Amtsblatt 1887/7 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. März 1887

4 erfolgt noch speciell von hier aus und wird im Uebrigen im Sinne der Eingangs citirten Amtserinnerung vorgegangen werden, worüber die speciellen Erledigungen ehestens nachfolgen. Steyr, am 9. März 1887. Z. 2349. Un sämmililüe Oememcke-Aorsteklmgm Mit k. k. Oemlarmme-Posten Co» Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 31. Jänner l. I. Z. 1298/V sollen nach einer Mittheilung -es k, ungarischen Ministeriums für Ackerbau, Industrie lind Handel an das hohe k. k. Ministerium des Innern die Verfügungen getroffen worden sein, daß für das mittelst der Eisenbahnen oder Schiffe in die diesseitige Neichshälfte transportirte Vieh die Beibringung einer deutschen Ueber- setzung der Pässe, mit welchen dasselbe gedeckt ist, gesichert erscheint, indem die betreffenden Organe der Berkehrsanstalten mit dieser Obliegenheit betraut wurden. Dagegen stoße die Abfassung einer deutschen Ueber- setzung ungarischer Viehpässe, insoweit sie den Gemeinde- Vorständen zur Pflicht gemacht ist, was der Fall für das zum Landabtriebe bestimmte Vieh ist, wegen Unkenntniß der deutschen Sprache meist auf unüberwindliche Schwierigkeiten. In Anerkennung dieses thatsächlichen Verhältnisses und da der Landtrieb von Vieh aus Ungarn nach der dies ­ seitigen Reichshälfte nur einen unbedeutenden Bruchtheil des Viehverkehres zwischen beiden Ländern bildet, hat sich das hohe k. k. Ministerium des Innern im Einvernehmen mit den hohen k. k. Ministerien sür Handel und für Acker ­ bau veranlaßt gefunden, über Ersuchen des genannten k. ungarischen Ministeriums zu verordnen, daß von der For ­ derung einer deutschen Uebersetzung ungarischer Viehpässe für das auf dem Landwege aus Ungarn einge ­ triebene Vieh in Hinkunst abzusehen sei. Das k. ungarische Ministerium sür Ackerbau, Industrie und Handel hat jedoch die Verfügung getroffen, daß die Viehpässe des von Viehmärkten aus zum Landabtriebe in die diesseitige Neichshälfte gelangenden Viehes auf der Rückseite durch den Sachverständigen der Markt-Commission (Thierarzt oder Arzt) mit der Gesundheitsclausel in deutscher Sprache ebenso versehen werden, wie dies bei den von Märkten aus auf Eisenbahnen oder Schiffen verladenen Thieren geschieht. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden mit Bezug auf den h. ä. Erlaß vom 12. November 1886, Z. 8748 (A.-Bl. Nr. 32 ex 1886), zur Darnachachtung in K.nntniß gesetzt, wo zu ­ gleich die Gemeinde-Vorjtehungen beauftragt werden, diesen Erlaß entsprechend zu verlautbaren. Steyr, am 8. März 1887. Z. 2851. Rn, sämmtliche Oememlle-AorMMgm. Bei der Stadtgemeinde Steyr kommen am 24. April l. I. die Stistungs-Jnteressen der „Franz Josef- und Elisa ­ beth-Stiftung für krüppethafte Krieger" im Betrage von 60 fl. 90 kr. zu gleichen Theilen an 2 nach Steyr zuständige Krieger, welche bei Theilnahme an einem österreichischen Feldzuge krüppelhast und verdienstunfähig geworden sind, zu vertheilen. Gesuche um Verleihung eines solchen Jnteressenbetrages, welche mit dem Nachweise der Zuständigkeit, der Krüppel- haftigkeit und Verdienstunfähigkeit durch Beibringung des Heimatsdocumentes , einer ärztlichen Bestätigung und des Armuthszeugnisses versehen sein müssen, sind bis 20. März 1887 bei der Stadtgemeinde-Vorstehung Steyr einzubringen, wovon die Gemeinde-Vorstehungen in Folge Zuschrift des k. k. Erqänzungs-Bezirks-Commandos Nr. 14 in Linz vom 5. d. M., Z. 1318, zur entsprechenden Verlautbarung irr die Kenntniß gesetzt werden. Steyr, am 6. März 1887. Z. 2185. An sämmtliche Oememäe-AochckMgen, imck k. k. Gendarmerie-Posten-Eommalulen. Laut des h. Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 4. Februar 1887 Z. 1176/VII wurde nachstehende Zahlen-Jnterpunction, welche künftighin auch von den Ge ­ meinde-Vorstehungen und Gendarmerie-Posten-Commanden bei statistischen Daten einzuhalten ist, festgesetzt. Diese Art der Zahlen-Jnterpunction besteht darin, daß die Ziffern in Gruppen von je 3 Zahlen zusammengefaßt werden, und von rechts nach links die erste Gruppe mit einem am Fuße der Zahlen angebrachten Punkte, die zweite Gruppe mit einem ebenso angebrachten Beistriche gekenn ­ zeichnet wirv. Besteht die Zahl aus mehr als 7 Ziffern,, so erfolgt in gleicher Weise die Ersichtlichmachung der dritten Gruppe durch einen Punkt, der vierten durch einen Bei ­ strich u. s. f. Besteht die Zahl auch aus decimalen Bruch ­ theilen der Einheit, so werden sämmtliche den Bruchtheil anzeigende Ziffern durch einen oben zwischen der Ziffer der Einheiten und der ersten Decimalziffer angebrachten Punkt ersichtlich gemacht. Steyr am 24. Februar 1887. Z. 2582. Rn sämmtliche Gememlle-AorMlmgm. Das k. und k. Consulat in Sidney hat an das k. u. k. Ministerium des Aeußern angezeigt, daß sich seit der Eröffnung der Dampferlinie des Norddeutschen Lloyd nach Australien der Zufluß von Einwanderern aus Oesterreich nach den britischen Colonien in jenem Continente mehre. Da diese Einwanderer ihre frühere Heimat nur in Folge trügerischer Berichte und in der Hoffnung verlassen haben, daß sie in Australien ein besseres Fortkommen finden, so macht das genannte Consulat darauf aufmerksam, daß bei der gegenwärtig dortzulande herrschenden commerziellen Krise ein bedeutender Ueberfluß an Arbeitskräften fast jeder Branche bestehe und somit, besonders in den Consular- bezirken von New-Süd-Wales und Queensland, nicht die geringste Aussicht vorhanden sei, Arbeit zu finden. Besonders seien jene Individuen vor der Auswan ­ derung zu warnen, die keine Prosession erlernt haben und der englischen Sprache nicht mächtig sind. Dies wird zu Folge h. Erlasses der k. k. oberöster ­ reichischen Statthalterei vom 16. Februar l. I. Z. 17I9/II zur eventuellen belehrenden Einwirkung verlautbart. Steyr, am 2. März 1887. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschast Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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