Amtsblatt 1887/15 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 30. Mai 1887

3 Zlsiiümesm. Die Sitzung des k. k. Bezirksschulrathes Steyr für den Monat Mai 1887 umfaßte nachfolgende Verhandlungs ­ Gegenstände: Die Erlässe des k. k. Landesschulrathes, betreffend die Ablehnung des vom k. k. Bezirksschulrathe Braunau ausgehenden Antrages auf Veranstaltung einer amtlichen Handausgabe der ober- österr. Gesetze und Verordnungen in Schulsachen, die Behandlung der Gesuche um Zulaß zur Lehrbefühigungs-Prüfung, dann die Verzeichnisse der im laufenden Jahre zur militärischen Ausbildung, beziehungsweise periodischen Waffenübung einzuberufenden Lehr- personen, wurden zur Wissenschaft genommen. — Die weiteren Erlässe des k. k. Landesschulrathes, betreffend eine provisorische Ver ­ fügung bis zur allgemeinen Einführung der Schulnachrichtenbücher, dann die stricte Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über den Schulbesuch, dann die An- und Abmeldungs-Vorschriften in Fällen der Uebersiedelung schulpflichtiger Kinder wurden zur Benehmungs- Wissenschaft und weiteren Darnachachtung den Ortsschulräthen und Schulleitungen im Wege des bezirkshauptmannschaftlichen Amtsb lattes eröffnet. — Der Landesschulraths - Erlaß, betreffend die Abweisung eines Recurrenten aus dem Schulsprengel Wartberg, mit welchem Erlasse die Entscheidung wegen verweigerter Entlassung aus der Schulpflicht wegen ungenügenden Fortganges bestätiget wurde, ist zur Kenntniß genommen und dem Ortsschulrathe intimirt worden. — Die von den Schulleitungen Krühnb und St. Marien vorgelegten Stundenpläne wurden genehmiget. — Aus Anlaß des Ausbruches einer Masern- Epidemie im Schulsprengel Garsten, wurde zur Hintanhaltung der Verbreitung der Ansteckung der Ortsschulrath auf die Verordnung vom 11. Februar 1885 speciell aufmerksam gemacht. — Die Schulvisitationsbefunde von Christkindl und Dietach wurden mit dem Beisätze zur Kenntniß genommen, daß an den Ortsschulrath Christkindl wegen Nachschaffung einzelner Schulerfordernisse und Behelfe, ferner an die dortige Schulleitung Weisungen hinsichtlich der Schulräume des Schreib- und Gesangs - Unterrichtes, dann der Lernbehelfe zu ertheilen sind. — Der Bitte des Ortsschulrathes Weher um Weisungen betreffs der Schülereintheilung in der überfüllten lll. Classe wurde entsprochen. — Die Verzeichnisse der k. k. deutschen Prüfungs-Commission für Volks- und Bürgerschulen zu Trautenau über im letzten Termine reprobirte Candidaten dienen zum Amts ­ gebrauche. — Ueber die Schulbauangelegenheit von Sipbachzell wurde Ueberwachuug des Vollzuges einer oberbehördlichen Anordnung der Beschluß gefaßt. — Wegen der beabsichtigten Erbauung eines Ge ­ meindehauses in Eberstallzell und Unterbringung der zweiten Classe daselbst wurde die gutächtliche Aeußerung an die k. k. Bezirkshaupt ­ mannschaft mit dem Anträge auf baldigste Vornahme einer Local- Commission unter Zuziehung eines Bezirksschulraths - Mitgliedes erstattet. — Der Bericht der ständigen Sanitätscommission über die Zulässigkeit des Bezuges der neuerbauten Schule in Brunnbach wurde dem k. k. Landesschulrathe sammt der Anzeige unterbreitet, daß der bisherige Unterricht an der Ortsschule wegen Altersgebrechen des Ortsschullehrers Gsellpointner für eine fernere Zukunft unthunlich sei. — Auf Quiescirung einer Unterlehrerin wegen lange andauernder Erkrankung wurde der Antrag gestellt. — Die Berichterstattung wegen der Erkrankung einer anderen Unterlehrerin wurde der vor ­ schriftsmäßigen Beamthandlung unterzogen. — Das Gesuch einer Aus- hilfsarbeitslchrerin um Zulassung zur Lehrbefähigungsprüfung wurde in Anbetracht der zufriedenstellenden Dienstleistung an die Direction der k. k. Lehrerbildungs-Anstalt geleitet. — Das Einschreiten einer Arbeitslehrerin um Nachzahlung für Mehrleistungen wurde an die Schulleitung zur Ergänzung zurückgestellt. — Die Anfrage eines er ­ krankten und deßhalb seit 15. März beurlaubten Lehrers bezüglich seines Wiedereintrittes fand auf Grund des ärztlichen Zeugnisses die sachgemäße Erledigung. — Die Bewerbungsgesuche um die erledigten Unterlehrerstellen in Ried und Weher wurden der Prüfung unterzogen und auf Grund des Ergebnisses dieser Amtshandlung