Amtsblatt 1887/10 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. April 1887

3 Z. 385/B.-Sch.-R. Rn, sämmtMeOri8slkuträtke, HMteitimgen, Mll Gememlle-VorstckMgm. Mit Beziehung auf die Verordnung des k. k. Landes- Schulrathes voin II. Februar 1885 Z. 315 (V.-Bl. des Landes-Schulrathes vom Jahre 1885 Nr. 4), publicirt mit hierämtlichem Erlasse vom 7. März 1885 Z. 1823 A.-Bl. Nr. 7, wird zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 21. Februar l. I. Z. 13114 ex 1886 zur Darnachachtung eröffnet, daß der oberste Sanitätsrath anläßlich der Berathung des Entwurfes einer Verordnung, betreffend die Hintanhaltung der Verbreitung ansteckender Krankheiten in den Schulen für Böhmen, sich dahin ausgesprochen hat, daß unter die Zahl der ansteckenden Krankheiten, um deren willen Schüler von der Schule ferne gehalten werden müssen, auch die Parotitis und Dysenterie (epidemische Ohrspeicheldrüsen-Entzündung, Mumps, — rothe Ruhr), einzureihen ist, und weiters in Betreff der Desinfektion Nachstehendes bemerkt hat: Die Desinfection ein und desselben Raumes oder Gegenstandes mit Carbolsäure und Chlorkalk ist bedenklich, da sich Hiebei Chlorphenol bildet, welches höchst giftig wirkt und einen unerträglichen Geruch durch lange Zeit in den betreffenden Räumlichkeiten zurückläßt, so daß diese Wochen, ja Monate hindurch unbenützbar sind; es muß daher vor der Reinigung des Fußbodens geschlossener Räume mit Chlorkalk und Besprengung der Wände mit Carbolspreng gewarnt werden. Die Schwefel-Räucherungen sind nach den neuesten Forschungen nutzlos. Hievon setze ich die Ortsschulräthe, Schulleitungen und Gemeinde - Vorstehungen zufolge Erlasses des oberöster ­ reichischen Landes-Schulrathes vom 8. v. M. Z. 490/L.-Sch.-R. iu Kenntniß. St ehr, am 3. April 1887. Z. 3579. Nil jammMe Gemem^e-AorstekMlM Mll k. k. Otmilarmerie - Mosten, - CommMilm. In der Frohnseste zu Kitzbüchl in Tirol befindet sich zur Constatirung seiner Identität und Zuständigkeit ein Individuum, welches sich Johann Legerov nennt. Derselbe gibt an, am 9. Februar 1839 in Sedan als ehelicher Sohn des Johann Legerov und der Ursula Filippa geboren und dortselbst nach römisch-katholischem Ritus getauft worden zu sein. Sein Vater soll bei der Finanzverwaltung beschäftigt worden sein. Ob derselbe noch am Leben sei, kann der Häftling nicht angeben, da er seine Heimat vor circa 20 Jahren verlassen habe. Seine Mutter wäre bei seiner Abreise noch am Leben gewesen. Legerov behauptet, noch einen im Jahre 1844 ge ­ borenen Bruder Namens Josef zu haben, welcher Walzen ­ meister von Profession ist. Nach seinen Angaben hat er seine Kindes- und Knabenjahre in seiner Heimat zugebracht, wo er auch die Schule besuchte. Im Alter von circa 18 Jahren ist er in die Eisenschienenfabrik „Dubre" in Aars bei Metz als Lehr ­ ling gekommen. Nach 6 Jahren kam er nach Saarbrücken in's Saarbrückener Walzwerk, wo er circa 3 Jahre in Arbeit stand. Dann arbeitete er als Walzmeister in ver ­ schiedenen Walzwerken und Fabriken Deutschland's und später Rußland's, zuletzt in einer Stahlfabrik in Scharkow bis Mitte Februar 1886, zu welcher Zeit er Rußland ver ­ lassen und nach längerem beschäftigungslosem Herumreisen in Oldenburg in der Hütte „August Fehn" Arbeit gefun ­ den hat. Seit Ende December 1886 hat er sich bis jetzt in Oesterreich beschäftigungslos herumgetrieben. Er behauptet, französischer Staatsbürger und zwar nach Sedan zuständig zu sein. Bei seiner Vernehmung hat er auch angegeben, daß er, als er seine Heimat verlassen hat, im Besitze eines auf 2 Jahre giltigen Reisepasses war, welcher später von den französischen Consulaten in St. Petersburg und Tiflis ver ­ längert wurde. Seine Legitimationen und Arbeitszeugnisse will er in der letzten Zeit verloren haben. Die Personsbeschreibung des Johann Legerov ist folgende: Statur: groß, Haare: dunkelbraun, Bart: dunkelbrauner Schnurrbart, Augen: rehbraun, Gesicht: oval, Nase und Mund: regulär, Zähne: gut; am Halse unterhalb des linken Ohres eine Narbe, welche von einem Messerstiche herrühren soll. Zufolge h. Erlasses der k. k. o.-ö. Stattbalterei vom 19. d. M. Z. 3465/11 werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden angewiesen, über die Identität, Provenienz und Zuständigkeit dieses Individuums und dessen allfällige frühere Aufgreisungen und Abstrafungen die eingehendsten Nachforschungen zu pflegen und ein etwaiges positives Resultat desselben bis längstens 20. April l. I. zuverlässig anher zu berichten. Steyr, am 25. März 1887. Z. 3850. Rn llie Gemeinde-Aorstcklmgm lles Gerilkisbezirkes Zleyr Mll llie k. k. Gmllarmerie - Posten - CommMilm Zleyr, Zieming Mll Losenstem. Markus Kügler, im Jahre 1841 in St. Andrä geboren, katholisch, ledig, Zeugschmied, nach St. Andrä, Bezirk Wolfsberg in Kärnten, zuständig, wurde mit rechts ­ kräftigem Erkenntnisse der Stadtgemeinde - Vorstehung Steyr vom 29. März 1887 Z. 45/?rü8. wegen Subsistenz- und Bestimmungslosigkeit und weil derselbe im Besitze von revolutionären Druckschriften und bedenklicher Correspondenz getroffen wurde, aus Rücksichten für die öffentliche Sicher ­ heit und Ordnung gemäß Z 1 und 2 des Gesetzes vom 27. Juli 1871 R.-G.-Bl. Nr. 88 auf beständig aus dem Gerichtsbezirk Steyr abgeschafft und mittelst Zwangspaß an seine Heimatsgemeinde St. Andrä, Bezirk Wolfsberg in Kärnten, abgeschoben. Hievon geschieht behufs Darnachachtung im Vor ­ kommensfalle die Verlautbarung. Steyr, am 1. April 1887.

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