Amtsblatt 1887/11 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. April 1887
2 Hiezu wird zum näheren Verständnisse bemerkt, daß unter den Jnterimsscheinen jene Urkunden verstanden werden, welche auf Grund der alten Statuten vom Jahre 1824 Theilnehmer der Anstalt deshalb in Händen haben, weil sie auf den Betrag einer vollständigen Einlage per fl. 210. — (fl. 200 C.-M.) nur Theilzahlungen geleistet haben und denen die betreffende Einlage durch den statuten mäßigen Zuwachs auch noch nicht ergänzt und daher der Jnterimsschein durch einen Rmtenschein nicht ausgewechselt worden ist. Es liegt daran, die lebenden Besitzer der auf ihre Person lautenden Jnterimsscheine durch die Anzeigen zu ermitteln, um hiernach die todt zu erachtenden Theilnehmer aus den Büchern der Anstalt zu eruiren, daher z. B. ein auf den verstorbenen Vater lautender Jnterimsschein, der sich etwa im Besitze des gleichnamigen Sohnes befindet, von dieser Anzeige ausgeschlossen ist. Dasselbe gilt von Interims- Scheinen verstorbener Personen, die sich in Händen dritter Personen befinden. St ehr, am 4. April 1887. Z. 4037. Un sämmNike Gemeincke-VorMMM. Die k. k. Statthalterei in Böhmen hat mit der Note ddo. Prag 15. März 1887 Z. 21.418 mitgetheilt, daß dem neu erbauten Bezirkskrankenhause in Königgrätz mit dem Erlasse des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 10. März 1887 Z. 3665 das Oeffentlichkeitsrecht verliehen wurde. Im Einvernehmen mit dem Landesausschusse des Königreiches Böhmen wird die Verpflegstaxe dieses Kranken hauses per Tag und Kopf für das erste Jahr mit 56 kr., d. i. fünfzig sechs Kreuzer ö. W., festgesetzt. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen zu Folge Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 30. v. M. Z. 3890/11 in Kenntniß gesetzt. Steyr, am 12. April 1887. Z. 4224. Rn sämiMlke Oemellflle-Vorjickulfgelf. Der o. - ö. Landesausschuß in Linz hat mit Zustimmung der k. k. Statthalter« vom 6. März d. I. Z. 1389 die Verpflegsgebühr für die niedrigste Verpflegsclafse im allge meinen öffentlichen Krankenhause in Vöcklabruck vom 1. April 1887 ab auf 63 Kreuzer per Kopf und Tag festgesetzt. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen in Folge Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 2. d. M. Z. 4050/11 in Kenntniß gesetzt. Steyr, am 14. April 1887. Z. 3254. Un sämlMlke Oememlle-VorstelfUlfgelf Mit k. k. Oenilarlifme-Postelf-Eolifl« Der Militärtax-Rcstant Rudolf Rucicka soll sich gegenwärtig in Wien, IX. Bezirk, Spitalgafse Nr. 19, auf halten. Dies wird unter Bezugnahme auf den hierämtlichen Erlaß vom 9. Februar 1887 Z. 1278 A.-Bl. Nr. 5 mit dem Bemerken zur Kenntniß gebracht, daß es hiernach von den weiteren Nachforschungen nach dem Genannten sein Abkommen zu finden hat. Steyr, am 14. April 1887. Z. 4295. Un, sämmitilke Omeflfcke-WlMififgelf. Se. k. und k. apost. Majestät haben mit A. h. Ent schließung vom 31. v. M. dem vom o.-ö. Landtage am 19. Jänner 1887 beschlossenen Entwürfe eines Gesetzes über die Breite der Radfelgen von Lastwägen die A. h. Sanction a. g. zu ertheilen geruht. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen in Folge h. Statthalterei-Erlasses vom 9. April 1887 Z. 1066 Ur8. mit dem Bemerken in die Kenntniß gesetzt, daß dieses Gesetz demnächst im o.-ö. Landesgesetz- und Verordnungs blatts erscheinen wird, und daß sich die Gemeinde-Vor stehungen mit demselben sogleich vertraut zu machen haben. Steyr, am 15. April 1887. Z. 4243. Un sämmMe Gemeinde - VolMimgeif Mit k. k. OeMMem-Posteif-Co^ Laut Erlasses der h. k. k. o.-ö. Statthalterei ddto. 9. April 1887 Z. 4499/IV ist der im Jahre 1856 zu Vrbnik im Bezirke Knin geborene, nach Knin zuständige, stellungspflichtige Johann Amanovich-Todorov auS- zuforschen. Der Genannte, welcher vor beiläufig 15 Jahren mit seinem Vater aus der Heimat unbekannt wohin abgereist ist, ist mittelgroß, hat blonde Haare, schwarze Augen, regulären Mund, längliche Nase und auseinander stehende große Zähne. Hiernach ergeht der Auftrag, die bezüglichen Nach forschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzu- leiten, ob der Genannte nicht etwa in einem der Verzeichnisse der Stcllungspflichtigen aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Bezüglich der letzteren Thatsache wolle sich mit den hochw. Pfarrämtern in's Einvernehmen gesetzt werden. Ueber ein positives Ergebniß ist bis 20. Mai l. I. anher zu berichten. Steyr, am 14. April 1887. Z. 4004. Un sälifiMijfe Oememl^-Wrstcklllfgelf. Die in jüngster Zeit, wenngleich auf einzelne Fälle beschränkt gebliebenen Cholera-Erkrankungen in Effegg, sowie die neuestens in Budapest aufgetretenen Cholerafälle legen es nahe, auf Maßregeln Bedacht zu nehmen, welche ge eignet sind, einem neuerlichen Ausbruche der Epidemie in der diesseitigen Reichshälste entgegen zu treten. Die Erfahrungen des Vorjahres lehren, daß bei recht zeitigem Wahrnehmen der ersten Cholerafälle und bei so fortiger Anwendung der Schutz- und Tilgungsmaßregeln, dem Verbreiten der Seuche wirksam begegnet werden könne.
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2