Amtsblatt 1887/1 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Jänner 1887
4 machermeisters in der Ortschaft Kristein, und der Clara, geborne Riedl, ist. Es ergeht nun die Einladung, über den Aufenthalt des Genannten und über den Umstand, ob derselbe nicht etwa anderweitig der Militärstellung unterzogen wurde oder gestorben ist, die entsprechenden Erhebungen ohne Verzug einzuleiten, und ein pcsitives Resultat bis 25. Jänner 1887 anher zu berichten. St ehr, am 27. December 1886. Z. 10.341. Na äie lwäiwüräigm Pfarrämter umt an, äie Oememäe-Wrjtekmagea äes OeMis- Kezirkes Zteyr. Laut Mittheilung der Gemeinde-Vorstehung Land Kremsmünster soll der im Jahre 1868 am 5. Februar zu Steyr geborne Franz Lettenmoyr, unehelicher Sohn der Elisabeth, einer Tochter des Simon und der Anna Letten- mahr, im Alter von 3 — 4 Monaten in Steyr oder dessen Umgebung gestorben sein. Die bisher gepflogenen Erhebungen waren erfolglos. Da Lettenmayr in das landsturmpflichtige Alter treten würde, ist es jedoch dringend nothwendig, den Erweis seines Ablebens zu erbringen, und wolle deßhalb durch Nachschau in dtti Sterberegistern und in den gemeindeämtlichen Todten- beschau-Acten Ort und Zeit seines Ablebens erforscht werden. Ueber ein positives Ergebniß wolle bis Ende Jänner l. I. anher die Mittheilung gemacht werden. Steyr, am 26. December 1886. Z. lO/B.-Sch.-R. Na äie ZMteitlmgm im Gerilkts- kezirke Kremsmüaßer. Zu Folge Ansuchens der Zweiglehrervereins-Vorstehung in Kremsmünster wird den Mitgliedern dieses Filialvereines, welche am 15. d. M. an der anberaumten Versammlung theilzunehmen die Absicht haben, für diesen Tag der Urlaub ertheilt. Steyr, am 7. Jänner 1887. Z. 10.571. Nil sämmililke Oenmnäe - AorMungen- In Folge Erlasses der h. k. k. Staathalterei in Linz vom 21. December 1886, Z. 16.613, wird zur Wissenschaft und beziehungsweise zur strengen Darnachachtung Nach stehendes verlautbart: In der Gemeinde Windischgarsten, Bezirk Kirchdorf ist eine Blatternepidemie dadurch ausgebrochen, daß die nicht geimpfte Dienstmagd Anna König in Windischgarsten die Kleider ihrer in Wien an Blattern verstorbenen Schwester trug und am 24. September l. I. an Blattern erkrankte. Hierüber wurde an das hohe k. k. Ministerium des Innern berichtet, und hochdasselbs hat anläßlich dieses Falles mit dem Erlasse vom 12. v. M., Z. 21.937, an geordnet, daß den Sanitätsverwaltungen der Gemeinden unter Hinweisung auf die Bestimmungen des 8 394 des Strafgesetzes die Verpflichtung eingeschärft werde, in jedem Falle einer Blatternerkrankung unverzüglich die verläßliche Desinfektion aller inficirten Effecten der blatternkranken Person, insbesondere aber der von ihr getragenen Kleider und Wäsche zu veranlassen. Dies kann bei dem Umstände, daß der Jnsectionskeim der Blattern nach den Ergebnissen der wissenschaftlichen Forschung der Einwirkung der Siedhitze nicht zu widerstehen vermag, keiner Schwierigkeit unterliegen und schon dadurch bewirkt werden, daß die Leib- und Bettwäsche, sowie wasch bare Kleidungsstücke dem anhaltenden Auskochen in Seifen- oder Laugenwasser, nicht waschbare Effecten einem ent sprechend hohen Hitzegrade, wenn die Anwendung heißer, gespannter Wasserdämpfe nicht ausführbar ist, ausgesetzt werden. Außerdem ist allgemein darauf zu dringen, daß die mit dem hohen Ministerialerlasse vom 5. August 1886, Z. 14.067, mitgetheilt mit dem Statthalterei-Erlasse vom 12. August 1886, Z. 10.551, mit Bezug auf die Cholera bekannt gegebenen Desinsectionsvorschriften, insoweit sich dieselben aus inficirte Effecten und Räume beziehen, auch bei Blatternerkrankungen sinngemäß in Anwendung gebracht werden, und daß insbesondere alle von einem Blattern kranken benützten, abgelegten Wäschestücke unmittelbar in ein im Krankenzimmer bereit zu haltendes, entsprechendes, mit 5°/°iger Carbol-Lösung hinreichend gefülltes Gefäß eingelegt werden. Steyr, am 7. Jänner 1886. Rmistags-Rkäaliang. Außer dem am 3. d. M. in Kremsmünster abgehaltenen Amtstage wird im I. Quartale 1887 die Vornahme aus wärtiger Amtstage an folgenden Tagen stattfinden: In Losenstein am 17. Jänner um 9 Uhr Vormittag. „ Neuhofen „ 21. „ „ 2V- „ Nachmittag. „ Weyer „ 18. Februar „ 10V- „ Vormittag. „ Kremsmünster „ 25. „ „ 10 „ Vormittag. Der Tag der Losung im Amtsgebäude der k. k. Be- zirkshauptmannschast, dann die im Monate März statt- findenden Taxbemessungs,Verhandlungen werden nachträglich durch das Amtsblatt bekannt gegeben werden. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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