Amtsblatt 1887/3 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 31. Jänner 1887

2 Z. 1091. Un sämmitilke GeMmcke - Vorstellungen. Ueber Ansuchen der Gemeinde-Vorstehung Bad Hall vom 24. d. M. Z. 155 wird angesichts der noch in einigen Gemeinden der Gerichtssprengel Kremsmünster und Steyr vorkommenden vereinzelnten Blatternfälle die Abhaltung des Blafius-Kirchtages in Bad Hrll am 3. Februar 1887 verboten. Steyr, am 25. Jänner 1887. Z. 341. Un sämnMllie GMeinile - Vorstellungen. Der hierämtliche Erlaß Z. 341 wegen Borlage des Ausweises über den Wildabschuß im Jahre 1886 wurde im Amtsblatt Nr. 2 mit dem die Gemeinde-Vorstehungen nicht betreffenden Schlußsätze abgedruckt und hat daher zu lauten, wie folgt: In Folge des h. Erlasses der k. k. Statthalterei vom 1. December 1886, Z. 15.635/1, werden die Gemeinde- Vorstehüngen hiemit angewiesen, den Ausweis über den Wildabschuß im Jahre 1886 und zwar des nützlichen und schädlichen Haar-, sowie Federwildes im Einvernehmen mit den Jagdbesitzern, Jagdpächtern nach dem vorgeschriebenen Formulare auszufertigen und zuverlässig bis 15. Februar l. I. anher einzusenden. Das in den Eigenjagdgebieten der österr. alp. Montan- Gesellschaft, der Herrschaft Steyr und des Stiftes Krems ­ münster abgeschossene Wild ist in die Nachweisung nicht einzubeziehen. Steyr, am 7. Jänner 1887. Z. 1101. Un sämiMlke Gemeinde - Vochcknngen. Die oberösterreichische Handels- und Gewerbekammer hat eine Uebersicht der sämmtlichen bisher auf Grund der Gewerbsgesetznovelle vom 15. März 1883 gebildeten gewerb ­ lichen Genossenschaften des Landes nach den einzelnen politischen Amtsbezirken in Druck legen lassen. Aus dieser Zusammenstellung ist zu entnehmen: 1. Name und Sitz der Genossenschaft; 2. Umfang derselben und zwar nach den zugetheilten Gewerben und nach dem Territorium; 3. Aufnahmsgebühr für die neu eintretenden Mitglieder; 4. Ausnahms- und Freisprechgebühr der Lehrlinge; 5. Name, Charakter und Wohnort des Genossenschafts ­ Vorstehers ; 6. Allfällige besondere Bemerkungen. Bei der großen Wichtigkeit dieses Operales mache ich hierauf die Gemeinde-Vorsehungen behufs der Bekanntgabe ars die Genossenschaften und sonstigen gewerblichen Kreise mrt dem Beisätze aufmerksam, daß dieser Kataster hieramts zu den gewöhnlichen Amtsstunden eingesehen werden könne. Steyr, am 25. Jänner 1887. Z. 9825. Un sämmUllie OemMcke-VorstckunlM. Laut des h. Erlasses der k. k. Statthalterei vom 19. November v. I. Z. 14.874/1 ist darauf zu achten, daß die einer behördlichen Amtshandlung zu unterziehenden Ein ­ gaben in Parteisachen, soferne sie mit Plänen oder sonstigen technischen Behelfen belegt sein müssen, von Seite der Parteien ordnungsmäßig instruirt eingebracht werden. Dieses wird den Gemeinde-Vorstehungen zur eigenen Benehmung und Bekanntgabe an die Parteien in vor ­ kommenden Fällen eröffnet. Steyr, am 25. Jänner 1887. Z 58M. Nil sämnMcke Genmnlle - Vorstcknngen. Im Anschlüsse werden mit dem Amtsblatte Nr. 3 l. I. die hieramts verfaßten Consignationen über eigene und fremde Landwehrmänner des Assentjahrganges 1876, welche mit 31. December 1886 in die Landwehr über ­ setzt wurden, zur Vermerkung zugefertigt. Steyr, am 25. Jänner 1887. Z. 1293. Un sammMre Gemmule - Vorstckimgm. Einzelne gewerbliche Genossenschaften unterlassen es, stattfindende Genossenschasts - Versammlungen der Gewerbe ­ treibenden und Gehilfen-Versammlungen unter Bekanntgabe der Tagesordnung zur behördlichen Kenntniß rechtzeitig anzuzeigen. Die Gemeinde - Vorstehungen werden aufgefordert, den Genossenschafts-Vorständen und Obmännern diese Anzeige- pflicht in Erinnerung zu bringen und sich über den Vollzug bis 20. k. M. hieramts auszuweisen. Steyr, am 27. Jänner 1887. Z. 858. Un, sämliMlüe Gemeinde-VorMnngen. Zufolge h. Statthalterei-Erlasses vom 3. Jänner 1887 Z. 17042/11 — eingelangt am 20. Jänner l. I. — sind außer den aä Z. 8987/86 bereits gelieferten Nachweisungen auch noch dieabschriftlichen Präliminarien für das Jahr 1885 vorzulegen. Dem Vollzüge sehe ich ohne Termin-Ueb er- schreitung bis 12. Februar l. I. entgegen. Steyr, am 25. Jänner 1887. Z. 874. Un, sämmtMe Gememlle - VorstckMgen. Mit Bezug auf die im Amtsblatte Nr. 2 enthaltene Aufforderung zur Einsendung der statistischen Vereinsaus ­ weise pro 1886 bis Ende d. M. wird bekannt gegeben, daß laut des anher gelangten Statthalterei-Erlasses vom 14. März 1886 Z. 2709/11 die Bauern-Affecuranz-Vereine von der Ueberreichung der bisher auch für sie vorgeschrieben gewesenen statistischen Nachweisung nun enthoben sind, und dieselben nur mehr die Nachweise nach den Formularien und L, beziehungsweise 0, alljährlich zu liefern haben ; diese Gebahrungs- und Vermögensstands - Ausweise stehen mit den derzeit urgirten statistischen Vsreinsausweisen in keinem Zusammenhänge. Steyr, am 21. Jänner 1887.

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