Amtsblatt 1887/13 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Mai 1887
4 Z. 4868. Rn sämmMe Gememäe-VorstckMgm. Der Clavierlehrer und Stimmer Josef Zdiarsky aus Kunnersdorf (Bezirk Friedland) in Böhmen, über 70 Jahre alt, pflegt wiederholt Krankenhäuser in Böhmen und anderen österreichischen Kronländcrn, wie auch in Ungarn aufzusuchen und Reise-Unterstützungen in Anspruch zu nehmen, wodurch seiner Heimatsgemeinde Kosten erwachsen. Es liegt die Vermuthung nahe, daß der Genannte die Krankheiten simulirt. In Folge hohen Ministerin! - Erlasses vom 25. März d. I. Z. 5223 und Weisung der k. k. Statthalterei vom 24. April d. I. Z. 4136/ll find die sämmtlichen Gemeinde- Vorstände und im Amtsgebiete bestehenden Krankenhäuser auf das Vorkommen des Obgenannten mit der Weisung aufmerksam zu machen, selben vorkommenden Falles nicht vor ärztlich sichergestellter Spitalsbedürftigkeit und Unab- weislichkeit in die Krankenpflege aufzunehmen und demselben ohne nachgewiesene Nothwendigkeit auch keine Geldunter stützungen zu gewähren; im Falle der Bestimmungs- und Ausweglosigkeit aber der nächsten Sicherheitsbehörde zur entsprechenden Behandlung zu überweisen. St ehr, 4. Mai 1887. Z. 602/B.-Sch.-R, An die Schulleitungen im k. k. Gerichts- sprengel Weyer. Laut Anzeige der Zweiglehrervereins-Vorstehung in Reichraming wird am 14. d. M. eine Conferenz loco Weyer stattfinden und aus diesem Anlässe den Mitgliedern dieses Zweigvereines für diesen Tag Urlaub ertheilt. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 6. Mai 1887. Z. 614/B.-Sch.-N. Nn sämmtliche OrtsschutrMe. Den Ortsschulräthen wird die Vorlage der Schulbe- schreibungs-Acten pro 1887/8 bis Ende Mai behufs der Prüfung durch den k. k. Bezirksschulrath hiemit in Erinne rung gebracht. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 5. Mai 1887. Z. 4496. Rn sämmtliche Gemeimle-Vorstellungen unä k. k. Oenäarmerie-Dosten-Eommanäe^ Es ist die Ausforschung des am 21. December 1864 in der Gebäranstalt zu Wien als unehelicher Sohn der Johanna Hirt, Dienstmagd aus Fulnek im Bezirke Neutit- schein, geborenen Johann Hirt, welcher bisher zur Stellung nicht erschienen, und dessen, sowie der Mutter Aufenthalt gänzlich unbekannt ist, durchzuführen. Ein Reise- oder sonstiges Legitimations - Document wurde demselben bisher nicht ausgesolgt; ebenso konnte eine Personsbeschreibung nicht verfaßt werden, da der Genannte in seiner Heimatsgemeinde Fulnek gänzlich unbekannt ist. Hienach sind die bezüglichen Nachforschungen u. zw. insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem gemeindeämtlichen Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint, dort seiner Stel- lungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist, in welch' letzterer Beziehung die Gemeinde-Vorstehungen sich mit den bezüglichen Pfarrämtern in das Einvernehmen zu setzen haben. Ueber ein positives Resultat ist bis 25. d. M. anher zu berichten. Steyr, am 4. Mai 1887. Z. 4938. Nil sämmTiäie OeMmäe-Vorstckimgm uuä k. k. GmäuMmeGosteu-CommMäen. Die k. k. Statthalterei in Linz hat laut Erlaß vom 30. v. M. Z. 5437/V anher Nachstehendes eröffnet: Da dem hohen k. k. Ministerium des Innern seit längerer Zeit keine Mittheilungen über das Vorkommen von Cholerafällen in den Ländern der ungarischen Krone zuge gangen sind, und sonach die Hoffnung begründet ist, daß die Gefahr eines neuerlichen Ausbruches der Cholera auch in den Ländern der ungarischen Krone vorläufig beseitigt sei, so liegt keine Veranlassung mehr vor, die seit dem Auf treten der Seuche in Ungarn und dessen Nebenländern ac- tivirten Vorsichten im Personen- und Waaren - Verkehre zwischen den Ländern der dies- und jenseitigen Reichshälste noch weiter aufrecht zu erhalten, und werden demnach alle die Revision der Reisenden und der Postambulanz - Be diensteten, das Verbot der Vergnügungszüge und Wallfahrten, den Import von Hadern rc. aus Ungarn und dessen Neben- ländern betreffenden Anordnungen bis auf Weiteres außer Kraft gesetzt. Unter Einem wird sich an das k. k. Handels- Ministerium behuss Verständigung der Eisenbahn-Verwal tungen, Dampsschiffahrts- und Postdirectionen gewendet. Demzufolge werden die mit h. ä. Erlasse vom 7. April 1887 Z. 4004 (publizirt im A.-Bl. Nr. 11) angeordneten diesbezüglichen Verfügungen, in so weit sie sich auf die Ueberwachung der Reisenden und die amtliche Constatirung verdächtiger Erkrankungs- oder Todesfälle durch Berufung des hiezu in Aussicht genommenen Sachverständigen, ferner auf die in den früheren hierortigen Erlässen angeordnete Organisation des Meldungswesens, die Constituirung der Gesundheits - Commissionen und die Bereithaltung der für cholerakranke Reisende bestimmten Lokalitäten beziehen, so fort außer Kraft gesetzt. Dagegen hat die Durchführung jener Maßregeln, welche im Sinne des Abschnittes 8 der Cholera - Jnstruction vom 5. August 1886 auf die Hand habung der lokalen Reinlichkeits- und Gesundheitspolizei gerichtet sind, auch noch fernerhin fortzudauern. Steyr, am 8. Mai 1887. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschast Steyr. - Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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