Amtsblatt 1887/16 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Juni 1887
Amts-HMlatt der k. k. Nezirksgaupkmamtschafl 8tiM. Ur. 16. HteyVz am 10. Juni 1887. Z. 5696. Ru sämmttNe Gememlle-AorßeliMgm. Das hohe k. k. Ministerium für Landesvertheidigung hat unterm 16. Mai l. I. Z. 8815/997 IIb in Betreff der im Jahre 1887 vorzunehmenden Hauptwaffenübungen für die k. k. Landwehr an die k. k. Landwehr- (Landesschützen) Unterbehörden nachstehende Directiven erlassen, welche hiemit auszugsweise bekannt gegeben werden und zwar: 1. Die Hauptwaffenübung bei den k. k. Landwehr- Infanterie- beziehungsweise Schützen-Bataillonen Nr. 1 bis 51, dann 72, 73, 74 und 79 bis 82 dauert — den Aus-, deziehungsweise Abrüstungstag eingerechnet — vier Wochen. Officiere und Aerzte sind hiezu nach Bedarf einzu- berufen. 2. Die Haupt-Waffenübung hat im Allgemeinen nach der Getreide-Ernte und, wo die Wein-Ernte die haupt sächlichste Subsistenzquelle der Bevölkerung bildet, mit thun- lichster Rücksicht auf diese, jedenfalls aber in der Zeit bis zum Beginne der Herbst-Rccruten-Ausbildung stattzufinden. Grundsätzlich sind, insoweit es zulässig erscheint, Officiere, Aerzte und Mannschaft zu jenen Bataillonen ein- zuberufen, in deren Stand sie gehören. Zu den Haupt-Waffenübungen können, nach Maßgabe des Bedarfes, aus der Reserve des Heeres stammende Unterofficiere des jüngeren Jahrganges einberufen werden. 3. Die Landwehr-Schützen-Bataillone Wien Nr. 1, Korneuburg Nr. 2 und Wr.-Neustadt Nr. 4 werden auf die Dauer der Haupt-Waffenübung in das Lager bei Bruck a. d. Leitha verlegt. 4. Die Haupt-Waffenübungen der k. k. Landesschützen- Bataillone Nr. 1 bis 10 im Jahre 1887 sind im Sinne der bereits früher an die k. k. Landesvertheidigungs - Ober behörde und an das k. k. Landesvertheidigungs - Commando zu Innsbruck ergangenen gesonderten Weisung durchzu- sühren und im Detail den vorstehenden Directiven möglichst unzupaffen. 5. Die Weisungen bezüglich der Waffenübungen der berittenen Landwehr-Truppen werden nachträglich abge sondert erfolgen. Hievon erfolgt in Gemäßheit des h. Statlhalterei- Erlaffes vom 24. Mai 1887 Z. 6511/IV die Verlautbarung. St ehr, am 20. Mai 1887. Z. 5774. Ru sämmtliche Oememäe - Vockckimgm mul k. k. Geuilarmerie-Poslen-Commauilen,. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für LandesvcrtheidigUngddto.Wien 15 Mai 1887 Z. 8357/945 Ilb hat die k. k. Statthalterei für Mähren um die Veranlassung der Ausforschung des stellungspflichtigen Moriz Beidl alias Beutner das Ansuchen gestellt. Derselbe ist in der israelitischen Geburtsmatrik zu Mähr. Aussee im Bezirke Hohenstadt als am 18. Februar 1865 zu Hotzenplotz geborner unehelicher Sohn der verwitweten Leni Beidl rooto Beutner, geborne Fischer, eingetragen. Weitere Daten liegen diesfälls nicht vor. Hiernach sind in Folge h. ErlaffeS der k. k. Statt halterei in Linz vom 26. Mai 1887 Z. 6676/IV die be züglichen Nachforschungen und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem der Verzeichnisse der Stellungspflichtigen einer Gemeinde ausgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber einpositives Resultat ist bis Ende Juli 1887 anher zu berichten. St ehr, am 1. Juni 1887. Z. 5741. An sämmtliche Hememde - Morstehungen und an die yochw. Marrämter. Das h. k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht hat laut des Erlasses vom 22. d. M. Z. 9710 im Ein vernehmen mit dem h. k. k. Ministerium des Innern dem Convente der Schulschwestern zu Marburg die Vornahme von Sammlungen freiwilliger Beiträge in Oberösterreich mit Ausschluß des Sammelns von Haus zu Haus zum Zwecke der cheilweisen Bedeckung der Kosten für den bereits beendeten Bau einer Klosterkirche und zwar vom 1. Juni bis incl. 31. Juli 1887 bewilligt, wovon die Gemeinde-Vorstehungen und die hochw. Pfarrämter infolge Erlasses des h. k. k. o. d. e. Statthalterei - Präsidiums vom 25. d. M. Z. 1500 in die Kenntniß gesetzt werden. St ehr, am 31. Mai 1887.
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