Amtsblatt 1887/8 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. März 1887
Amts-DOlatt der k. k. Rezirkshauplmanitschafl 81eyr. Nr. 8. Steyr» am 20. März 1887. Z. 2752. Nil sämmtliche Gememcke-VorstckMgm unä k. k. Oeilllarmerie-Nosten,-EommMllen. Der Schauspieler Arthur rsoto 8amu Straßer, welcher zuletzt bei der Theaterdirection Laska in Linz beschäftiget war, haftet mit einer wider ihn rechtskräftig verhängten Geldstrafe per 5 fl. ö. W. wegen Uebertretung der Theater ordnung im Rückstände aus und hat sich unbekannt wohin entfernt. Auf sein Vorkommen ist zu invigiliren und ist dessen Erscheinen sodann anzuzeigen. St ehr, am 5. März 1887. Z. 2501. Rn sämmtliche Oemeimle-Vochetilmgen. Mll k. k. Omllarmerie-Nostm-Eonmm Laut des Erlasses des h. k. k. Ministeriums für Lan desvertheidigung vom 15. Februar 1887 Nr. 2370/273 II b hat die k. k. Statthalterei für Mähren um die Veranlassung der Ausforschung der stellungspflichügen Jgnaz Dobeczka, geboren am 22. April 1864 in Mähr.-Weißkirchen, und Carl Dobeczka. geboren am 31. October 1866 in Leipnik Beide uneheliche Söhne der Dienstmagd Anna Dobeczka aus Katzendors im Bezirke Neutitschein, angesucht. Die Mutter ist seit dem Jahre 1853 von Katzendors abwesend und soll sich seinerzeit auch in Wien aufgehalten haben. Ein Reise- oder sonstiges Legitimations-Document be sitzen die genannten Stellungspflichtigen nicht, und liegt ebensowenig eine Personsbeschreibung derselben vor, da die Genannten in ihrer Zuständigkeitsgemeinde Katzendors nie an wesend waren. In Folge h. Statthalterei-Erlasses vom 23. Februar 1887 Z. 2225/IV sind daher die Nachforschungen nach den Genannten insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob dieselben nicht etwa in einem der Verzeichnisse der Stellungs Pflichtigen ausgeführt erscheinen, dort ihrer Stellungspflicht Genüge geleistet haben oder gestorben sind. Ein positives Ergebniß dieser Nachforschungen ist bis .15. April 1887 anher zu berichten. Steyr, am 5. März 1887. Z. 2446. Un, sämmtliche Oememäe-VoHeäMlM imck k. k. Gmäarmerie-Postm-CommM^ Zu Folge der h. Statthalterei-Erlässe vom 18. Febr. 1887 Z. 2123, 2122/1V und 2123/IV sind auszuforschen die folgenden zur Nachstellung vorgemerkten Wehrpflichtigen: 1. Raimund Weselka. Derselbe ist am 31. August 1865 in St. Leonhard, Ortsgemeinde Trifail, Bezirk Cilli, geboren, nach Freiberg im Bezirke Neutitschein zuständig, ein Sohn der Eheleute Cyrill und Maria Weselka, geb. Aldnk. Der Vater war zur Zeit der Geburt dieses Stellungs pflichtigen als Arbeiter m der chemischen Fabrik in Trifail »beschäftigt, hat später diesen Ort verlassen und ist seither gänzlich verschollen. Daten über die Existenz und den gegen wärtigen Aufenthalt des Genannten liegen nicht vor. 2. Thomas Dworzak. Derselbe ist am 12. December 1866 zu Latsin, Bezirk Krommau, als Sohn der nach Kruzitz zuständigen Eheleute Jacob und Josesa Dworzak, Letztere geb. Kopecny aus Tirnau, geboren. Daten über die Existenz und den gegenwärtigen Aufenthalt des Genannten und seiner Eltern liegen nicht vor. 3. Franz Hackenwälder. Derselbe ist am 14. September 1866 zu Czeladna im Bezirke Mistek geboren, und dahin zuständig, ein Sohn der bereits verstorbenen Eheleuts Johann und Veronika Hakenwälder und Tagwerker. Daten über die Existenz und den gegenwärtigen Aufenthalt des Genannten liegen nicht vor. Die bezüglichen Nachforschungen sind insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob die Genannten nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt er scheinen, dort ihrer Stellungspflicht Genüge geleistet haben, oder gestorben sind. Ueber ein positives Ergebniß dieser Nachforschungen ist bis 15. April 1887 anher zu berichte». Steyr, am 26. Februar 1887. Z. 2583. Rn sämmtliche Gemeinde - Vorstellungen. Zufolge des h. Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 25. Februar 1887 Z. 1873/IV wird den Gemeinde- Vorstehungen Nachstehendes eröffnet: Nachdem durch die Wehrgesetz-Novelle vom 2. Oc tober 1882 R.-G.-M. Nr. 151, sowie durch die mit 1. Jänner v. I. in Wirksamkeit getretene neue Instruktion
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