Amtsblatt 1887/1 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Jänner 1887

3 2 Rechnungs-Unterossiciere, 2 Curschmiede, 2 Esca- drons-Riemer und 23 Osficiersdiener; b) bei dem Cadre des Landwehr-Dragoner-Regimentes Nr. 3, dann bei jenen der Landwehr-Uhlanen-Regi ­ menter Nr. I und 2 je 1 Wachtmeister, 4 Zugssührer, 8 Corporale, I Escadrons-Trompeter, 117 Dragoner (Uhlanen), beritten und unberitten, 1 Rechnungs- Unterosficier, 1 Curschmied, 1 Escadrons-Riemer und 13 Osficiersdiener als zulässiger Maximalstand zur Beiziehung zur Waffenübung in Aussicht zu nehmen. Die Verständigung der hiernach pr. Regiments-Cadre factisch einzuberusenden Mannschaft (einschließlich eines entsprechenden Percentual - Zuschusses) hat bis längstens 15. Februar 1887 zu erfolgen. Bei den berittenen Schützen in Dalmatien ist die Ein ­ berufung wie bei den Fußtruppen durchzusühren und als Verpflegsstand (ohne Cadre) I Zugssührer, 3 Corporale und 58 berittene und unberittene Schützen anzunehmen. Dies wird in Folge hohen k. k. Siatthalterei-Erlasses vom 23. December 1886, Z. 16.529/IV, zur sogleichen Ver ­ lautbarung bekannt gegeben. Steyr, am 27. December 1886. Z. 10.626. Ra sämmtliche Oemeialte - VorjteälMlM. Laut des Erlasses des h. k. k. Ministeriums für Landes ­ vertheidigung vom 6. December 1886, Z. 18.440 — 5348/11», wird von der vorschriftmäßigen Zählung der Werde und Fuhrwerke im Jahre 1887 ausnahmsweise abgesehen. Bei diesem Anlässe hat das hohe k. k. Ministerium für Landesvertheidigung mit Beziehung auf den Erlaß dieses h. Ministeriums vom 3. December 1885, Z. 14.312/lla, intimirt mit dem h. ä. Erlasse vom 14. Jänner 1885, Z.9528, eröffnet, daß für den Mobilisirungsfall die Heranziehung von Conducleuren zur Führung der auf unbestimmte Zeit beizustellenden Transportmittel in Aussicht genommen wird, und daß es daher geboten erscheint, schon im Frieden die zum Conducteurdienste geeigneten Personen evident zu führen, nachdem die Mitwirkung dieser Conducteure bereits bei der Auswahl und bei der Uebernahme dieser Transportmittel zum Zwecke der raschen und entsprechenden Durchführung geboten erscheint. Dies wird in Folge hohen Statthalterei-Erlasses vom 22. December 1886, Z. I6.4I9/1V, verlautbart. Steyr, am 31. December 1886. Z. 10.567. Ra sämmtliche Gememlle-AorMlmgm Mit k. lr. Omllarmme-Mosim-EonM In Folge h. Statthalterei-Erlasses vom 21. December 1886 Z. I6.326/IV ist auszuforschen der im Jahre 1857 in Hohenstadi geborne und dahin zuständige Stellungs- pflichlige Anton Swoboda, welcher zur Nachstellung 1877 vorgemerkt ist. Swoboda, dessen Eltern bereits vor Jahren gestorben sind, wurde noch als Kind von seinem Oheime Adolf Swoboda, einem herumziehenden Musiker, nach Ungarn mit ­ genommen, derselbe ist sodann in der Gemeinde Maklar, Stuhlbezirk Szülath, bei dem Bindermeister Kassian Katvicsik im Jahre 1878 in die Lehre getreten und nach dem Jahre 1880 von dort unbekannt wohin abgereist. Im Jahre 1885 arbeitete Anton Swoboda als Bindergeselle in Großwardein und soll sich von dort nach Erlau begeben haben. Nähere Daten über denselben liegen nicht vor. Nachdem die vorerst in den Ländern der ungarischen Krone veranlaßte Currendirung des Genannten erfolglos geblieben ist, ergeht der Auftrag, die bezüglichen Nach ­ forschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzu- leiten, ob der Genannte nicht etwa in einem der Verzeichnisse der Stellungspflichtigen einer Gemeinde aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder ge- stcrben ist. Das Ergebniß dieser Nachforschungen ist bis 20. Jänner anher zu berichten. Steyr, am 27. December 1886. Z. 1797/B.-Sch.-R. Un sämmtliche Kchutteitaagea. Die Schulleitungen werden angewiesen, binnen acht Tagen anher anzuzeigen, ob die Grubbauer'schen Schreib ­ hefte bei der dortigen Schule im Gebrauchs sind, und im bejahenden Falle, ob außer denselben auch noch andere Schreibhefte verwendet werden. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 1. Jänner 1887. Z. 10.569. Ra sämmtliche Gemeiaäe-AorMlmgea. Zu Folge der Note der k. k. Landesregierung der Bukowina vom 1. December 1886 Z. 13869 hat der Bukowinaer Landesausschuß nach gepflogenem Einvernehmen mit der k. k. Landesregierung im Sinne des 8 22 des Statutes, betreffend die Verwaltung der allgemeinen öffent ­ lichen Krankenhäuser in der Bukowina, vom 8. Jänner 1876 (L.-G.- und V.-Bl. IV. 9) die Verpflegstaxe im allgemeinen öffentlichen Krankenhause in Suezawa vom 1. Jänner 1887 an auf 72 kr. per Kopf und Tag für Erwachsene und 36 kr. per Kopf und Tag für Kinder unter 7 Jahren zu erhöhen befunden. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zu Folge Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 11. d. M. Z. 16.149/11 in Kenntniß gesetzt. Steyr, am 30. December 1886. Z. 10.581. Nil, sämmtliche Gemeinde-Aorßeälmgea Mlt äie äochmüräigea Pfarrämter. Zu Folge h. Statthalterei-Erlasses vom 9. December 1886 Z. 15499/IV erscheint in dem Verzeichnisse der gänz ­ lich Unbekannte» der Gemeinde - Vorstehung Steyregg der Stellungspflichtige Ludwig Auinger, welcher laut Taufscheines des Stadtpfarramtes Steyregg vom 20. Juli 1886 am 8. September 1866 in Steyregg Nr. 6 geboren und als Sohn des Franz Auinger, Gasthauspächters zur Traube, und der Josefa, eheliche Tochter des Josef Fischlmayr, Schuh ­

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