die Kompetenten gereiht. — Das Ansinnen des Landesausschusses um Aeußerung in Betreff des moralischen und staatsbürgerlichen Verhaltens eines Bewerbers um einen hierbezirklichen Schuldienst wurde beantwortet. — Aus Anlaß der Ernennung des Lehrers in Thanstetten wurde dessen Enthebung von seiner bisherigen Dienstleistung im Wege des k. k. Bezirksschulrathes Kirchdorf eingeleitet. — Ebenso wurde auch infolge der Ernennung des Lehrers für Neustift dessen Enthebung an seinem damaligen Stationsorte im Wege des k. k. Bezirksschul ­ rathes Rohrbach veranlaßt. — Die Amtsverfügungen des Vor ­ sitzenden infolge der Wiederbesetzung des zweiten Lehrerpostens in Losenstein wurden billigend zur Wissenschaft genommen. — Eine Eingabe, enthaltend eine Beschwerde gegen einen Volksschul- lehrer, worin für deren Inhalt der Anzeiger nicht offen und mit seiner Person eintrat, wurde im Sinne des Hofkanzleidecretes vom 16. März 1792 behandelt. — Die Anfragen der Schulleitung Neu ­ stift, dann des dortigen Ortsschulrathes, ob das Schuljahr unter allen Umständen vom Tage des Eintritts zu zählen sei, dann ob die Aufnahme von drei namhaft gemachten Kindern im vorschulpflichtigen Alter in die Schule erfolgen könne, wurden bejahend beantwortet. — Aus Anlaß der Eingabe des Ortsschulrathes Weichstetten um Ein ­ führung des 7-jährigen Schulbesuches wurde beschlossen, noch Vor- erhebungen zu pflegen und einzelne erforderliche Behelfe abzuver- langen. — Ueber die eingelangten Gesuche aus den Schulsprengeln Aschach, Gaflenz, Großraming, Neuhofen, Neustift, Pucking, Sierning, Wartberg, Weichstetten, Weißkirchen und Weher um Gewährung von Schulbesuchserleichterungen und Entlassungen aus der Schulpflicht, dann um Gewährung von Strafnachsichten wurden der Schlußfassung unterzogen, nach Beschaffenheit der Umstände größtentheils bewilliget, theilweise aber unter Bevorlassung der Berufung an den k. k. Landes- schulrath abschlägig beschieden. — Die an drei Parteien aus den Schulsprengeln Aschach, Lausa und Losenstein eingebrachten Recurse gegen Straferkenntnisse wegen Schulversäumnissen wurden an die betreffenden Schulleitungen zur Ergänzung und Aeußerung zurückgestellt. — Die von den Ortsschulräthen Eberstallzell, Egendorf und Großraming, Harhagen, Lausa, Pucking, Sierning und Weich ­ stetten in Vorlage gebrachten Schulbeschreibungsacten hat der k. k. Bezirksschulrath als vorschriftsmäßig verfaßt befunden und den betreffenden Ortsschulräthen zum weiteren Amtsgebrauche zurück ­ geschlossen, nach Sierning aber unter Einem die Weisung gegeben, die Aufnahme der Schüler im vorschulpflichtigen Alter zu beschränken, indem die Schülerzahl der ersten Classe die durch das Gesetz normirte Ziffer in den beiden unterstehenden Schulen weit übersteigt. — Die von den Ortsschulräthen Weher und St. Ulrich eingelangten Schul ­ beschreibungsacten wurden mit bestimmten Andeutungen zur Ergänzung rückgeschlossen. — Von den in den Schülerbibliotheken in Eberstallzell, Wartberg, Neuhofen, Garsten, Christkindl, Ternberg, Reichraming und Weher vorhandenen, über Auftrag von den Schulleitungen anhergesendeten Büchern wurden über Beschluß einzelne derselben als zur Belastung in diesen Bibliotheken als ungeeignet erkannt und sonach deren Ausscheidung veranlaßt; die von den Ortsschulräthen Allhaming, Egendorf, Gleink, Bad Hall, Kremsmünster, Krühub, Neuhofen, Pucking, Rohr, Sipbachzell, Thanstetten, St. Ulrich und Weher, dann von dem evangelischen PreSbyterium Neukematen er ­ statteten Fehlanzeigen über Schulversäumnisse, ferner die von den Ortsschulräthen Gaflenz, Harhagen, Losensteinleithen, Pfarrkirchen, Ternberg, Unterlausa, Wartberg und Weißkirchen beigebrachten Nach ­ weise über im eigenen Wirkungskreise wegen unentschuldigter Absenzen ertheilten Verwarnungen wurden zur Wissenschaft genommen, an den übrigen Schulstationsorten wurden wegen ungerechtfertigter Vernach ­ lässigung des Schulbesuches theils Geldbußen, theils Einschließungs ­ strafen verhängt, bezüglich einer Partei aus dem Schulsprengel Weichstetten wurde die Berichterstattung abverlangt, ob ein Schüler die Wochenschule oder den verkürzten Unterricht zu besuchen habe.

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