Amtsblatt 1887/6 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 28. Februar 1887
3 Nachdem die in Dalmatien und Steiermark veranlaßte Currendirung des genannten Stellungspflichtigen erfolglos geblieben ist, ergeht der Auftrag, die bezüglichen Nach forschungen und zwar insbesondere in der Richtung einzu- leiten, ob der Genannte nicht etwa in einem der Verzeich nisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebniß ist bis 15. März 1887 anher zu berichten. Steyr, am 10. Februar 1887. Z. 2022. An, sämmitilke Gememcke-AorstckMgm. Ausforschung. Montag den 14. Februar l. I. entfernte sich der 45jährige Alois Allinger, gewesener Solicitator aus seinem Wohnhause in Steyr, Grünmarkt Nr. 1, und ist seither nicht mehr zurückgekehrt. Es liegt die Vermuthung nahe, daß demselben ein Unfall zugestoßen ist. Derselbe trug bei seinem Entfernen einen dunkeln, abgetragenen Winterrock, eine dunkelgraue Hose, einen lichten, leichten Unterrock, eine dunkelblaue Weste, einen kleinen, weichen Filzhut und an den Füßen Stieflstten. Dessen Statur ist klein, schmächtig, die Haare sind blond, Nase und Mund regelmäßig. Die Gemeinde-Vorstehungen werden angewiesen, be züglich dieses Vermißten eingehende Erhebungen zu pflegen und im Falle eines positiven Resultates anher Bericht zu erstatten. Steyr am 24. Februar 1887. Z. 2315. All sämmMe Gememile-VorMlmgm Mll li. ä. OemlaMme-Nostm-CoM Der am 8. Oktober v. I. aus der Landes-Zwanqs- Arbeitsanstalt in Laibach entsprungene Josef Weichselbaumer aus Sierning befinoet sich derzeit beim k. k. Bezirksgerichte Vorau in Strafhaft und wird nach deren Ende am 28. d. mittelst Gensdarmerie-Escorte wieder in die genannte Anstalt eingeliesert werben. Hievon geschieht zum Widerrufe des h. ä. Erlasses vom 12. October 1886, Z. 8154, im Amtsblatts Nr. 29 die Verlautbarung. Steyr am 24. Februar 1887. Z. 2195. All sämmtliche Gemeinde - AocketiMgeg. Laut Note der k. k. Post- und Telegraphen - Direction von Oberösterreich ddo. 2. Februar 1887 Z. 2857 kommt es vor, daß die Genossenschafts - Vorstehungen vielfache Eorrespvndenzen an die Gemeinde-Vorstehungen mit der Bezeichnung „portofreie Dienstsache" absenden, während zu folge hohen Handels-Mnisterial-Erlasses vom 27. Sep tember 1885 Z. 45.423 den Correspondenzen der Genossen- schasts- und Kranken-Cassen-Vorstehungen mit den Gemsinde- Vorstehungen eine Portofreiheit im Sinne der Bestim mungen des Gesetzes vom 2. October 1865 (R.-G.-Bl. Nr. 108) nicht zukommt und im administrativen Wege auch nicht eingeräumt werden kann. Demgemäß werden die Gemeinde-Vorstehungen zur eigenen Wissenschaft und zur entsprechenden Verständigung der Genossenschaften, welche in den betreffenden Gemeinden ihren Sitz haben, belehrt, daß nur im Verkehre zwischen den k. k. Bezirkshauptmannschaften einerseits und den Genossen schaften, beziehungsweise Genofsenschasts-Commifsären anderer seits die in Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes ge wechselten Correspondenzen im Sinne des Art. II, Absatz 3 und 4 des obbezogenen Gesetzes portofrei sind, wenn sie nach der Vorschrift des Art. V dieses Gesetzes bezeichnet sind. Steyr, am 21. Februar 1887. Z. 989. An, sämliMäle Oememäe - Vorstellungen. Laut einer von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Kirch dorf an die hohe k. k. Statthalterei erstatteten Anzeige, kommen Arbeitsbücher vor, auf deren letzten Seite die Be zeichnung: „Druck und Verlag von G. Bmckschweiger" ange bracht ist. Infolge hohen Statthalterei - Erlasses vom 14. v. M. Z. 8 werden die Gemeinde - Vorstehungen unter Beziehung auf den h. ä. Erlaß vom 7. April 1886 Z. 2627 (Amts blatt Nr. 10) neuerlich aufmerksam gemacht, daß die Ver wendung dieser oder anderer nicht ämtlich verlegter Arbeits bücher unstatthaft ist. Steyr, am 17. Februar 1887. Z. 223/B -Sch.-N. All säilllllttllsle OrlssMlrMe. Laut Erlasses des k. k. Landesschulrathes vom 29. Jänner 1887 Z. 89 betragen die Gestehungskosten für die zum Gebrauche der Ortsschulräthe und öffentlichen Volksschulen für das Jahr 1886 übersendeten Verordnungs blätter des k. k. Landesschulrathes für das Eczherzogthum Oesterreich ob der Enns per Exemplar 41 kr., welcher Betrag von den Ortsschulräthen sowol für das eigene, als auch für das jeder zuständigen Schule zugekommene Exem plar binnen 8 Tagen anher zu senden ist. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 18. Februar 1887. Z. 2029 An sämmllläle Gemellläe-VorstckllillM imä k. li. Gelläarmerle-Postell-EommMäe^ Laut des Erlasses des h. k. k. Ministeriums sür Landes- Vertheidigung vom 5. Februar 1887, Nr. 1873/216 II b, hat die k. k. Statthalterei sür Mähren um die Veranlassung der Ausforschung des stellungspflichtigen Carl Karel ange sucht. Derselbe wurde am 22. April 1865 in St. Sidonie (zu Bilnitz gehörig), im Bezirke Ung.-Brod geboren und ist ein unehelicher Sohn der Katharina Karel, Tochter des Franz Karel, Glasschleifers in St. Sidonie, und dessen Gattin Katharina, gebornen Gotonsov. Carl Karel dürfte sich in irgend einer Glasfabrik als Arbeiter befinden. Eine Personsbeschreibung des Genannten liegt nicht vor. Infolge h. Statthalterei-Erlasses vom 12. Februar 1887 Z. 1801/IV ergeht der Auftrag, die bezüglichen Nach forschungen u. zw. insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem der Verzeichnisse der
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2