Amtsblatt 1887/6 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 28. Februar 1887

2 Z. 2223. Rn sämnMltie Oememäe-WHckMgm. Im Nachhange zum h. ä. Erlasse vom 5. d. M., Z. 1480, betreffend die Einsendung der Jahres - Sanitäts - Berichte pro 1886 (A.-Bl. Nr. 4) werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge Erlasses der h. k. k. Stalthalterei vom 15. Februar l. I-, Z. 1273, beauftragt, im Nominativen Answeise über das Sanitätspersonals bei sämmtlichen Aerzten beizusetzen a) das Geburtsjahr; b) ob der betreffende Arzt im Verbände der Reserve, der Landwehr steht oder landfturmpflichtig ist, ob er seiner Militärpflicht bereits entsprochen hat, eventuell ob er ä) überhaupt einmal im Verbände des k. k. Heeres ge ­ standen ist; o) ferners, ob derselbe eine freiwillige Dienstleistung für den Kriegsfall übernommen hat. Diese Angaben sind in Hinkunft alljährlich zu erstatten . * ) *) Jene Gemeinden, welche pro 1886 die Sanitäts-Ausweise bereits vorgelegt haben, habe» diese Daten über das Sanitäts ­ Personale für 1886 nachträglich binnen 14 Tagen anher zu liefern. Steyr, am 21. Februar 1887. Z. 1731. Nn sämmtliche Oemeimle - AochckMgm. Laut des eingelangten Telegrammes des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 5. Februar 1887 Z. 1574 11a bleibt die vierte Altersclasse für Oberösterreich im Stellungsjahre 1887 außer Betracht. Dies wird in Folge h. Statthalterei-Erlasses vom 6. Februar 1887 Z. 1556/IV zur Verlautbarung mit dem Beisätze bekanntgegeben, daß laut h. Statthalterei-Erlasses vom 8. Jänner 1887 Z. 1598/1V die vierte Altersclasse nur in den Verwaltungsgebieten Galizien, Krain und Schlesien im Jahre 1887 zur Stellung herangezogen wird. St ehr, am 10. Februar 1887. Z. 2208. Nn sämmtliche Gemeiaäe-WrjtckMM imä k. k. Gmilarmme-Postm-Commanäm. Franz Scharinger, 46 Jahre alt, Witwer, Kellner und Koch von Profession, angeblich zuständig nach Linz, wurde mit dem hierämtlichen rechtskräftigen Erkenntnisse vom 27. Mai 1886, Z. 4386, wegen unbefugter Ausübung des Wirthsgewerbes in Kraxenthal Nr. 7, Gemeinde Garsten, mit 5 fl., eventuell 24 Stunden Arrest bestraft und ist bereits seit Juni vorigen Jahres spurlos verschwunden. Die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Commanden werden angewiesen, den Genannten auszu- forschen und im Falle eines positiven Resultates anher zu berichten. Steyr, am 22. Februar 1887. Z. 2348. Nn sämmtliche GmemäevoiMMgm Mil ckie äochmüräigm Pfarrämter. Die im Amtsdlatte Nr. 2 sub 124 erfolgte Curren- dirung des Geburtsortes und Geburtsjahres eines gewissen Franz Hartleitner aus Zeillern im Bezirke Amstetten wird widerrufen, da diese Daten zufolge hohen Statlhalterei- Erlaffes vom 18. Februar 1887, Z. 1974/IV, bereits er ­ hoben wurden. Steyr, am 24. Februar 1887. Z. 2138. An sämmtliche Gememäe-VorstckMgm imä k. k. GmäaMme-PosteMonman,^ Die k. k. o.-ö. Statthalterei hat laut des an alle politischen Behörden I. Instanz des Kronlandes ergangenen hohen Erlasses vom 31. Jänner l. I. Z. 14.151/11 Ange ­ sichts der außerordentlichen Belästigung, welche das Auf ­ treten der Zigeuner-Familien und Banden dem Lande Oberösterreich bereitet, und der in den meisten Fällen zu Tage tretenden Unmöglichkeit, die Heimatzuständigkeit der Zigeuner festzustellen, und dadurch die Schubvorschriften gegen sie in Anwendung zu bringen, und in der Erwägung, daß demnach der Zigeunerplage nur durch ein allseitiges, unablässiges und energisches rechtzeitiges Einschreiten der Behörden, Gemeinden und der Gendarmerie gegen das Eindringen der Zigeuner aus anderen Ländern möglichst vorgebeugt werden könne, anzuordnen gefunden, es seien die k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden und die Gemeinde- Vorstehungen anzuweisen, mit aller Umsicht, Wachsam ­ keit und Energie dafür zu sorgen, fremde, ausweis- lose, oder nicht im Besitze von echten, die wirkliche Heimats« Angehörigkeit «schweifenden Documenten befindliche Zigeuner oder solche Zigeuner-Familien, sowie größere Zigeuner- Banden nicht über die Landes-Grenzen nach Ober ­ österreich und nicht auch über die Bezirksgrenze aus anderen Bezirken des Landes eindringen zu lassen, vorkommenden Falles aber sogleich, ohne erst den behördlichen Auftrag abzuwarten, die Ein ­ dringlinge zurückzuweisen, und dadurch zu erzielen, daß solche fremde Zigeuner in der Richtung ihres Einbruches wieder umkehren müssen, und der häufig beliebte Vorgang, die Zigeuner sich unbeanständet gegenseitig zuzuschieben, fernerhin aufgegeben werde. Hievon geschieht zur genauesten Darnachachtung mit dem Beisügen die Verlautbarung, daß der gleiche Vorgang in den von der Zigeunerplage in gleichem Maße heimge ­ suchten Kco.nländern Nisderösterreich, Steiermark, Kärnten, Salzburg und Tirol eingehalten werden wird. Steyr, am 20. Februar 1887. Z. 1730. Rn fämmLMe Gememäe-WHckMgeir imä k. k. OelMrMM-Poftea-EoWMnM Infolge h. Statthalterei-Erlaffes vom 2. Februar 1887 Z. 1371/IV ist in Oberösterreich auszuforfchen der im Jahre 1861 zu Zara geborene stellungspflichtige Andreas Wenzel Hrach. Der Vater desselben war zur Zeit der Geburt des Knaben in Zara als k. k. Artillerie-Zimmermeister stationirt, ist nach seiner Versetzung in den Ruhestand im Jahre 1873 sammt Familie nach Knittelfeld in Steiermark übersiedelt und soll dort gestorben sein. Der Gesuchte, dessen Mutter in Graz lebt, seinen gegenwärtigen Aufenthalt jedoch nicht kennt, wurde noch vor einem Jahre daselbst gesehen. Eine Personsbeschreibung liegt nicht vor. -----------------

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