Amtsblatt 1887/14 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. Mai 1887

3 Z 5.037. A,l llie lwtlm. Pfarrämter aalt Gemellllte - AoHckMgm. Ziffolge Erlasses der h. k. k. o.-ö. Statlhalterei in Linz Mw. 27. Aprü l887 Z. 5273/1 V hält sich laut einer Anzeige der k. k. BezirkShauplmannschafl Kuttenberg in >d lh,.nnnvlh, <m Amtsbezirke von Kuttenberg, der Stellungs- »taz Irnkn nni, dessen Geburtsort nicht sicher gestellt weide» konnte. «» nn »nehmlicher Sohn der gestorbenen thuest,! lutäu nach Geburt dieses ihres Sohnes den NnNui i mä- Oastka genannt) geheiratet hat. l >> >> !lu> ,>apslichtlge hat in Steyr die Schule bs- > >> > g ii e< dortigen Schulmatrik als „Max Straka, > t» Mai 1867 zu Steyr, Eisenseld Nr. 437 n.uer Anton Czaska, Schuhmacher, zuständig - - tiilhoinovic" vorgemerkt. In der Geburtsmatrik der "-owmpvnie Steyr konnte derselbe jedoch nicht aufge- ^au >n merben. Da zu vermulhen ist, daß derselbe in nein nie Obeiösterceich's geboren wurde, so ersuche ich n ynchw Pfarrämter, in den Geburtsmairikeln nachforschen ,,n wnllen, ob der Jnngenannte körten ausscheint und wolle u>> eitvnig posilives Resultat dieser Nachforschung ohne Uuzng hieher »ritgetheilt werden. Imh die Gemeinde - Vorstehungen haben in dieser n,ht»ng etwa bekannt Gewordenes anher baldigst zu tu richten. Steyr, 7. Mai 1887. Z. 4782. Aa sämmttilke Oemeialte-AorsteilMgen. Laut der Kundmachung der k. k. niederösterreichischen latlhalterei in Wien doo. 10. April d. I. Z. 18.406 hat i i mederösterreichischs Landes-Ausschuß im Einvernehmen wit der k. k. niederösterreichischen Statlhalterei die sür das Utgemeine öffentliche Krankenhaus Hainburg per Kopf und l ag festgesetzte Verpflegsgebühr vom 1. März 1887 ange- fangen auf neunzig Kreuzer erhöht. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statlhalterei vom 24. April l. I. Z. 4898/Il in Kenntniß gesetzt. Steyr, am 12. Mai 1887. )s. 5084. An sämmtliche Oemeiaäe-AorstekMgea. In der Anlage erhält die Gemeindevorstehung je na Exemplar der beiden Kundmachungen über die im Jahre 1887 zu vergebenden Ausstattungen aus der .fosesa Haas von Laengenfeld'schen Haupt- und Nsbenstiftung mit dem Aufträge, die entsprechende thunlichste Verlautbarung in der Gemeinde sofort zu veranlassen. Steyr, am 10. Mai 1887. Z. 5062. All sämmtliche Gemeiaäe-VorsteäMgen. Die k. k. Bezirkshauptmannschaft Gmunden hat unterm > Mai 1887 Z. 4614 eine Kundmachung der Gemeinde- Vorstehung Gmunden, betreffend die Inbetriebsetzung des neuen Gemeinde-Schlachthauses dieser Stadt und ein Exemplar der Schlachthaus-Ordnung für die Stadt- und Orts - Gemeinde Gmunden mit dem Ersuchen übermittelt, die Bestimmungen dieser Schlachthaus-Ordnung in den Kreisen der Viehhändler und der Landwirte des hiesigen Bezirkes, welche Vieh nach Gmunden zum Verkaufs bringen, thunlichst zu verlautbaren. Hievon wird die Gemeinde-Borstehung mit dem Be ­ merken in die Kenntniß gesetzt, daß diese Schlachthaus- und Viehbeschau-Ordnung hieramts zu Jedermanns Einsicht auf- liegt und daß die oben bezeichnete Kundmachung auf der Amtstafel der k. k. Bezirkshauptmannschast Steyr affichirt wurde. Steyr, am 7. Mai 1887. Z. 5130/4975. Än sämmtliche Oememcke-WHckMlM unä k. k. Genäarmerie - Mosten - Commanäen. Ausforschung und Widerruf. Es ist die Ausforschung des militärtaxpflichtigen Franz Gschmeidler, Schneider aus Böhmkirchen, Bezirk St. Pölten, geboren 1864, durchzusühren. Der Genannte war zuletzt in Straßwalchen, Bezirkshauptmannschast Salz ­ burg, im Aufenthalte. Ueber ein positives Resultat ist bis 20. Juni anher Bericht zu erstatten. Ferner werden die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden in die Kenntniß gesetzt, daß der mit dem h. ä. Erlasse vom 4. d. M. Z- 4495 A.-Bl. Nr. 13 currendirte Stellungspflichtige Johann Andreas Malusa bereits ausgeforscht worden ist. Ebenso wurde der im Amtsblatts Nr. 21/1886 sub Z. 5366 currendirte Militärtaxrückständler Franz Piirstinger ausfindig gemacht, weßhalb bezüglich der zwei Letztgenannten unter Einem der Widerruf ergeht. Steyr, am 16. Mai 1887. Z. 5080. An sämmtliche Gemeimle-Vorstellungen. Die k. k. Statthalterei in Linz hat über eine Eingabe der Zinngießer von Oberösterreich, welche sich dahin be ­ schwerten, daß: u) Die Glasermeister, welche nicht zugleich Zinngießer sind, Deckel sür Gläser aufgießen und Reparaturen von Deckelgläsern und Krügen vornehmen; b) die Glaser und Spängler Zinnwaaren, als: Leuchter, Ampeln, Teller rc., am Lager halten und damit auf Grund ihres Gewerbe-Scheines Handel treiben, ohne hiezu ein besonderes Handelsbesugniß zu haben; mit dem Erlasse vom 28. April 1887 Z. 5375/1 Nachstehen ­ des anher eröffnet. Zu u): Die o.-ö. Landesregierung hat schon mit dem Decrete vom 31. October 1832 Z. 29.234 ausgesprochen, daß das Aufsetzen zinnerner Deckel auf Gläser den Glasern, insoferne sie diese Deckel von berechtigten Gewerbsleuten beziehen, allerdings gestattet sei, weil sie dadurch nur die letzte Hand an ihre Waare anlegen und eine so subtile

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