Amtsblatt 1887/7 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. März 1887

3 anher zu berichten, ob im Gemeindegebiete sogenannte bengalische Zündhölzchen zur Erzeugung und zum Verkaufe gelangen, dann ob diese Artikel von den mit der Erzeugung von Zündhölzchen im Allgemeinen sich befassenden oder in besonderen Gewerbsunternehmungen hergestellt werden. Steyr, am 2. März 1887. Z. 2810. Nil säiimMiüe Okmemlle - Vorsteliungen. Nachdem der nach Ablauf der heurigen Deckperiode für die einzelnen Kronländer sich ergebende Bedarf an Ersatz- Hengsten in gleicher Weise wie in den Vorjahren beschafft, beziehungsweise derselbe Modus bei den Anmeldungen der zum Ankäufe als Landesbeschäler geeigneten Privathengste eingehallen werden soll, wird zu Folge des Erlasses vom u. März 1887 Z. 2625/1 der k. k. ober-österreichischen Slatthallerei in Linz die nachstehende, im Vorjahre erlassene Kunomachung auch für das laufende Jahr zur beschleunigten thnnltchst allgemeinen Verlautbarung und Veröffentlichung gebracht: Kundmachung betreffend die jährliche Nachschaffung des Bedarfes an Landesbeschälern durch Ankauf aus der Privatzucht des Landes. Von dem Wunsche geleitet, den Ankauf des nach Ab ­ lauf der Deckperiode für die k. k. Staats-Hengsten-Depots sich ergebenden Bedarfes an Landesbeschälern entsprechend zil vrganisiren und diesen Bedarf soweit nur irgend möglich durch Ankauf aus der inländischen Privatzucht zu decken, ladet das Ackerbau-Ministerium alle Züchter und Pferde- besttzer ein, alljährlich und zwar in der Zeit vom 1. bis spätestens Ende April jeden Jahres ihre verkäuflichen Hengste schriftlich unmittelbar beim Ackerbauministerium anzumelden. Die angemeldeten Hengste werden an ihrem Standorte von einem Vertreter des Staats-Hengsten-Depots womöglich noch während der Beschälperiode besichtigt und je nach Be ­ fund in Vormerkung genommen werden. Der eventuelle Ankauf der als Landesbeschäler für das betreffende Land vollkommen geeignet befundenen Hengste wird im Laufe des Herbstes des betreffenden Jahres nach Mastgabe des Bedarfes und der Gattung der nöthigen Er- satzhcngste, dann der zur Verfügung stehenden Geldmittel über specielle Ermächtigung des Ackerbau-Ministeriums vom SaatS-Hengsten-Depot im Einvernehmen mit den zur Mit ­ wirkung bei den Landespferdezucht-Angelegenheiten berufenen Organen vorgenvmmen werden. Durch die erfolgte Anmeldung eines Hengstes zum Ankauf als Landesbefchäler wird selbstverständlich eine mittler- weile eventuell beabsichtigte anderweitige Verfügung des Besitzers mit seinem Hengste nicht behindert, sowie anderer ­ seits die Annahme der Anmeldung seitens des Ackerbau- Ministeriums durchaus nicht irgend eine Verpflichtung des letzten'» zum Ankäufe des angemeldeten Hengstes, selbst im Falle feiner vollkommenen Tauglichkeit involviri. Jede Anmeldung eines Hengstes hat zu enthalten: dessen Abstammung, dessen Größe, Farbe, Alter und Preis; ferner den Ort, wo der Hengst zu besichtigen ist. Bezüglich des Alters der anzumeldenden Hengste wird ausdrücklich bemerkt, daß auf die Besichtigung und den eventuellen Ankauf nur solcher Hengste eingegangen werden kann, welche zur Zeit ihrer Anmeldung, wenn sie dem Ge ­ stütsschlage angehören, das dritte Lebensjahr, und nur wenn sie einem rein kaltblütigen Schlage angehören, das zweite Lebensjahr bereits vollstreckt haben. Anmeldungen solcher Hengste, welche das vorbezeichnete Alter noch nicht erreicht haben, werden nicht berücksichtiget werden. Anmeldungen von Hengsten, welche erst nach Ablauf des obbezeichneten Termines beim Ackerbau-Ministerium eingebracht werden, können erst in zweiter Linie berücksichtiget werden, und zwar nur insoweit, als der benöthigte Bedarf an Ersatzhengsten der Anzahl und der Gattung nach nicht durch den Ankaus der rechtzeitig angemeldeten Hengste gedeckt werden könnte. Steyr, am 7. März 1887. Z. 2910. Rn sämmttilke Gememcke - AoHckimgea. Bei dem Umstände, als in der Umgebung von Molln noch immer die Blatternkrankheit herrscht, und im Orte Molln selbst bereits drei Fälle dieser Krankheit aufgetreten sind, hat die k. k. Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf die Ab ­ haltung des Kirchtages und Viehmarktes im Markte Molln am 19. März 1887 aus sanitätspolizeilichen Rücksichten untersagt. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen behufs allgemeiner Verlautbarung in die Kenntniß gesetzt. Steyr, am 8. März 1887. Z. 2938. Rn, sämmitilke Oememlte-VorstckMgm. Mit Bezug auf die Amtserinnerung vom 25. Februar l- I-, Z- 2429, Amtsblatt Nr. 6, wirb den Gemeinde- Vorstehungen in Betreff der Bemessung der Militärtaxe für das Jahr 1886 Nachstehendes kundgemacht: I. . Für die Gemeinden des Gerichtsbezirkes Weysr findet die Militärtax-Bemeffung am 23. d. M. in der Ge ­ meindekanzlei zu Weyer und zwar in nachstehender Reihen ­ folge statt: Um 8 Uhr Vormittags für Weysr, um 10 Uhr für Großraming, um 11 Uhr für Reichraming, Nachmittags von 1 Uhr angefangen für die Gemeinden Gaflenz, Laufs, Losenstein und Neustift. U. Für die Gemeinden des Gerichtsbezirkes Steyr am 26. d. M. und zwar um 8 Uhr Vormittags im Amtsgebäude der k. k. Bezickshauptmannschaft Steyr für Sierninz, 10 Uhr für Ternberg, 11 Uhr für St. Ulrich, Nachmittags um 2 Uhr für Aschach, um 3 Uhr Gleink, 4 Uhr für Losensteinleithen und Thanstetten, 5 Uhr für Garsten. 6. Für die Gemeinden des Gerichtbezirkes Krems ­ münster in der Gemeinde-Kanzlei zu Markt Kremsmünster am 28. d. M. und zwar um 8 Uhr Vormittags KremS- münster Land und Markt, um 10 Uhr Eberstallzell, 11 Uhr Pfarrkirchen und Hall, Nachmittags um 1 Uhr Ried, sodann Rohr, Sipbachzell und Wartberg. 0. Für die Gemeinden des Gerichtsbezirkes Neuhofen am 29. März l. I. in der Gemeinde-Kanzlei zu Neuhofen um 8 Uhr für Neuhofen, um 10 Uhr Piberbach, sodann Weißkirchen und Pucking ; Nachmittags um 1 Uhr St. Marien, sodann Allhaming und Kematen. Die Gemeinde-Vorstehung hat bei der Bemeffungs- Verhandlung durch einen Abgeordneten vertreten zu sein, welcher in der Lage iß, vertrauenswürdige Auskünfte zu ertheilen. Die Verständigung der Commissions - Mitglieder

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