. Die Art der Abgabe der Artikel — ob durch Arren dirung oder Einlieferung in ärarische Magazine (Kauf) — läßt sich aus den h. a. aufliegenden Nachweisungen ersehen, wohingegen die Abwicklung der Geschäfte durch die bei ven Verpflegs-Anstalten, beziehungsweise bei der Corps-Intendanz ausliegenden, für die Arrendirung vorgeschriebenen und für jede Verhandlung eigens ausgefertigten Bedingnißhefte, beziehungsweise Usance-Hefte für Käufe nach kaufmännischer Usance festgesetzt ist und nach diesen allgemeinen Normen zu erfolgen hat. Dies ist sofort ortsüblich zu verlautbaren und sind hievon leistungsfähige Producenten und Lieferanten speciell zu verständigen. Um der Versendung der seinerzeitigen Kundmachungen für die Sicherstellungs - Verhandlungen den größtmöglichen Umfang zu gewähren, ergeht der Auftrag, derlei leistungs fähige Producenten, Corporationen und Unternehmer, welche auf Militär-Lieferungen reflectiren und welche durch specielle Zusendung von Kundmachungs-Exemplaren in Concurrenz zu ziehen wären, bis 20. Juni l. I. anher bekannt zu geben. Beigefügt wird noch, daß die Verlautbarungen über obige Verhandlungen überdies noch durch Amts- und viel gelesene Tagesblätter, dann durch Fach- und Vsreinszeit- schriften erfolgen. Steyr, am 5. Juni 1887. Z. 5881. Rn sämnMlke GememlLe-VorstckMgm. Das hohe k. und k. Reichs-Kriegsministerium hat dem hohen k. k. Ministerium für Landesvertheidigung mittelst Note vom 20. April 1887 krüs. Nr. 1576 bezüglich einer im Abgeordnetenhause eingebrachtsn Interpellation, betreffend die Lieferung landwirthschaftlicher Products für Armee- Verpflegs - Bedürfnisse, die Tendenzen und Directiven bekannt gegeben, welche für die Heeres - Verwaltung ausschließlich maßgebend sind, um der unmittelbaren Betheiligung der Gemeinden und Producenten an den militär-ärarischen Verpflegslieferungen die breiteste Basis zu sichern und den landwirthschaftlichen Productionskreisen die weitgehendste Berücksichtigung und jede mögliche Bevorzugung zu wahren. Zufolge Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 11. d. M. Nr. 1018/Vkräs. intimirt mit dem h. Statthalterei-Erlaß vom 24. Mai 1887 Z. 6421/IV, werden die Gemeinde - Vorstehungen im Nach stehenden auszugsweise mit jenen Tendenzen und Directiven mit dem Auftrage vertraut gemacht, die betheiligten Kreise der Bevölkerung, also insbesondere die Producenten und die Bezirksgenossenschasten der Landwirthe hievon in möglichst ausgedehnter Weise in die Kenntniß zu setzen. Se. Excellenz fand zunächst zu bemerken, daß das Reichs - Kriegsministerium schon seit Jahren bemüht ist, der directen Betheiligung der Gemeinden und Producenten an den militär-ärarischen Verpflegslieferungen und Arrendirungen die breiteste Basis zu sichern, wofür die bekannten Bestim mungen der Vorschrift für die Verpflegung des k. k. Heeres zeugen, welche den landwirthschaftlichen Productionskreisen eine vorzugsweise Berücksichtigung beim Abschlüsse der Geschäfte zugestehen und denselben jede mögliche Bevor zugung sichern. Hieher gehört aber auch, daß in diesen Kreisen die Einsicht und die Erkenntniß sich Bahn breche, daß die Bevorzugung derselben einerseits nur innerhalb der durch die Vorschrift gegebenen Grenzen möglich ist und anderer seits dort ein Ende finden müsse, wo die ökonomischen Interessen des Heeres zu Schaden kommen könnten. In letzterer Beziehung ist das Reichs-Kciegsministerium insbesondere auf die öffentlichen Sicherstellungen im Wege der freien Concurrenz angewiesen, weil nur auf diesem Wege den jeweiligen Verhältnissen angemessene Beschaffungs preise erzielt werden können, worauf die Heeres-Verwaltung zur Hintanhaltung einer nicht gerechtfertigten Belastung des Heeresbudgets keinesfalls verzichten kann. Auch darf nicht unberücksichtigt gelassen werden, daß — um zu dem beiderseits gewünschten Resultate zu gelangen — das Entgegenkommen des Reichs - Kriegsministeriums allein nicht genügend ist, sondern daß auch die anderen Interessenten — die landwirthschaftlichen Kreise — sich bestreben müssen, die Bedingnisse kennen zu lernen und sich denselben — wie jeder andere Verkäufer dem Käufer gegen über — unterwerfen sollen und ist in dieser Hinsicht in Berücksichtigung zu ziehen, daß sich in jedem Produktions zweige einerseits der Preis nach Angebot und Nachfrage'
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2