Amtsblatt 1887/15 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 30. Mai 1887

4 Z. 705/B.-Sch.-R. Nil sämmitilke KMUeÜMgm. Die Schulleitungen werden infolge Erlasses des k. k. Landesschulrathes vom 9. d. M. Z. 459 auf Grund des Sitzungsbeschlusses vom 6. Mai l. I. in Genehmigung eines von der vierten oberbsterreichischen Landeslehrer-Conferenz eingebrachten Antrages angewiesen, auf den Schulnachrichten- blättern, wo folche noch im Gebrauche stehen, bis zur all ­ gemeinen Einführung der Schulnachrichtenbücher im Sinne der landesschulräthlichen Verordnung vom 5. April 1885 Z. 8 — 187 bei Uebersiedlungen schulpflichtiger Kinder den Schulcintritt und die während der bezüglichen Schulpflichtig- keitsdauer erlaufenen entschuldigten und nicht entschuldigten Absenzen ersichtlich zu machen. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 23. Mai 1887. Z. 708/B.-Sch.-R. Nil sämiMlke OrlsslkutrMe Mll 8llml- leilMgm. Aus Anlaß einer von der vierten oberösterreichischen Landeslehrer - Conferenz angenommenen Resolution: „Es mögen im Interesse eines geordneten Schulbesuches die Gemeinde - Vorstehungen veranlaßt werden, den An- und Abmeldungsvorschristen genau nachzukommen, damit jede Einwanderung von schulpflichtigen Kindern sofort der Schulleitung im Wege des Ortsschulrathes zur Kenntniß gebracht werde", ergeht an die Ortsschulräthe und Schul ­ leitungen infolge Erlasses des k. k. Landesschulrathes vom 9. d. M. Z. 459 die Aufforderung mit Beziehung auf die HZ 19, 20, 23 und 32 des oberösterreichischen Schulerrichtungs- gesetzes und aus den Erlaß des k. k. Landesschulrathes vom 27. März 1875 Z. 894, ihre Pflicht, betreffend die Ueber- wachung des regelmäßigen Schulbesuches in Fällen der Uebersiedlung schulpflichtiger Kinder, zu üben und die stricte Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über den Schul ­ besuch und die An- und Abmeldungsvorschriften sich ange­ legen sein zu lassen. K. k. Bezirksfchulrath Steyr am 23. Mai 1887. Z. 5634. Nil sämmMe Oememile - WrMMgm Mit k. k. Oemlarmme-Postm-ComiM^ Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung ddto. 14. Mai 1887 Z. 8175/922115 hat die k. k. Statthalterei für Mähren um die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 1851 zu Franzowa Lhota im Bezirke Ung. Brod geborenen Josef Kokes, ehelicher Sohn des Johann KokeS aus Franzowa Lhota und der Hedwig, geborne PiirLik aus Morawka in Schlesien, welcher bisher von der Hauplstellung ausgeblieben ist, angesucht. Der Genannte wurde im Jahre 1856 von seinem Vater bei der Uebersiedlung nach Ungarn dahin mitge ­ nommen; Daten über die Existenz und den gegenwärtigen Aufenthalt des Kokes liegen nicht vor. In Folge hohen Statthalterei-Erlasses vom 22. Mai 1887 Z. 6478/lV ergeht der Auftrag, die bezüglichen Nach ­ forschungen und zwar insbesondere in der Richtung einzu- leiten, ob der Genannte nicht etwa in einem der Verzeich ­ nisse der Stellungspflichtigen einer Gemeinde aufgeführt er ­ scheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebniß ist bis Ende Juli 1887 anher zu berichten. Steyr, am 27. Mai 1887. Z. 5584. Nn sämmMle Omemtle-AoHellMgell Mll k. k. OeMMme-Mm-EolMlMlt^ Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums sür Landesvertheidigung vom 10. Mai l. I. Z. 8282/936115 hat die k. k. Statthalterei für Mähren um die Veranlassung der Ausforschung des am 21. Oktober 1806 in der Gebär- anstalt zu Wien geborenen nach Mähr. Schönberg zustän ­ digen Anton Langhammer, welcher bis nun von der Stellung ausgeblieben ist, angesucht. Derselbe ist der Sohn der Franziska Langhammer und wurde nach Erreichung des Normalalters im Jahre 1871 von der Gebäranstalt den Eheleuten Anton und Maria Scholz, Hausbesitzer in Wien, I. Bezirk, Elisabeth- straße Nr. 8, übergeben. Sonstige Anhaltspunkte fehlen gänzlich. Infolge hohen Statthalterei-Erlasses vom 16. Mai 1887 Z. 6294/1V ergeht der Auftrag, die bezüglichen Nach ­ forschungen und zwar insbesondere in der Richtung einzu- leiten, ob der Genannte nicht etwa in einem der Verzeich ­ nisse der StellungSpflichtigen einer Gemeinde ausgeführt er ­ scheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein positives Resultat ist bis Ende Juni l. I. anher zu berichten. Steyr, am 25. Mai 1887. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshanptmannschaft Steyr. Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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