Amtsblatt 1887/3 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 31. Jänner 1887
der k. k. ^ezirkshauplmannschasl 8k,M. Nr. S. Steyrz am 31. Jänner 1887. Z. 1128. Air sämmllilke Gememile-AorsteäMgeli. Im Einvernehmen mit dem k. k. Staatshengsten- depots - Kommando in Stadl werden für die Liccnzirung der Privaibeschälhengste im Jahre 1887 gemäß dem Gesetze vom 23. November 1883 G.- u. V.-Bl. Nr. 28 hierlands fünf Köhrungs - Commissionen bestellt, welche u. zw. in Linz am 19. Februar, in Schärding am 21. Februar, in Ried am 22. Februar, inBraunau am 23. Februar und in Wels am 24. Februar, jedesmal um 9 Uhr Vormittags die Amtshandlung be ginnen werden. Zu dieser Zeit sind die angemeldeten Hengste der Köhrungs - Commission vorzuführen. Dies wird in Folge h. Statthalterei-Erlasses vom 21. Jänner 1887 Z. 808/1 zur Verlautbarung bekannt gegeben. Steyr, am 27. Jänner 1887. Z. 1130. Än, sämmMie Gemeine - AoHekMgm. Nachdem sich von den Kaufleuten des hiesigen Amts bezirkes Niemand um eine Concession zum Giftverschleiß beworben hat, erscheint auch Keiner zur Abgabe von Gift berechtigt. Hingegen haben die Kaufleute F. Brandl, I. Scha- chiuger und W. Schimon in Stadt Steyr laut amtlichen Verzeichnisses die Concession zur Abgabe von Giften gegen ämtliche Licenz oder Bezugschein erworben. Bezüglich der Apotheken wird den Gemeinde - Vor- stehungen zu Folge Erlasses der h. k. k. Statthalterei vom 14. Jänner 1887 Z. 17.061/1 Nachstehendes eröffnet: Unter den in Oberösterreich zum Giftverschleiße con- cessionirten Gewerbsleuten kommen Apotheker nicht vor. Die in älteren Hoskanzlei-Decreten enthaltene grund sätzliche Bestimmung, wornach die Abgabe von Gift in Apotheken nur auf Grund ärztlicher Verschreibungen für Kranke erfolgen darf, eine vorrathweise Verschreibung von Gift zu einem anderen Gebrauche aber nicht Gegenstand einer ärztlichen Ordination ist, erscheint auch unter den gegenwärtigen Verhältnissen völlig begründet, weil zur Sicherung einer correcten Herstellung der Arzneien nicht geduldet werden darf, daß in dem Dispensir-Locale zugleich auch ein Gistverschleiß etablirt werde. Will ein Apotheker sich zugleich auch mit dem Gift handel befassen, so soll er gehalten werden, hiesür ein eigens eingerichtetes Locale zu Hallen, damit die Möglich keit von folgenschweren Verwechslungen, sowie von dem gemeinschaftlichen Gebrauche der Geräthe und Wagen u. s. w. bei der Dispensation von Arzneimitteln und bei der Aus- solgung von Giften von vornweg ausgeschlossen bleibe. Die k. k. Bezirkshauptmannschast ist beauftragt, mit allem Ernste und Nachdrucke dahin zu wirken, daß Apo theker, welche die Concession zum Verschleiße von Giften nicht besitzen, sich jedes derartigen Verschleißes enthalten. Sollten jedoch Apotheker die bezügliche Concession erwerben, so wird darüber strengstens gesorgt werden muffen, daß sie diesen Geschäftsbetrieb in einem abgesonderten Locale ausüben. Hievon sind die sämmtlichen Kaufleute, Apotheker, sowie jene Gewerbsleute, welche Gifte zu ihren Geschäften gebrauchen, in Kenntniß zu setzen. Steyr, am 26. Jänner 1887. Z. 832. Kn sämmtlNe GMemlle-VorßekMgm k. k. GMaMme-Mostm-Eommlmckm. Freitag den 14. d. M. hat sich die blödsinnige, nicht gemeinschädliche Josefa Schönlehner, 61 Jahre alt, Hüttenarbeiters-Gattin, aus ihrem Unterstandsorte, dem Gemeindeh.mse in Losenstein, heimlich entfernt und ist bisher nicht zurückgekehrt. Dieselbe ist von mittlerer Statur, Gesicht oval, Augen grau, Haare grau gemengt, sehr wenig, auf der recht- seitigen Unterlippe ein großes Muttermal in der Größe einer Haselnuß, die vorderen Schneidezähne gut erhalten, Nase proportionirt, und trägt am Leibe ein altes gelb- geblumtes Umhängtuch, ohne Kopftuch, weißgestreiften blauen halbkattunen Oberrock, rothgestreiften Barchent-Unterrock, ein Paar weiße Baumwollstrümpfe und ein Paar grau- tücherne, mit Leder besetzte Schuhe. Diese Weibsperson ist im Betretungsfalle von der be treffenden Gemeinde-Vorstehung unter sicherer Begleitung nach Losenstein überstellen zu lassen und anher unverzüglich die Anzeige zu erstatten. Steyr, am 21. Jänner 1887.
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